Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 3, Befangen: 1

1.)   Der Kreistag beschließt nach Prüfung und Abwägung der in der Offenlegung eingegangenen Anregungen und Bedenken die 2. Änderung des Landschaftsplanes Merfelder Bruch - Borkenberge als Satzung.

Beschluss:

 

2.)    Soweit den Bedenken und Anregungen nicht gefolgt wird, werden diese zurückgewiesen; das Prüf- und Abwägungsergebnis wird mitgeteilt.

 

 

3.)    Der Landrat wird beauftragt, die Umsetzung des Landschaftsplanes Merfelder Bruch - Borkenberge auf vertraglicher Basis durchzuführen.

 

 

 

 


Ktabg. Schmitz erklärt sich vor Einstieg in die Diskussion dieses Tagesordnungspunktes für befangen, verlässt den Kreis der Ausschussmitglieder und begibt sich während dieses Tagesordnungspunktes auf die Zuschauerempore.

 

KBR Grömping erläutert zunächst kurz die Inhalte der zu Sitzungsbeginn verteilten Tischvorlage. Er verweist darauf, dass den Anregungen und Bedenken der Herzog von Croy’schen Verwaltung ein Missverständnis zu Grunde lag, welches inzwischen bereinigt sei.

Des Weiteren geht er kurz auf das geplante Naturschutzgebiet (NSG) „Letter Bruch“ ein und stellt kurz die seitens der Verwaltung vorgeschlagene Abgrenzung dieses Gebietes vor.

 

Ktabg. Schulze Esking erkundigt sich nach den forstlichen Festsetzungen für das geplante Naturschutzgebiet „Borkenberge“ und nimmt dabei die Anregungen und Bedenken des Forstamtes Münster, Schreiben vom 26.01.2005, auf. Er kritisiert die aus seiner Sicht überzogene Festsetzung, dass zukünftig eine Bestockung mit nur 30 % Nadelwald zulässig sei, wo dort zur Zeit eine erheblich höhere Bestockung mit Nadelwald vorhanden sei. Sollte sich in der Zukunft die angrenzende ordnungsbehördliche Verordnung der Bezirksregierung Münster zur Ausweisung des Truppenübungsplatzes „Borkenberge“ als NSG im Bereich des Kreises Recklinghausen hinsichtlich der forstlichen Festsetzungen ändern, so plädiert er dafür, diese Änderungen auch für den Bereich im Kreis Coesfeld zu übernehmen.

 

Nachfolgend greift Ktabg. Schulze Esking die Thematik NSG „Letter Bruch“ auf und schlägt vor, den Anregungen und Bedenken der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Schreiben vom 12.08.2004, lfd. Nr. 15 der Anlage B der SV-7-0012, teilweise zu folgen. So sollten die Flächen

 

            Flur 20 / Flurstücke 36 tlw., 44, 56 tlw., 85 und 86 sowie

            Flur 22 / Flurstücke 23 tlw., 27 und 48 tlw.

 

aus dem geplanten NSG „Letter Bruch“ gestrichen und das NSG entsprechend verkleinert werden. Dieses solle sich dabei ausschließlich auf die Flächen der genannten Flurstücke beziehen, die zur Zeit zusammenhängend und relativ großflächig ackerbaulich genutzt würden. Teilflächen der genannten Flurstücke, die bereits jetzt Grünland seien, könnten im NSG verbleiben.

 

Des Weiteren fordert er die Verwaltung auf, auch weiterhin gegenüber den betroffenen Grundstückseigentümern zu verdeutlichen, dass es sich bei den festgesetzten Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen ausschließlich um eine Angebotsplanung des Kreises handele, die im Rahmen des Vertragsnaturschutzes umzusetzen sei, und nicht um verpflichtende Maßnahmen, durch die der Kreis bestimmte Pflanz- und Pflegemaßnahmen gegenüber den Grundstückseigentümern vorschreibe.

 

Ktabg. Stinka greift die Diskussion zur Erweiterung des NSG „Letter Bruch“ auf, begrüßt dessen Ausweitung und kritisiert, dass nunmehr einige Ackerflächen aus dem NSG gestrichen werden sollen, wogegen andere, deren Besitzer vermutlich keine Einwände erhoben haben, im NSG verbleiben sollen. Von daher plädiere er dafür, entweder sämtliche Ackerflächen aus dem geplanten NSG zu streichen oder sie alle im NSG zu belassen.

 

Auf Nachfrage des Ktabg. Dr. Kraneburg erläutert KBR Grömping kurz die Hintergründe, die zur Ausweisung des NSG „Letter Bruch“ unter Inanspruchnahme der betroffenen Ackerflächen geführt haben. So sei hier das Schutzziel der Schutz von Wat- und Wiesenvögeln und deren Lebensbedingungen, wobei hier insbesondere der Kiebitz im Blickpunkt stände, der sich auch auf ackerbaulich genutzten Flächen niederlassen würde. Die Folge dieser Ausweisung sei aber mehr eine Signalwirkung. Es ergäbe sich daraus keine Pflicht zur Umwandlung, es eröffneten sich dadurch aber zusätzliche Fördermöglichkeiten, sollten Flächen durch die Eigentümer in Grünland umgewandelt werden.

 

Ktabg. Schulze Esking stellt es zwar nicht in Frage, dass mit der Ausweisung eine Umwandlungsverpflichtung in Grünland nicht gegeben sei, weist aber daraufhin, dass die Ausweisung als NSG für die betroffenen Grundstücke regelmäßig mit einer Wertminderung der Grundstücke und Betriebe verbunden sei, sei es bei Hypothekenaufnahmen oder bei Veräußerungen. Es gäbe durchweg bei allen Betroffenen Befürchtungen hinsichtlich zukünftiger möglicherweise belastender Nachfolgeregelungen.

Dieses wird durch Ktabg. Dabbelt mit Bezug auf die Nachmeldung von Flächen in den Baumbergen zur Ausweisung als FFH-Gebiete trotz vorheriger Dementi der entsprechenden politischen Entscheidungsträger auf höherer Ebene bekräftigt.

 

Abschließend fasst KBD Dr. Foppe die Diskussion noch einmal kurz zusammen und bezieht sich dabei insbesondere auf den Einwand von Ktabg. Stinka hinsichtlich einer möglichen Ungleichbehandlung der betoffenen Grundstückseigentümer. Danach hätten alle Eigentümer von ackerbaulich genutzten Flächen im geplanten NSG Anregungen und Bedenken erhoben und diese seien seitens der Verwaltung nach Qualität und Größe der betroffenen Flächen abgewogen worden. Vor dem Hintergrund dieser Abwägung seien die Vorschläge der Ktabg. Schulze Esking tragfähig, eine Verkleinerung des geplanten NSG „Letter Bruch“ sei machbar, ohne dessen Schutzziel übergebührlich zu gefährden.

 

Vorsitzender Böckenholt lässt daraufhin zunächst, darüber abstimmen, ob das NSG „Letter Bruch“ verkleinert werden soll.

 

Beschluss:

 

Den Anregungen und Bedenken der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Kreisstelle Coesfeld, Schreiben vom 21.08.2004, lfd. Nr. 15 der Anlage B zu SV-7-0012, wird teilweise gefolgt.

 

Die Flurstücke

 

Flur 20/ Flurstücke 36 tlw., 44, 46, 56 tlw., 85 und 86 sowie

Flur 22/ Flurstücke 23 tlw., 27 und 48 tlw.

 

werden aus dem geplanten NSG „Letter Bruch“ gestrichen und das NSG entsprechend verkleinert. Die betroffenen Flurstücken werden nur soweit aus dem NSG gestrichen, wie auf ihnen zur Zeit Ackerbau betrieben wird. Teilflächen dieser Flurstücke, die bereits heute Grünland sind, verbleiben im NSG.

 

Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               bei drei Enthaltung mit Mehrheit beschlossen

 

Abschießend lässt Vorsitzender Böckenholt über den gesamten Tagesordnungspunkt abschließen.

 

 

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               bei drei Enthaltungen mit Mehrheit beschlossen