FBL Dr. Scheipers verweist auf die Vorlage und insbesondere die Gebührenposten im Fleischhygienebereich. Er erläutert den aktuellen Stand des laufenden Rechtsstreits mit der Firma Westfleisch und das daraus resultierende Erfordernis detaillierter Ausführungen des Betriebsergebnisses. Dieses muss transparent und möglichst differenziert die separaten Bereiche Zerlegung und Schlachtgebühr ausweisen. Bei der Gebührenkalkulation für 2014 sei noch eine Unterdeckung kalkuliert worden. Sollte es im Klageverfahren zu keiner Einigung kommen, würde dann, um den Bedenken gegen die Verrechnung von Überschüssen aus den Vorjahren zu begegnen, auf eine Verrechnung verzichtet und eine Nachveranlagung notwendig werden. FBL Dr. Scheipers ergänzt in Bezug auf den Rechtsstreit, dass eine unterjährige Kostenprognose erfolgen wird, um die Kalkulation regelmäßig anpassen zu können. Das Klageverfahren sei in Abstimmung mit der Firma Westfleisch ruhend gestellt worden. Aktuell liege ein Vergleichsangebot der Firma vor, welches geprüft werde.