Seit dem 01.06.2014 ist aufgrund einer neuen Rechtsvorschrift eine visuelle Fleischuntersuchung umzusetzen. Gemeinsam mit dem Großbetrieb Westfleisch ist daher eine Arbeitsgruppe gebildet worden, die eine geeignete Untersuchungsmethodik und einen entsprechenden Untersuchungsablauf entwickelt. Die Arbeitsgruppe befindet sich momentan in der Abschlussphase.

In Bezug auf die Untersuchungen ist vereinbart, dass Westfleisch auf Antrag bestimmte Tätigkeiten wahrnehmen kann, sofern entsprechend geschultes Personal vorgehalten wird. Seit dem 04.05.2015 wird die Trichinen-Untersuchung zunächst probeweise durch Westfleisch-Beschäftigte durchgeführt. Mit den neuen Untersuchungsabläufen und Veränderungen der Aufgabenwahrnehmung verbinden die Beteiligten die Erwartung, am Ende des Umstellungsprozesses insgesamt drei Amtliche Fachassistenten in der Fleischuntersuchung weniger einsetzen zu können.

Ktabg. Kummann erkundigt sich, ob eine Untersuchung auf Trichine noch zwingend nötig ist, da diese in Deutschland seit langer Zeit nicht mehr positiv getestet wurden. AL‘in Dr. Brüske führt hierzu aus, dass die Untersuchung gesetzlich vorgeschrieben sei. Die Alternative sei, dass sämtliche Herkunftsbetriebe als trichinenfrei registriert sein müssten. Dies stelle eine effektive Lösung dar, die Umsetzung erfordere jedoch einen sehr hohen Aufwand und sei aktuell nicht angedacht. S.B. Dr. Kraneburg ergänzt, dass Trichinen durchaus noch bei Wildschweinen gefunden würden. Er ergänzt seine Befürchtung, dass bei einer Beschleunigung der Untersuchung und dem Einsatz von drei Personen weniger ggf. mit Qualitätseinbußen bei Fleisch zu rechnen sei. FBL Dr. Scheipers führt dazu aus, dass nicht drei Personen insgesamt abgezogen würden, sondern dass diese, wie bei der Trichinenprobenentnahme, aufgrund von der veränderten Aufgabenwahrnehmung durch Mitarbeiter von Westfleisch ersetzt würden. Die Umstellung auf die visuelle Kontrolle wurde gesetzlich vorgeschrieben und wird durch das Fleischhygieneamt in eigener Verantwortung vorgenommen. Dr. Altepost ergänzt, dass eine Erhöhung der zu untersuchenden Stückzahl pro Stunde und eine Veränderung der Beschauzeiten nicht vorgesehen sind. Es würde nur untersucht, wie der Personal- und Aufgabenumfang reduziert werden könne. Dabei würde überlegt alle Aufgaben, die nicht zwingend vom Kreis wahrgenommen werden müssen, durch die Firma Westfleisch vornehmen zu lassen. Es wird versucht eine neue Untersuchungsstruktur unter anderem durch den Einsatz von Hilfsmitteln wie Spiegeln oder Kameras umzusetzen. Die Personen, die dadurch in der reinen Untersuchung wegfallen, kontrollieren aktuell die praktische Umsetzung und Qualität der Untersuchung mit Hilfsmitteln.

Ktabg. Dr. Habersaat erkundigt sich, ob die Firma Westfleisch für die Durchführung der neuen Aufgaben nachzertifiziert wurde. Dr. Altepost führt aus, dass die negativen Salmonellenproben von Westfleisch an den Kreis Coesfeld nachgewiesen werden müssen. Bezüglich der Trichinen-Untersuchung hatte die Firma Westfleisch Personal entsprechend zu schulen. Dies sei erfolgt und wird durch Kreisbedienstete geprüft. Auf Nachfrage der Ktabg. Sparwel führt Dr. Brüske aus, dass die Endkontrolle nicht eingestellt wird, sondern ein Tierarzt am Band verbleibt.