Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu machen:

 

Die als Anlage 1 beigefügte Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von außerunterrichtlichen Angeboten im Rahmen der Offenen Ganztagsschule und von anderen außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangeboten an der Pestalozzischule des Kreises Coesfeld vom 17.06.2015 wird beschlossen.

 

 


Nach Darlegung durch Vors. Merschhemke, dass im Zuge der Übernahme der Schulträgerschaft einige organisatorische Dinge zu regeln seien, erläutert FBL Schütt die Notwendigkeit einer Satzung für die Erhebung von Elternbeiträgen bei Inanspruchnahme von Angeboten im Rahmen des Offenen Ganztags. Er erklärt, dass sich die Beitragshöhe an den Sätzen der Stadt Dülmen orientiere; werde auch in Coesfeld der Offene Ganztag eingeführt, gelten die Sätze gemäß dem Motto „eine Schule – ein System“ auch für diesen Standort.

 

Ktabg. Hülk formuliert die Zielsetzung, dass jedes Kind aufgenommen werden müsse, im Satzungstext aber die Beschränkung auf freie Plätze gegeben werde und fragt, wie damit umgegangen werde. Sonderschulrektor Rotherm antwortet, dass dies bislang und auch in Zukunft kein Problem darstelle und allen Teilnahmewilligen sicher ein Platz zur Verfügung gestellt werde.

 

Ktabg. Hülk bewertet die Beitragsstaffel, die bei einem Einkommen über 72.000 € bei 150 € Elternbeitrag endet, als heftig und schlägt vor, diese im höheren Einkommensbereich anzuheben, um in den geringeren Einkommensstufen Luft zu haben. Die Ktabg. Egger und Dr. Gochermann halten indes die Beiträge in den unteren Einkommensgruppen für äußerst moderat.

Ktabg. Kurilla ergänzt, dass mit Blick auf mögliche Ursachen eines Förderbedarfs der Elternbeitrag eventuell Grund sein könnte, das Kind nicht zur Teilnahme dort anzumelden. 

 

FBL Schütt weist darauf hin, dass der Gedanke zwar durchaus nachvollziehbar sei, man aber möglichst wenig Veränderung zu der in Dülmen gelebten Praxis erzeugen wolle; dort werde in allen Offenen Ganztagsschulen diese Staffel angewandt. Auch sei die Höchstgrenze von 170 €  bekannt, hier werde im Einklang mit der Dülmener Praxis die Entwicklung abgewartet.

 

Mitglied Schäfer macht darauf aufmerksam, dass sich das Beitragsaufkommen hinsichtlich der Einkommensstruktur die Waage halten müsse, denn hohe Einkommen seien im Offenen Ganztag wenig anzutreffen. Die Offenen Ganztagsschulen hätten vor allem mit dem Essensgeld die größeren Probleme, die Elternbeiträge seien in der Regel unproblematisch. 

 

Auf die Frage von Mitglied Rawe  nach den Anwesenheitsmodalitäten antwortet Sonderschulrektor Rotherm, dass der Offener Ganztag nicht wie ein Betreuungsangebot sei, sondern für nachmittags bis 15 Uhr die gleichen Anwesenheitspflichten wie vormittags gelten.

 

Ktabg. Dr. Wenning merkt an, dass die Eltern die Kinder freiwillig zum Offenen Ganztag anmelden, daher müssten hinsichtlich des zu erwartenden Beitragsaufkommens u.a. zunächst die Anmeldezahlen für das kommende Schuljahr abgewartet werden.

 

Hierzu führt FBL Schütt weiter aus, dass hinsichtlich der Kostentragung die entsendenden Städte und Gemeinden gemäß dem öffentlich-rechtlichen Vertrag in die Finanzierung eingebunden werden. AL Jasper ergänzt, dass die Elternbeiträge nicht kostendeckend sein werden und die Höhe des Elternbeitragsaufkommen unbekannt, so dass der Rest von den Städten und Gemeinden getragen werden müsse. 

 

Zur Frage von Mitglied Kaltegärtner zum Sachstand der Angebotslage in Coesfeld erläutert AL Jasper, dass unter derzeit hohem Zeitdruck in beinah täglichen Treffen die Situation bzw. Entwicklungen zur Entscheidungsfindung besprochen würden. Insbesondere wolle man dem Elternwillen gerecht werden, ob das derzeitige Angebot oder der Offene Ganztag zum kommenden Schuljahr realisiert werden soll. Hierzu finde in Kürze in Coesfeld ein Elternabend statt. Werde in Coesfeld kein Offener Ganztag eingeführt, käme dort dann natürlich auch nicht die Elternbeitragssatzung zur Anwendung. 

 

Sodann lässt Vors. Merschhemke über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

 

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               19 Ja-Stimmen

                                                      0 Nein-Stimmen  

                                                      1 Enthaltung