Sitzung: 01.06.2015 Ausschuss für Schule, Kultur und Sport
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: SV-9-0278
Beschluss:
Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu machen:
Die als Anlage 1 beigefügte Satzung über die Erhebung von
Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von außerunterrichtlichen Angeboten im
Rahmen der Offenen Ganztagsschule und von anderen außerunterrichtlichen
Ganztags- und Betreuungsangeboten an der Pestalozzischule des Kreises Coesfeld
vom 17.06.2015 wird beschlossen.
Nach Darlegung
durch Vors. Merschhemke, dass im Zuge der Übernahme der Schulträgerschaft
einige organisatorische Dinge zu regeln seien, erläutert FBL Schütt die
Notwendigkeit einer Satzung für die Erhebung von Elternbeiträgen bei
Inanspruchnahme von Angeboten im Rahmen des Offenen Ganztags. Er erklärt, dass
sich die Beitragshöhe an den Sätzen der Stadt Dülmen orientiere; werde auch in
Coesfeld der Offene Ganztag eingeführt, gelten die Sätze gemäß dem Motto „eine
Schule – ein System“ auch für diesen Standort.
Ktabg. Hülk
formuliert die Zielsetzung, dass jedes Kind aufgenommen werden müsse, im
Satzungstext aber die Beschränkung auf freie Plätze gegeben werde und fragt,
wie damit umgegangen werde. Sonderschulrektor Rotherm antwortet, dass dies
bislang und auch in Zukunft kein Problem darstelle und allen Teilnahmewilligen
sicher ein Platz zur Verfügung gestellt werde.
Ktabg. Hülk
bewertet die Beitragsstaffel, die bei einem Einkommen über 72.000 € bei 150 €
Elternbeitrag endet, als heftig und schlägt vor, diese im höheren
Einkommensbereich anzuheben, um in den geringeren Einkommensstufen Luft zu
haben. Die Ktabg. Egger und Dr. Gochermann halten indes die Beiträge in den
unteren Einkommensgruppen für äußerst moderat.
Ktabg. Kurilla
ergänzt, dass mit Blick auf mögliche Ursachen eines Förderbedarfs der Elternbeitrag
eventuell Grund sein könnte, das Kind nicht zur Teilnahme dort anzumelden.
FBL Schütt weist
darauf hin, dass der Gedanke zwar durchaus nachvollziehbar sei, man aber
möglichst wenig Veränderung zu der in Dülmen gelebten Praxis erzeugen wolle;
dort werde in allen Offenen Ganztagsschulen diese Staffel angewandt. Auch sei
die Höchstgrenze von 170 € bekannt, hier
werde im Einklang mit der Dülmener Praxis die Entwicklung abgewartet.
Mitglied Schäfer
macht darauf aufmerksam, dass sich das Beitragsaufkommen hinsichtlich der Einkommensstruktur
die Waage halten müsse, denn hohe Einkommen seien im Offenen Ganztag wenig
anzutreffen. Die Offenen Ganztagsschulen hätten vor allem mit dem Essensgeld
die größeren Probleme, die Elternbeiträge seien in der Regel
unproblematisch.
Auf die Frage von
Mitglied Rawe nach den
Anwesenheitsmodalitäten antwortet Sonderschulrektor Rotherm, dass der Offener
Ganztag nicht wie ein Betreuungsangebot sei, sondern für nachmittags bis 15 Uhr
die gleichen Anwesenheitspflichten wie vormittags gelten.
Ktabg. Dr. Wenning
merkt an, dass die Eltern die Kinder freiwillig zum Offenen Ganztag anmelden,
daher müssten hinsichtlich des zu erwartenden Beitragsaufkommens u.a. zunächst
die Anmeldezahlen für das kommende Schuljahr abgewartet werden.
Hierzu führt FBL
Schütt weiter aus, dass hinsichtlich der Kostentragung die entsendenden Städte
und Gemeinden gemäß dem öffentlich-rechtlichen Vertrag in die Finanzierung
eingebunden werden. AL Jasper ergänzt, dass die Elternbeiträge nicht
kostendeckend sein werden und die Höhe des Elternbeitragsaufkommen unbekannt,
so dass der Rest von den Städten und Gemeinden getragen werden müsse.
Zur Frage von Mitglied Kaltegärtner zum Sachstand der Angebotslage in Coesfeld erläutert AL Jasper, dass unter derzeit hohem Zeitdruck in beinah täglichen Treffen die Situation bzw. Entwicklungen zur Entscheidungsfindung besprochen würden. Insbesondere wolle man dem Elternwillen gerecht werden, ob das derzeitige Angebot oder der Offene Ganztag zum kommenden Schuljahr realisiert werden soll. Hierzu finde in Kürze in Coesfeld ein Elternabend statt. Werde in Coesfeld kein Offener Ganztag eingeführt, käme dort dann natürlich auch nicht die Elternbeitragssatzung zur Anwendung.
Sodann lässt Vors.
Merschhemke über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
1 Enthaltung