Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 50, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Alten- und Pflegeplanung nach den Vorgaben des § 7 Abs. 1 bis 5 Alten- und Pflegegesetz durchzuführen. Die Ergebnisse der Planung sind zum Stichtag 31. Dezember jedes zweite Jahr, beginnend mit dem Jahr 2015, zusammenzustellen,  zu veröffentlichen und dem zuständigen Ministerium zur Verfügung zu stellen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig