Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Kreistag begrüßt die Vereinigung der Sparkasse Gronau mit der Sparkasse Westmünsterland zum 31. August 2015.

Er nimmt den öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Vereinigung der Sparkasse Gronau mit der Sparkasse Westmünsterland, der der SV-9-0297 als Anlage 1 beigefügt war, zur Kenntnis. Der Vertragstext kann im Genehmigungsverfahren noch erforderliche Änderungen oder Ergänzungen erfahren.

 

  1. Der Kreistag weist die von ihm in die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Westmünsterland entsandten Vertreterinnen und Vertreter an,

 

    1. die Vereinigung der Sparkasse Gronau mit der Sparkasse Westmünsterland zum 31. August 2015 auf der Basis der Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2014 in Form der Aufnahme der Sparkasse Gronau durch die Sparkasse Westmünsterland gemäß § 27 Abs. 1 S. 1, 2. Alt. SpkG zu beschließen,

 

    1. dem im Entwurf als Anlage 1 zur SV-9-0297  beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Vereinigung der Sparkasse Gronau mit der Sparkasse Westmünsterland zuzustimmen und bei Beschlussfassungen entsprechend der im öffentlich-rechtlichen Vertrag getroffenen Regelungen zu stimmen,

 

    1. den Neufassungen der im Entwurf als Anlagen 2 und 3 zur SV-9-0297  beigefügten Satzungen des Sparkassenzweckverbandes Westmünsterland und der Sparkasse Westmünsterland zuzustimmen,

 

    1. die Mitglieder des Verwaltungsrates der Sparkasse Westmünsterland der laufenden Wahlperiode bei der nach Sparkassenfusionen erforderlichen Neuwahl wiederzuwählen und dem Wahlvorschlag der Stadt Gronau sowie des Kreises Coesfeld zur befristeten Aufstockung des Verwaltungsrates zu folgen.

Landrat Püning führt in das Thema ein und erläutert kurz die Problematik bei den Verhandlungen zwischen der Sparkasse Westmünsterland und der Sparkasse Gronau.

 

Mit der Sparkasse Münsterland Ost sei eine nicht benachbarte Sparkasse an die Sparkasse Gronau herangetreten und habe dieser ein konkretes Angebot zu einem Beitritt unterbreitet. Dies sei insofern außergewöhnlich, da im Sparkassengesetz klar geregelt sei, dass sogenannte „Sprungfusionen“ eine absolute Ausnahme darstellen sollten. Landrat Püning bezeichnet dieses Vorgehen als „unfreundlichen Akt“, zumal die Verhandlungen zwischen der Sparkasse Westmünsterland und der Sparkasse Gronau bereits vor 1 ½ Jahren aufgenommen und wegen der damals bevorstehenden Kommunalwahl lediglich verschoben worden seien. Durch das Angebot der Sparkasse Münsterland Ost hätten in den Verhandlungen mit der Sparkasse Gronau Zugeständnisse gemacht werden müssen. Die genauen Inhalte könnten der Sitzungsvorlage und dem Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages entnommen werden. Auf zwei Punkte wolle er dennoch kurz eingehen.

 

Zum einen sei eine Vergrößerung der Verbandsversammlung um sechs Vertreter der Stadt Gronau vereinbart worden. Dies sei sonst nicht üblich bei Fusionen, siehe z.B. bei der Fusion mit der Sparkasse Stadtlohn. Die sechs Vertreter der Stadt Gronau hätten aber, so Landrat Püning, nur jeweils eine Stimme, während alle anderen Vertreter zwei Stimmen hätten. Ferner werde der Verwaltungsrat erweitert. Dies führe für den Kreis Coesfeld zu einem weiteren Sitz.

 

Zum anderen habe man vereinbart, dass die Mitarbeiterzahl am Standort Gronau auf gleichem Niveau dauerhaft erhalten bleibe. Diese Vereinbarung sei nach Auffassung des Vorstandes vertretbar, da die Marktchancen am Standort Gronau als gut eingeschätzt würden.

 

Alles in allem habe man nach Meinung von Landrat Püning gut vertretbare Ergebnisse erzielt, die Zugeständnisse seien der beschriebenen Problematik geschuldet.

 

Abschließend erklärt Landrat Püning, dass die Entscheidung über den Beitritt der Sparkasse Gronau in der Sitzung der Zweckverbandsversammlung am 26.06.2015 falle. Da die Fusion rückwirkend zum 01.01.2015 erfolgen soll, müssten alle Beschlüsse bis spätestens Ende August 2015 getroffen werden.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig

 

 

Anmerkung:

Der Entwurf eines öffentlich-rechtlichen Vertrages aus Anlass der Vereinigung der Sparkasse Gronau mit der Sparkasse Westmünsterland wurde als Anlage zur SV-9-0297 allen Ktabg. übersandt. Er wird nur noch dem Original dieser Niederschrift beigefügt.