Beschluss:

 

1.   Der Kreis Coesfeld stimmt der Satzung für den grenzüberschreitenden Zweckverband EUREGIO zu und beschließt den Beitritt zum Zeitpunkt seiner Gründung.

 

 

Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               30 JA-Stimmen

                                                    20 NEIN-Stimmen

 

 

Abschließend lässt Landrat Püning über die verbliebenen Ziffern 2.-5. des Beschlussvorschlages der SV-9-0235/1 abstimmen.

 

 

Beschluss:

 

 

2.   Der Kreis Coesfeld stimmt der Erhebung eines Mitgliedsbeitrages – vorbehaltlich der von der EUREGIO-Verbandsversammlung festzusetzenden Beitragsordnung – von 0,29 € pro Einwohner und Jahr zu, wobei bis zur Auflösung des EUREGIO e.V. die Beiträge des Kreises Coesfeld zum grenzüberschreitenden Zweckverband mit den Beiträgen des Kreises Coesfeld für die Mitgliedschaft im EUREGIO e.V. verrechnet werden. Die Haushaltsmittel für den Beitrag von 0,29 € pro Einwohner und Jahr werden bereitgestellt.

 

3.   Der Kreis Coesfeld übernimmt - wie bereits seit vielen Jahren praktiziert - die Beiträge der kreisangehörigen Kommunen.

 

4.   Der Kreis Coesfeld weist seine Vertreter/innen für die Mitgliederversammlung des EUREGIO e.V. an, der Auflösung des EUREGIO e.V. nach erfolgter Gründung des grenz­überschreiten­den Zweckverbandes EUREGIO zuzustimmen.

 

5.   Ferner weist der Kreis Coesfeld seine Vertreter/innen für die Mitgliederversammlung des EUREGIO e.V. an, dass abweichend von Art. 18 der Satzung des EUREGIO e.V. dessen Vermögen bei Auflösung nicht an die Mitglieder fällt, sondern auf den grenzüberschreitenden Zweckverband EUREGIO übertragen wird.

 


Landrat Püning weist darauf hin, dass die Ergänzungsvorlage 9-0235/1 erforderlich wurde, um die Gremienbesetzung von der Sachentscheidung abzukoppeln und nach der Landratswahl in diesem Herbst vorzunehmen. Auf den Tischen liege der Antrag der Kreistagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 14.06.2015 sowie eine Stellungnahme der EUREGIO. Aus letzterer gehe hervor, dass das Anliegen verständlich, jedoch aus rechtlichen Gründen nicht umsetzbar sei.

 

Ktabg. Vogelpohl erwidert, dass beim Münsterland e.V. und beim ZVM kleinere Parteien vertreten seien. Warum solle dies bei der EUREGIO nicht möglich sein? Wenn man wolle, dass kleinere Parteien und Wählergemeinschaften sich einbringen, könne man dies auch regeln.

 

Landrat Püning weist auf Nachfrage des Ktabg. Lunemann darauf hin, dass der Kreis Coesfeld die Mitgliedsbeiträge für die kreisangehörigen Kommunen trage, unabhängig von ihrer eigenen Mitgliedschaft. Ein Austritt einer kreisangehörigen Kommune führe nicht zu einer geringeren Kreisumlage für diese Kommune. Es gebe eine Vielzahl von Beispielen, wonach Kommunen nicht im gleichen Maße wie andere von den Leistungen des Kreises Coesfeld profitieren, so bspw. im Bereich Busverkehr oder Bauamt. Dies führe nicht zu einer Sonderumlage Kreis.

Weiter teilt er nach einer Anregung des Ktabg. Waldmann mit, dass er am heutigen Vormittag Herrn Bürgermeister Dr. Risthaus auf die Beschlusslage in der Gemeinde Ascheberg, aus der EUREGIO austreten zu wollen, angesprochen habe. Er erinnert daran, dass in der Vergangenheit auch einige Projekte im Südkreis (Olfen und Lüdinghausen) und damit relativ weit entfernt von der deutsch-niederländischen Grenze, von der EUREGIO gefördert worden seien. Es sei eine Frage der Solidarität. Die weitere Beratung in der Gemeinde Ascheberg bleibe abzuwarten, so Landrat Püning.


Ktabg. Dr. Gochermann weist auf seine langjährige Mitgliedschaft im EUREGIO-Rat hin und erklärt, dass man den Nutzen der EUREGIO nicht in Höhe der erlangten Projektmittel, sondern in der gemeinsamen Verfolgung von Zielen messen könne. So werde dort bspw. derzeit überlegt, wie der FMO von der niederländischen Seite besser erreicht werden kann.

 

Ktabg. Wobbe aus Ascheberg erklärt, dass die Gemeinde Ascheberg noch nicht ausgetreten sei und prognostiziert, dass dies auch wohl nicht geschehen werde. Die Diskussion habe dazu geführt, dass man sich damit beschäftigt. Dies richte sich weder gegen den Kreis Coesfeld noch gegen die EUREGIO.

 

Landrat Püning lässt zunächst über den Antrag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abstimmen.

 

Beschluss:

 

Der Kreis Coesfeld stimmt der Satzung für den grenzüberschreitenden Zweckverband EUREGIO unter der Bedingung zu, dass die Regelung in Artikel 10 (2) „Nach Möglichkeit sollen auch kleinere Parteien vertreten sein.“ ersetzt wird durch die Regelung „Die in den Kreistagen vertretenen Parteien/Wählergruppen sollen entsprechend ihrer Kommunalwahlergebnisse im Euregiorat vertreten sein.“

 

 

Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               20 JA-Stimmen

                                                    29 NEIN-Stimmen

                                                      1 Enthaltung

 

Damit ist der Antrag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

 

Hiernach lässt Landrat Püning über den Beschlussvorschlag der SV-9-0235/1, Ziffer 1, abstimmen.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig

 

 

Anmerkung:

Der Entwurf der Satzung wurde allen Kreistagsabgeordneten zusammen mit der Sitzungsvorlage übersandt. Er wird daher nur noch dem Original dieser Niederschrift beigefügt.