Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die in der Sitzung vom 14.06.2010 beschlossenen Kriterien über die Vergabe von Fördermitteln zur Stärkung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“ werden in der als Anlage  beigefügten Fassung neu gefasst.  Sie werden ab sofort bei der Bewertung von Förderanträgen aus dem Fördertopf „ambulant vor stationär“ zugrunde gelegt.

 


FBL Schütt stellt die geplanten Änderungen der Förderrichtlinien für die Vergabe von Fördermitteln zur Stärkung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“ dar. Die Erfahrung habe gezeigt, dass teilweise Förderanträge nicht hätten genehmigt werden können, weil das Kriterium der kreisweiten Wirkung nicht erfüllt gewesen sei. Ferner könnten oft kleinere Träger die Beteiligungsquote von 30 % nicht tragen, so dass nunmehr eine Ausnahme in Einzelfällen zugelassen werden solle.

 

Ktabg. Willms erklärt, dass die CDU-Fraktion die geplanten Änderungen außerordentlich begrüße. Dass nunmehr auch innovative Projekte kleinerer Träger gefördert werden können, sei unter Berücksichtigung des demografischen Wandels ein wichtiger Schritt.

Vorsitzende Schäpers bestätigt, dass das Kriterium der kreisweiten Wirkung immer ein „Hemmschuh“ gewesen sei. Sie erkundigt sich, ob  die Änderung der Förderkriterien veröffentlicht werde. Hierzu teilt FBL Schütt mit, dass eine Pressemitteilung beabsichtigt sei. Ferner erfolge eine Bekanntgabe in verschiedenen Gremien, wie z.B. in Gesprächen mit den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege oder der Gesundheitskonferenz sowie der Konferenz Alter und Pflege.

 

Ktabg. Schulze Tomberge erkundigt sich nach der Möglichkeit der Förderung des Wissenstransfers, um eine Verbreitung guter Ideen zu unterstützen. FBL Schütt entgegnet, dass dieses von dem jeweiligen Antrag sowie der grundsätzlichen Förderfähigkeit des Projektes abhängig sei.

Vorsitzende Schäpers bestätigt, dass ihrer Ansicht nach diesbezüglich keine Änderung der Förderrichtlinien erforderlich sei und lässt sodann über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig