Sitzung: 03.09.2015 Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-9-0309
Beschluss:
Die in der Sitzung vom 14.06.2010 beschlossenen Kriterien über die Vergabe von Fördermitteln zur Stärkung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“ werden in der als Anlage beigefügten Fassung neu gefasst. Sie werden ab sofort bei der Bewertung von Förderanträgen aus dem Fördertopf „ambulant vor stationär“ zugrunde gelegt.
FBL
Schütt stellt die geplanten Änderungen der Förderrichtlinien für die Vergabe
von Fördermitteln zur Stärkung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“ dar.
Die Erfahrung habe gezeigt, dass teilweise Förderanträge nicht hätten genehmigt
werden können, weil das Kriterium der kreisweiten Wirkung nicht erfüllt gewesen
sei. Ferner könnten oft kleinere Träger die Beteiligungsquote von 30 % nicht
tragen, so dass nunmehr eine Ausnahme in Einzelfällen zugelassen werden solle.
Ktabg.
Willms erklärt, dass die CDU-Fraktion die geplanten Änderungen außerordentlich
begrüße. Dass nunmehr auch innovative Projekte kleinerer Träger gefördert
werden können, sei unter Berücksichtigung des demografischen Wandels ein
wichtiger Schritt.
Vorsitzende
Schäpers bestätigt, dass das Kriterium der kreisweiten Wirkung immer ein
„Hemmschuh“ gewesen sei. Sie erkundigt sich, ob
die Änderung der Förderkriterien veröffentlicht werde. Hierzu teilt FBL
Schütt mit, dass eine Pressemitteilung beabsichtigt sei. Ferner erfolge eine
Bekanntgabe in verschiedenen Gremien, wie z.B. in Gesprächen mit den Verbänden
der freien Wohlfahrtspflege oder der Gesundheitskonferenz sowie der Konferenz
Alter und Pflege.
Ktabg.
Schulze Tomberge erkundigt sich nach der Möglichkeit der Förderung des Wissenstransfers,
um eine Verbreitung guter Ideen zu unterstützen. FBL Schütt entgegnet, dass
dieses von dem jeweiligen Antrag sowie der grundsätzlichen Förderfähigkeit des
Projektes abhängig sei.
Vorsitzende
Schäpers bestätigt, dass ihrer Ansicht nach diesbezüglich keine Änderung der
Förderrichtlinien erforderlich sei und lässt sodann über den Beschlussvorschlag
abstimmen.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig