Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss macht dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Kreistag stimmt der Vereinbarung über die Schaffung, Pflege und Unterhaltung eines Kompensations-/ Ausgleichsflächenpools zu.

 

  1. Der Kreistag begrüßt ausdrücklich das Engagement der Städte und Gemeinden.

 

  1. Das Flächenpoolmanagement wird auf die Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH (WBC) übertragen.

 

  1. Als Mitglieder des Beirates werden benannt:

 

 

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  1. Der WBC werden zur Aufgabenwahrnehmung Mittel in Höhe von 120.000 € sowie die in der Anlage genannte Liegenschaft überlassen.

 

  1. Überplanmäßige/ außerplanmäßige Einnahmen im Bereich Ersatzgelder werden der WBC zukünftig für weitere Maßnahmen im Rahmen der Poolbewirtschaftung zweckgebunden zur Verfügung gestellt.

 

 

 

 


LR Püning weist einleitend auf den Antrag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hin und erteilt Ltd. KVermD Dicke für weitere Erläuterungen das Wort.

Ltd. KVermD Dicke teilt mit, dass die Bürgermeisterrunde die Bürgermeister Himmelmann und Drebing sowie Frau Böse von der Gemeinde Havixbeck und Herrn Leushake, Beigeordneter der Stadt Dülmen, als Vertreter der kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Beirat benannt habe. Ferner hätten die Bürgermeisterin und die Bürgermeister den Wunsch geäußert, in der Anlage 1 den in Klammern aufgeführten Begriff  „Flächenpoolmanagementvertrag“ ersatzlos zu streichen und in der Überschrift das Wort „Vereinbarung“ durch „gemeinsame Erklärung“ zu ersetzen. Außerdem sei der Wunsch geäußert worden, das in § 2 Nr. 2 des Flächenpoolmanagementvertrages verwandte Wort „vorrangig“ ersatzlos zu streichen, um den Städten und Gemeinden mehr Freiraum zuzubilligen.

 

Ktabg. Pieper äußert die Befürchtung, dass eine vorrangige Berücksichtigung der gemeindlichen Interessen die Interessen an einer Vereinbarung und deren Grundlage gefährde.

 

LR Püning sieht hierin keine Gefahr und verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass Vorbehalte und Widerstände überwunden worden seien und eine solche Klarstellung dem Diskussionsstand entspreche.

 

Ktabg. Schäpers möchte wissen, ob die Bürgermeister zuvor die Räte auch bzgl. der Änderungswünsche beteiligt hätten.

LR Püning trägt vor, dass der Vorschlag aus der Bürgermeisterkonferenz stamme und dass  bzgl. des Vertrages bzw. der Vereinbarung in vielen Städten und Gemeinden die Räte nicht beteiligt worden seien. Es liege in der Hand einer jeden Stadt bzw. Gemeinde, ausschließlich oder auch gar nicht den Flächenpool in Anspruch zu nehmen.

 

Ktabg. Lonz befürchtet eine Abschwächung des Regelungscharakters und fragt nach den Hintergründen für diesen Änderungswunsch.

 

LR Püning macht deutlich, dass sich der Regelungscharakter durch die Änderungswünsche nicht verändere, letztendlich stünden zwei Unterschriften unter dem Regelungswerk.

 

Ktabg. Bergmann begrüßt die Regelung über einen Flächenpool, bezweifelt aber, dass am Ende tatsächlich zwei Unterschriften unter der Erklärung stehen.

 

KBD Dr. Foppe erklärt, dass alle Bürgermeister den Vertrag bzw. die Vereinbarung unterschreiben würden. Aufgrund vorgetragener rechtlicher Bedenken sei der Name der Regelung abgeschwächt und durch die Streichung des Vorrangs die Freiwilligkeit der Inanspruchnahme unterstrichen worden. Diese Änderung sollte im Interesse aller toleriert werden.

 

Ktabg. Stinka macht deutlich, dass es ihm wichtig sei, dass alle Städte und Gemeinden unterschreiben und den Unterzeichnern klar sein müsse, dass die Regelung hierdurch Verbindlichkeit erlange.

 

Ltd. KVermD Dicke ergänzt, dass die Kommunen der Auffassung seien, in städtebaulichen Verträgen dem Vertragspartner nicht vorschreiben zu können, den Flächenpool zu nutzen. Die abweichende Bezeichnung sei rechtlich ohne Bedeutung, insbesondere unter dem Aspekt, dass alle Beteiligten unterschreiben würden.

 

LR Püning führt aus, dass nochmals versucht werden sollte, den Namen zu erhalten, man solle das Vorhaben jedoch hieran nicht scheitern lassen.

 

Ktabg. Dinkler benennt die Ktabg. Dabbelt, Schulze Esking und Dr. Wenning als Mitglieder des Beirates.

 

Ktabg. Kortmann verweist auf den Änderungsantrag zu Nummer 4 der Beschlussvorlage  und bittet, zunächst hierüber abzustimmen. Er könne nachvollziehen, dass die großen Parteien die Mehrheit auch im Beirat behalten möchten, daher sei der Antrag bewusst so formuliert worden,  dass eine Vertretung aller im Kreistag vertretenden Fraktionen im Beirat gefordert werde. Eine Vertretung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN könne auch in Form einer beratenden Teilnahme erfolgen. Ein Beirat ohne Beteiligung seiner Fraktion sei inakzeptabel.

 

Ktabg. Bergmann teilt hierzu mit, dass es für seine Fraktion denkbar sei, den bislang nicht vertretenen Fraktionen eine beratende Beteiligung zu ermöglichen.

 

Ktabg. Pieper vertritt die Auffassung, dass ein nur nach dem Proporz besetztes Arbeitsgremium wenig hilfreich sei und daher alle im Kreistag vertretenen Fraktionen auch im Arbeitsgremium vertreten sein sollten.

 

Ktabg. Dinkler sieht angesichts der Diskussion zur Besetzung des Beirates erneuten Beratungsbedarf in seiner Fraktion.

 

LR Püning verweist auf die Möglichkeit, nach § 4 Nr. 3 der Regelung sachkundige Bürger beratend hinzuziehen zu können. Er schlägt vor, dass die WBC jeweils zu den Beiratssitzungen ein Mitglied der nicht vertretenen Fraktionen beratend einladen könne.

 

Ktabg. Prof. Dr. Voß schlägt der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor, den Antrag zurückzuziehen und eine abschließende Beratung im Kreistag vorzusehen.

 

Ktabg. Kortmann schlägt zum Verfahren vor, dass die Beratung über die Besetzung des Beirates abgesetzt und zum Beschluss an den Kreistag verwiesen werden solle und dass über den Beschlussvorschlag 1 bis 3 sowie 5 und 6 jetzt abgestimmt werde.

 

LR Püning lässt hiernach über die Punkte 1 bis 3 sowie 5 und 6 der Beschlussvorlage abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig