Untersuchung der Aufbaustruktur und Personalbemessung für die Leitungsebene im Kreisjugendamt Coesfeld

 

Vor dem Hintergrund des erheblichen Zuwachses an Aufgaben und Personal im Jugendamt in den letzten Jahren führt der Kreis mit Hilfe des Instituts für Sozialplanung und Organisationsentwicklung (IN/S/O) eine Organisationsuntersuchung durch.

Ziel ist es, Empfehlungen zur Optimierung der Aufbaustruktur, der Personalbemessung und –bewertung, mögliche Umsetzungsmaßnahmen sowie eine fortschreibungsfähige Personalbedarfsberechnung für die Leitungsfunktionen zu erhalten.

Die Auftaktveranstaltung fand am 25.08.2015 statt. Die Ergebnisse werden zu gegebener Zeit im Jugendhilfeausschuss vorgestellt.

 

 

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umF) - Gesetzentwurf zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung

 

Im Juli hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher beschlossen. Nach diesem Entwurf, der im Herbst das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen wird, soll die Verteilung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (umF) bundesweit erfolgen. Aktuell werden die eintreffenden jungen Menschen durch die Jugendämter in Obhut genommen und betreut, in deren Zuständigkeitsbereich sie zum ersten Mal im Bundesgebiet auftreten. Mit der neuen rechtlichen Regelung wird angestrebt, eine Verteilung auf alle örtlichen Träger der Jugendhilfe vorzunehmen, damit eine gleichmäßige Verteilung sichergestellt wird. Dies ist das vordringliche Anliegen des Gesetzes. Zurzeit betreuen in NRW sieben Jugendämter rd. 80 % der umF (Aachen, Dortmund, Köln, u.a.). Auf Bundesebene wird mit einem Inkrafttreten des Gesetzes zum 01.01.2016 gerechnet. Parallel befindet sich eine landesgesetzliche Regelung zur Umsetzung in Vorbereitung. Dabei ist beabsichtigt, eine Verteilung auf Grundlage eines einwohnerbasierten Schlüssels auf alle Jugendämter vorzunehmen.

Eine erste Orientierungsberechnung des Landkreistages NRW liegt nunmehr vor. Danach ist in 2016 für den Kreisjugendamtsbezirk mit einer Zuweisung von 27 bis 32 Kindern bzw. Jugendlichen zu rechnen, die einen Anspruch auf eine dem Kindeswohl entsprechende Unterbringung, Versorgung und Betreuung haben.

Im Zusammenhang mit der Begleitung, Unterbringung und Förderung der jungen Menschen, ist mit einem nicht unerheblichen zusätzlichen Finanzbedarf für Personal und Sachkosten zu rechnen. Entsprechende Kosteneinschätzungen werden in die Planung des Haushalts 2016 einbezogen werden.

Die Kosten für die Unterbringung und erzieherischen Hilfen werden seitens des Landes erstattet. Die Personal- und Sachkosten belasten den Kreishaushalt.

 

 

Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums im Kreis Coesfeld

 

Im Laufe des Jahres sind die Herausforderungen des Flüchtlingszuzuges erheblich gestiegen und werden angesichts einer unveränderten Entwicklung weiter steigen.

 

Zentrale akute Probleme vor Ort, besonders die Bereitstellung geeigneter Unterkünfte und die unzureichenden Landeserstattung wurden in einem gemeinsamen Termin der Bürgermeister/innen und des Landrates mit den MdBs Karl Schiewerling und Ulrich Hampel, dem MdL Werner Jostmeier und dem Generalsekretär der NRW-SPD, Andre Stinka, am 24.08.2015 erörtert und in einem Forderungskatalog zusammengefasst.

 

Bereits im Verlauf des Jahres hat sich gezeigt, dass auch der Kreis – neben der Zuständigkeit als Ausländerbehörde –  in unterschiedlichsten Aufgabenbereichen mit der Flüchtlingsproblematik zunehmend gefordert ist, ohne dass bisher hierfür weitere Ressourcen geschaffen wurden.

 

Das Land NRW fördert die Einrichtung von sog. „Kommunalen Integrationszentren“ (KI). Bisher hat der Kreis Coesfeld im Einvernehmen mit den Städten und Gemeinden von diesem Förderangebot bewusst keinen Gebrauch gemacht. Hauptgrund war, dass die bislang geringe Ausländerquote im Kreis in keinem Verhältnis stand, zu der vom Land verbindlich vorgegebenen Besetzung eines KI mit 5,5 Stellen.

 

Angesichts der - in sehr kurzer Zeit -  gänzlich veränderten Lage wird nun jedoch dem Kreistag am 23.09.15 (Kreisausschuss am 16.09) vorgeschlagen, dass der Kreis beim hierfür verantwortlichen MAIS die Förderung eines Kommunalen Integrationszentrums beantragt. Dabei wird versucht, beim MAIS noch kurzfristig eine Zustimmung für den schrittweisen Einstieg in die Errichtung eines KI zu erreichen.

 

Im Lenkungskreis des Regionalen Bildungsnetzwerkes am 01.09.2015 haben besonders auch die Vertreter der Städte und Gemeinden den Bedarf angemeldet, dieses Thema neu zu bewerten.

 

Mit Schreiben vom 03.09.2015 wurden die Städte und Gemeinden zur Absicht, ein KI im Kreis Coesfeld einzurichten, informiert. Dabei wurde gebeten, abweichende Einschätzungen bis zum 17.09.2015 mitzuteilen, damit diese noch in die politischen Beratungen einfließen können.

 

Am 11.09.2015 findet im Kreishaus der 3. Fachaustausch zur Flüchtlingsproblematik im Kreis Coesfeld statt. Hier besteht die Gelegenheit, sich in der Sache nochmals ausgiebig zu informieren und auszutauschen. Über das Ergebnis kann ebenfalls in der politischen Beratung berichtet werden.