Sitzung: 10.09.2015 Jugendhilfeausschuss
Untersuchung der Aufbaustruktur und
Personalbemessung für die Leitungsebene im Kreisjugendamt Coesfeld
Vor dem Hintergrund des erheblichen
Zuwachses an Aufgaben und Personal im Jugendamt in den letzten Jahren führt der
Kreis mit Hilfe des Instituts für Sozialplanung und Organisationsentwicklung
(IN/S/O) eine Organisationsuntersuchung durch.
Ziel ist es, Empfehlungen zur Optimierung
der Aufbaustruktur, der Personalbemessung und –bewertung, mögliche
Umsetzungsmaßnahmen sowie eine fortschreibungsfähige Personalbedarfsberechnung
für die Leitungsfunktionen zu erhalten.
Die Auftaktveranstaltung fand am 25.08.2015
statt. Die Ergebnisse werden zu gegebener Zeit im Jugendhilfeausschuss
vorgestellt.
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umF)
- Gesetzentwurf zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung
Im Juli hat die Bundesregierung den
Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung
und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher beschlossen. Nach diesem
Entwurf, der im Herbst das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen wird, soll die
Verteilung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (umF) bundesweit erfolgen.
Aktuell werden die eintreffenden jungen Menschen durch die Jugendämter in Obhut
genommen und betreut, in deren Zuständigkeitsbereich sie zum ersten Mal im Bundesgebiet
auftreten. Mit der neuen rechtlichen Regelung wird angestrebt, eine Verteilung
auf alle örtlichen Träger der Jugendhilfe vorzunehmen, damit eine gleichmäßige
Verteilung sichergestellt wird. Dies ist das vordringliche Anliegen des
Gesetzes. Zurzeit betreuen in NRW sieben Jugendämter rd. 80 % der umF (Aachen,
Dortmund, Köln, u.a.). Auf Bundesebene wird mit einem Inkrafttreten des
Gesetzes zum 01.01.2016 gerechnet. Parallel befindet sich eine landesgesetzliche
Regelung zur Umsetzung in Vorbereitung. Dabei ist beabsichtigt, eine Verteilung
auf Grundlage eines einwohnerbasierten Schlüssels auf alle Jugendämter vorzunehmen.
Eine erste Orientierungsberechnung des
Landkreistages NRW liegt nunmehr vor. Danach ist in 2016 für den
Kreisjugendamtsbezirk mit einer Zuweisung von 27 bis 32 Kindern bzw.
Jugendlichen zu rechnen, die einen Anspruch auf eine dem Kindeswohl
entsprechende Unterbringung, Versorgung und Betreuung haben.
Im Zusammenhang mit der Begleitung,
Unterbringung und Förderung der jungen Menschen, ist mit einem nicht
unerheblichen zusätzlichen Finanzbedarf für Personal und Sachkosten zu rechnen.
Entsprechende Kosteneinschätzungen werden in die Planung des Haushalts 2016
einbezogen werden.
Die Kosten für die
Unterbringung und erzieherischen Hilfen werden seitens des Landes erstattet.
Die Personal- und Sachkosten belasten den Kreishaushalt.
Einrichtung eines Kommunalen
Integrationszentrums im Kreis Coesfeld
Im Laufe des Jahres sind die Herausforderungen des Flüchtlingszuzuges
erheblich gestiegen und werden angesichts einer unveränderten Entwicklung
weiter steigen.
Zentrale akute Probleme vor Ort, besonders die Bereitstellung
geeigneter Unterkünfte und die unzureichenden Landeserstattung wurden in einem
gemeinsamen Termin der Bürgermeister/innen und des Landrates mit den MdBs Karl
Schiewerling und Ulrich Hampel, dem MdL Werner Jostmeier und dem
Generalsekretär der NRW-SPD, Andre Stinka, am 24.08.2015 erörtert und in einem
Forderungskatalog zusammengefasst.
Bereits im Verlauf des Jahres hat sich
gezeigt, dass auch der Kreis – neben der Zuständigkeit als Ausländerbehörde
– in unterschiedlichsten
Aufgabenbereichen mit der Flüchtlingsproblematik zunehmend gefordert ist, ohne
dass bisher hierfür weitere Ressourcen geschaffen wurden.
Das Land NRW fördert die Einrichtung von sog. „Kommunalen
Integrationszentren“ (KI). Bisher hat der Kreis Coesfeld im Einvernehmen mit
den Städten und Gemeinden von diesem Förderangebot bewusst keinen Gebrauch
gemacht. Hauptgrund war, dass die bislang geringe Ausländerquote im Kreis in
keinem Verhältnis stand, zu der vom Land verbindlich vorgegebenen Besetzung
eines KI mit 5,5 Stellen.
Angesichts der - in sehr kurzer Zeit - gänzlich veränderten Lage wird nun jedoch dem
Kreistag am 23.09.15 (Kreisausschuss am 16.09) vorgeschlagen, dass der Kreis
beim hierfür verantwortlichen MAIS die Förderung eines Kommunalen
Integrationszentrums beantragt. Dabei wird versucht, beim MAIS noch kurzfristig
eine Zustimmung für den schrittweisen Einstieg in die Errichtung eines KI zu
erreichen.
Im Lenkungskreis des Regionalen
Bildungsnetzwerkes am 01.09.2015 haben besonders auch die Vertreter der Städte
und Gemeinden den Bedarf angemeldet, dieses Thema neu zu bewerten.
Mit Schreiben vom 03.09.2015 wurden die Städte und Gemeinden zur
Absicht, ein KI im Kreis Coesfeld einzurichten, informiert. Dabei wurde
gebeten, abweichende Einschätzungen bis zum 17.09.2015 mitzuteilen, damit diese
noch in die politischen Beratungen einfließen können.
Am 11.09.2015 findet im Kreishaus der 3. Fachaustausch zur
Flüchtlingsproblematik im Kreis Coesfeld statt. Hier besteht die Gelegenheit,
sich in der Sache nochmals ausgiebig zu informieren und auszutauschen. Über das
Ergebnis kann ebenfalls in der politischen Beratung berichtet werden.