Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bericht der Verwaltung zum Umsetzungsstand der Frühen Hilfen im Kreis Coesfeld wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die Angebote und Maßnahmen der Frühen Hilfen nach § 1 des Gesetzes zur Kooperation und Information (KKG) im Kreis Coesfeld werden dauerhaft bedarfsgerecht eingerichtet und als Leistungsbereich im Regelsystem der örtlichen Kinder- und Jugendhilfe vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel (im HH-Jahr 2015: 112.670,00 Euro) finanziell verankert. Zielvorgabe hierbei ist eine Aufteilung der Haushaltsmittel zu 70 % für Angebote der Primärprävention (z.B. Elternbegleitbuch) und 30 % für Angebote der Sekundärprävention (z.B. Familienhebammen).
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Beschluss über den flächendeckenden Aufbau und die Weiterentwicklung von Unterstützungsnetzwerken mit der Zuständigkeit für Frühe Hilfen gemäß § 3 KKG bis zur nächsten Sitzung vorzubereiten.

 


Ausschussvorsitzender Wobbe erinnert einleitend an den bisherigen Werdegang der „frühen Hilfen“ beim Kreis Coesfeld seit dem Beschluss des Jugendhilfeausschusses im Jahre 2007 zur Einführung eines sozialen Frühwarnungssystems.

 

Nachfolgend stellen zunächst die Mitarbeiterinnen Grams und Menschner anhand des beigefügten Powerpointvortrags die einzelnen Elemente der „frühen Hilfen“ im Bezirk des Kreisjugendamtes Coesfeld vor. Frau Menschner nimmt dabei eine inhaltliche Einordnung der „frühen Hilfen“ vor und stellt das Gesamtangebot der an der Erbringung „früher Hilfen“ beteiligten Hilfesysteme auch außerhalb der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII zunächst kurz vor, ordnet die verschiedenen Angebote in drei Präventions- und Eingriffsstufen ein und stellt nachfolgend zunächst die Kooperation mit Familienhebammen und Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen als aufsuchendes, einzelfallbezogenes Angebot der Beratung und Betreuung vor.

 

Im Anschluss stellt Frau Grams die Willkommensbesuche und das Elternbegleitbuch als niedrigschwelliges Informationsangebot für Eltern nach der Geburt vor und gibt einen kurzen Einblick in das Programm „Achtung - Kinder von Anfang an begleiten", ein Eltern-Kind-Angebot, welches in Kooperation mit Familienzentren im Südkreis umgesetzt wird und Eltern durch spielerische und alltagspraktische Anregungen dazu befähigt, eine gesunde Entwicklung des Kindes aktiv zu fördern.

 

Frau Bange hinterfragt den Zugang ausländischer Kinder zu diesen Jugendhilfeangeboten und spricht dabei insbesondere albanische Kinder an. Ausschussvorsitzender Wobbe erinnert daran, dass auf Anregung des s.B. Wortmann das Elternbegleitbuch bereits in Teilen in die Sprachen Englisch, Französisch, Türkisch und Russisch übersetzt wurde. Er regt an, es noch in weitere Sprachen zu übersetzen. Frau Dülker teilt hierzu mit, die Verwaltung habe weiteren Übersetzungsbedarf bei den Kindertageseinrichtungen bereits abgefragt.

 

Abschließend stellt Frau Marks von der Frühförderstelle Haus Hall anhand der beigefügten Präsentation das Beratungsangebot nach „Marte Meo“ als eine Maßnahme der Elternbildung vor, welches in Kooperation mit Familienzentren im Nordkreis umgesetzt wird. Die videogestützte Beratungsmethode zielt auf die Förderung einer ressourcenorientierten Eltern-Kind-Interaktion ab und soll Eltern und Fachkräfte befähigen und unterstützen, frühkindliche Entwicklungsprozesse aus eigener Kraft positiv zu begleiten.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig, 12 x ja