Beschluss:
Dem Wahlausschuss des Kreises Coesfeld für die Kommunalwahl 2004 gehören 10 Beisitzer an.
Als Beisitzer und deren Stellvertreter werden gewählt:
Beisitzer/in: Stellvertreter/in:
Ktabg. Bednarz Ktabg. Schäpers
„ Dabbelt „ Schulze Zumkley
„ Dinkler „ Haselkamp
„ Egger „ Sühling
„ Kortmann „ Pieper
„ Lonz „ Rampe
„ Nägeler „ Stocks
„ Püning „ Bone
„ Prof. Dr. Schulze zur Wiesche „ Mehwald
„ Specker „ Terwort
Landrat Pixa führt einleitend aus, dass der Kreisausschuss in seiner Sitzung am 08.10.2003 die Bildung eines Wahlausschusses mit 10 Beisitzern beschlossen habe. Gleichzeitig seien einstimmig die im Beschlussvorschlag dieser Sitzungsvorlage genannten Personen als Beisitzer bzw. Stellvertreter vorgeschlagen worden. Weiter führt Landrat Pixa aus, dass für die im kommenden Jahr stattfindende Kreistagswahl der Kreis Coesfeld bei 54 zu wählenden Vertretern in 27 Wahlbezirke einzuteilen sei. Die Entscheidung über die Einteilung der Kreiswahlbezirke treffe der Kreiswahlausschuss spätestens sieben Monate vor Ablauf der Wahlperiode, also spätestens zum 29.02.2004. Die endgültige Wahlbezirkseinteilung könne aber erst nach Abgrenzung der Wahlbezirke in den Gemeinden erfolgen, da nach § 4 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz die Gemeindewahlbezirksgrenzen nicht durch Kreiswahlbezirksgrenzen durchschnitten werden dürfen. Bereits mit Verfügung vom 03.03.2003 seien die Bürgermeister im Kreis Coesfeld gebeten worden, die Gemeindewahlbezirkseinteilung möglichst frühzeitig vorzunehmen, damit der Kreiswahlausschuss den festgesetzten Termin ohne Zeitdruck einhalten könne. Nach hier vorliegenden Informationen, so Landrat Pixa, werden alle Gemeindewahlausschüsse spätestens bis Ende November 2003 getagt haben, so dass der Kreiswahlausschuss frühestens Anfang Dezember 2003 zur Festlegung der Kreiswahlbezirke einberufen werden könne. In diesem Zusammenhang weist Landrat Pixa noch darauf hin, dass die Bewerber für die Wahlbezirke frühestens nach der öffentlichen Bekanntmachung der Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke gewählt werden dürfen.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig