Herr Rost, Leiter des Bundesforstbetriebes Rhein-Weser, stellt die geschichtliche Entwicklung des ehemaligen Truppenübungsplatzes mit Blick auf die zukünftig erforderlichen Aufgaben der Landschaftspflege und die Sicherung des Areals anhand der als Anlage beigefügten Präsentation dar. Am 31.Mai hatten die britischen Streitkräfte das Übungsgelände an die deutschen Dienststellen übergeben. Es besteht die Absicht, das Gelände an die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) zu übertragen, die wiederum ihre „Nationales Naturerbe GmbH“ mit der Betreuung betraut.

 

Die über Jahrzehnte andauernde militärische Nutzung des Gebietes wurde in der Vergangenheit nicht vollständig dokumentiert. Erst in der Zeit der Nutzung durch die britischen Streitkräfte erfolgten eine geordnete Erfassung der durchgeführten militärischen Übungen sowie eine regelmäßige Überprüfung des genutzten Areals. Zur Beurteilung der bestehenden Altlasten und der Kampfmittelbelastung des Bodens wurde daher ein Gutachten in Auftrag gegeben. Obgleich aus Sicherheitsgründen jegliches Betreten des Areals untersagt ist und Mitarbeiter vor Ort das Gelände kontrollieren, bestehen Probleme durch die illegale Nutzung durch Dritte, die erhebliche Schäden in der Natur verursachen.

 

Herr Rost erläutert, dass der Truppenübungsplatz zum europäischen Schutzgebietsnetz NATURA 2000 gehört. Für beide Platzteile des ehemaligen Truppenübungsplatzes Haltern wurde eine „Gebietsspezifische Vereinbarung über den Schutz von Natur und Landschaft“ zwischen Bund, Land und britischen Streitkräften geschlossen. Bei der vorhandenen Heidelandschaft, die ca. 300 Hektar umfasst, handelt es sich z.B. um einen heutzutage nur noch selten existierenden Landschaftstyp, in dem sich geschützte und selten gewordene Arten angesiedelt haben.

 

Bei der Übernahme des Geländes von den britischen Streitkräften handelt sich um einen konsensualen Prozess, bei dem die Deutsche Bundestiftung Umwelt (DBU) großes Interesse an der Einbindung der Personen vor Ort zeigt und aufgrund der notwendigen extensiven landwirtschaftlichen Nutzung mit örtlich ansässigen Landwirten zusammenarbeitet.

 

Ktabg. Holz trägt Forderungen der CDU-Fraktion vor, die seitens der Verwaltung im Prozess der Entwicklung des Truppenübungsplatzes eingebracht werden sollen. Zum einen sollen die Pflege und die Unterhaltung der Naturschutzflächen in der bisherigen Art und Weise fortgeführt werden. Zudem soll auf eine passgenaue Bewirtschaftung des Waldbestandes auf dem Gelände geachtet sowie die Bewirtschaftung der Randflächen weiterhin durch die Landwirtschaft wahrgenommen werden. Als vierter Punkt soll die Forderung nach einer ordnungsgemäßen Bejagung mit Blick auf die Wildschweinproblematik aufgenommen werden. Für die weitere Entwicklung des Gebietes sollte ferner angestrebt werden, die Ringstraße für Spaziergänger und Radfahrer zur öffnen. Für die zukünftige Arbeit soll bei der DBU, so Ktabg. Holz weiter, ein Beirat eingerichtet werden, der aus Vertretern des Bundesforstes, des Naturschutzzentrums Kreis Coesfeld, der Unteren Landschaftsbehörde, der Landwirtschaftskammer und der betroffenen Kommunen Lüdinghausen und Haltern bestehen soll. Hinsichtlich der Punkte besteht zwischen den Mitgliedern der Fraktionen des Ausschusses Einvernehmen.

 

S.B. Dr. Kraneburg sieht die Entwicklung des Gebietes als sehr positiv an. Es seien viele Wünsche seitens der Naturschutzverbände vorhanden, da das Areal viele Möglichkeiten biete. Er hebt hervor, dass die Natur und deren Erleben für die Menschen vor Ort sehr wichtig seien. Auf Nachfrage der Ktabg. Sparwel erläutert Herr Rost, dass derzeit keine Tiere für die Bewirtschaftung des Lands eingesetzt werden. Ein entsprechendes Bewirtschaftungskonzept sei zwar denkbar, ausschließlich durch Beweidung könne eine Heidelandschaft jedoch nicht erhalten werden.

 

S.B. Nawrocki erkundigt sich, ob durch eine farbliche Kennzeichnung auf dem Gelände Wege, die bereits abgesucht wurden, für Besucher zugänglich gemacht werden können. Herr Rost führt aus, dass die Sperranlagen des Militärs übernommen wurden und abgesehen von der Straße, die über den Platzteil führe, bisher kein Bereich ausreichend überprüft worden sei. Erforderliche Voraussetzung dafür, dass Bereiche von der Öffentlichkeit genutzt werden können, sei eine Kontrolle des Bodens bis zu einer Tiefe von zwei Metern. Sobald weitere Wege freigegeben werden, könne über eine entsprechende Markierung nachgedacht werden. Herr Rost weist darauf hin, dass die Freigabe eines Teilstücks einen hohen Aufwand erzeugt und den ständigen Einsatz von Überwachungspersonal notwendig machen würde. Eine Öffnung des Geländes sei somit sehr zeit- und kostenintensiv.