Sitzung: 23.09.2015 Kreistag
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 47, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-9-0326
Beschluss:
Die in der Anlage 1 beigefügte Stellungnahme zum Hauptbetriebsplan wird beschlossen.
Die in der Anlage 2 beigefügte Stellungnahme des Kreises – Untere Wasserbehörde zu den wasserrechtlichen Erlaubnisanträgen wird zur Kenntnis genommen.
Einleitend weist Landrat Püning auf den Beschlussvorschlag und die darin erwähnten zwei Anlagen hin.
Ktabg. Holz bittet darum, die zu beschließende Anlage 1 um einen Punkt 11 zu ergänzen.
Es solle im Hinblick auf den Grundwasserstand gefordert werden, dass mehrere 40 – 50 Meter tiefe Kegelbohrungen angebracht werden, um den Grundwasserstand und seine Änderungen ermitteln und dokumentieren zu können. Für den Fall, dass Hausbrunnen versiegten, könnten durch die Dokumentation Beweise gesichert werden. Die jeweiligen Messwerte sollten den Betroffenen zur Verfügung gestellt werden. Der genaue Wortlaut liege dem Fachbereich vor.
Landrat Püning erinnert an die diesbezügliche Beratung im Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung. Es gehe um die Dokumentation der Entwicklung der Wasserstände in den Hausbrunnen.
Gegen eine gemeinsame Abstimmung über die – wie vorgeschlagen - geänderte Anlage 1 und Anlage 2 werden keine Bedenken erhoben.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Anmerkung:
Die Anlagen 1 und 2 wurden allen Kreistagsabgeordneten zusammen mit der Sitzungsvorlage übersandt. Die Anlage 2 wird daher nur noch dem Original dieser Niederschrift beigefügt.