Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 48, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

 

  1. Die Führung von Betreuungen gem. § 1897 BGB, die Gewinnung, Beratung, Begleitung und Fortbildung ehrenamtlich tätiger Betreuer gem. §§ 4,5 und 8 des Betreuungsbehördengesetzes (BtBG) in Verbindung mit dem vom Land Nordrhein-Westfalen erlassenen Gesetz zur Ausführung des Betreuungsbehördengesetzes in der jeweils gültigen Fassung werden für die Zeit vom 01.01.2005 bis zum 31.12.2005 auf die Betreuungsvereine der Sozialdienste kath. Frauen (SkF) in Coesfeld, Dülmen und Lüdinghausen übertragen.

 

Der Anteil der Querschnittsaufgaben soll bei 30 % liegen. Abweichungen nach unten sind mit der Betreuungsstelle des Kreises Coesfeld abzustimmen. Der Vertrag vom 01.08.2001, ausgenommen die §§ 4 und 10, gilt weiterhin als Bestandteil dieser Vereinbarung.

 

  1. Zur Finanzierung des Angebotes erhält jeder Betreuungsverein für das Jahr 2005 eine einmalige Pauschale in Höhe von 25.560,00 €.

 

Falls die Vereine aufgrund ihrer Einkünfte von der Justizkasse (durch die Betreuertätigkeiten), durch die Kreisförderung und durch die Landesförderung eine Überdeckung erzielen sollten,  wird dieser Betrag an den Kreis zur Minderung des Zuschusses abgeführt.

 

3.      Zur Abgeltung der Forderungen aus der Abrechnung für das Jahr 2002 aufgrund der Berücksichtigung der Werte aus dem KGSt-Gutachten Kosten eines Arbeitsplatzes ab Mai 2002 erhalten die Betreuungsvereine insgesamt 7.620,00 Euro erstattet.

 

  1. Die Querschnittsaufgaben werden in enger Abstimmung mit dem Kreis Coesfeld wahrgenommen. Als Orientierung dient hierzu die bisherige Leistungsbeschreibung.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Betreuungsvereinen ein Konzept zur Weiterführung der Aufgaben unter Berücksichtigung der anstehenden gesetzlichen Veränderungen ab dem 01.01.2006 zu erarbeiten.

 

 

 

 

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig