Sitzung: 02.03.2005 Kreistag
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 48, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-7-0093
Beschluss:
- Die Führung von
Betreuungen gem. § 1897 BGB, die Gewinnung, Beratung, Begleitung und
Fortbildung ehrenamtlich tätiger Betreuer gem. §§ 4,5 und 8 des
Betreuungsbehördengesetzes (BtBG) in Verbindung mit dem vom Land
Nordrhein-Westfalen erlassenen Gesetz zur Ausführung des
Betreuungsbehördengesetzes in der jeweils gültigen Fassung werden für die
Zeit vom 01.01.2005 bis zum 31.12.2005 auf die Betreuungsvereine der
Sozialdienste kath. Frauen (SkF) in Coesfeld, Dülmen und Lüdinghausen
übertragen.
Der Anteil der Querschnittsaufgaben soll bei 30 %
liegen. Abweichungen nach unten sind mit der Betreuungsstelle des Kreises Coesfeld
abzustimmen. Der Vertrag vom 01.08.2001, ausgenommen die §§ 4 und 10, gilt
weiterhin als Bestandteil dieser Vereinbarung.
- Zur Finanzierung des
Angebotes erhält jeder Betreuungsverein für das Jahr 2005 eine einmalige
Pauschale in Höhe von 25.560,00 €.
Falls die Vereine aufgrund ihrer Einkünfte von der Justizkasse (durch die Betreuertätigkeiten), durch die Kreisförderung und durch die Landesförderung eine Überdeckung erzielen sollten, wird dieser Betrag an den Kreis zur Minderung des Zuschusses abgeführt.
3. Zur Abgeltung der Forderungen aus der Abrechnung für das Jahr 2002 aufgrund der Berücksichtigung der Werte aus dem KGSt-Gutachten Kosten eines Arbeitsplatzes ab Mai 2002 erhalten die Betreuungsvereine insgesamt 7.620,00 Euro erstattet.
- Die
Querschnittsaufgaben werden in enger Abstimmung mit dem Kreis Coesfeld
wahrgenommen. Als Orientierung dient hierzu die bisherige
Leistungsbeschreibung.
- Die Verwaltung wird
beauftragt, mit den Betreuungsvereinen ein Konzept zur Weiterführung der
Aufgaben unter Berücksichtigung der anstehenden gesetzlichen Veränderungen
ab dem 01.01.2006 zu erarbeiten.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig