Ausschussvorsitzender Kleerbaum erklärt, dass ein Bericht der Kreispolizeibehörde für den nichtöffentlichen Teil vorgesehen ist. Hier stelle sich die Frage einer öffentlichen bzw. nichtöffentlichen Beratung. Schützenswerte Daten könnten nur dann dargestellt und wiedergegeben werden, wenn die datenschutzrechtlichen Belange gewahrt würden. Eine saubere Trennung sei erforderlich. Personenbezogenen Daten dürften nur im nichtöffentlichen Teil wiedergegeben werden, da nur dort gelte das Verschwiegenheitsgebot.

 

Ktabg. Kohaus weist auf die Berichterstattung in den Medien hin, wonach der Zuzug von Flüchtlingen als Problem  oder als Krise bezeichnet wird. Der Zuzug könne auch eine große Chance darstellen. Hinsichtlich der Frage einer öffentlichen oder nichtöffentlichen Beratung knüpft er an die vergangene Kreistagssitzung an und erklärt, dass das Gremium nicht frei in seiner Entscheidung über die Sitzungsöffentlichkeit ist, sondern an die gesetzlichen Regelungen gebunden sei.

 

Ausschussvorsitzender Kleerbaum stellt Einigkeit in dieser Frage fest.

Ergänzend weist Landrat Dr. Schulze Pellengahr darauf hin, dass es nach einer Darstellung der Polizeidaten zu Nachfragen kommen kann, in deren Beantwortung es schnell zu einer Nennung von schützenswerten personenbezogenen Daten kommen kann. Dies dürfe nur im nichtöffentlichen Teil erfolgen.

Die Sitzungsvorlage diene dazu, alle Mitglieder auf einen einheitlichen, tagesaktuellen Sachstand zu bringen und enthalte keine schützenswerten Daten, so dass diese im öffentlichen Teil besprochen werden könne.