Landrat Dr. Schulze Pellengahr weist einleitend auf die bereits in der Sitzungsvorlage wiedergegebenen Zahlen  und die rechtliche Darstellung hin. Weitergehende Informationen würden in Kurzvorträgen der Fachbereichsleiter Dr. Scheipers und Schütt gegeben. Das Kommunale Integrationszentrum (KI) werde zum 01.12.2015 seine Arbeit aufnehmen. Ihm werde der Kreismitarbeiter Bodo Dreier vorstehen. Es werde wegen der ausgemachten Querschnittsaufgabe direkt dem Landrat zugeordnet.

Zunächst werde FBL Dr. Scheipers die Situation der Ausländerbehörde, die Teil der Abteilung 32 ist, darstellen. In ihr liefen die Fäden zusammen. Es sei wichtig, die tatsächlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen.

 

FBL Dr. Scheipers trägt hiernach vor (Präsentation s. Anlage)und erklärt auf Nachfrage, dass Verzögerungen durch Einlegung von Rechtsmitteln aber auch durch Anrufung der Härtefallkommission oder des Petitionsausschusses Verzögerungen von mehreren Monaten eintreten können. Weitere zum Teil erhebliche Verzögerungen bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen könnten durch eine ggfls. erforderliche Begutachtung durch einen Amtsarzt eintreten.

 

Auf Nachfragen erklärt FBL Dr. Scheipers, dass eine Registrierung der Flüchtlinge in Teilen abgeschlossen sei, zum Teil erfolge die Identitätsfeststellung in einem Abgleich mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden.

Der klassische Fall sei, dass ein Asylverfahren mit der Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Gang gesetzt werde, nach Ansicht der Ausländerbehörden bereits mit Antragstellung. Eine Abfrage der beruflichen Bildung und Qualifikation erfolge nicht und sei bei der Registrierung nicht möglich. Zzt. erfolge am FMO in Greven die Registrierung. Eine Abfrage der beruflichen Qualifikation etc. erscheine erst nach einer Zuweisung an eine Gemeinde sinnvoll. Diese Anregung werde gerne aufgenommen.

 

Ktabg. Kohaus spricht sich für eine zügige Abwicklung von Asylverfahren aus. Unmittelbar hiernach müsse klar sein, wer wie gefördert wird.

Zweifel an einer kurzfristigen Abwicklung der in diesem Jahr angestrengten Asylverfahren seien berechtigt, wenn die Aussage des BAMF zutreffe, dass zzt. die Asylanträge aus dem Jahre 2013 abgearbeitet werden würden. Es sei wichtig, möglichst frühzeitig in die Förderung einzusteigen. Hierfür müssten entsprechende Instrumente geschaffen werden, wo und wie solle gefördert werden.

 

Ktabg. Zanirato berichtet von der aktuellen Anhörungs- und Entscheidungspraxis des Bundesamtes und weist auf die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen hin.


Ktabg. Schäpers erkennt in den Sprachbarrieren ein vorrangiges Problem.

 

In den Städten und Gemeinden, so FBL Dr. Scheipers, seien viele Initiativen bereits ergriffen worden, Barrieren abzubauen. Eine wichtige Voraussetzung für eine zügige Beendigung eines Asylverfahrens sei sein Beginn und Ingangsetzen. Auf Nachfrage des Ktabg. Dr. Gochermann teilt er mit, dass die Bezirksregierung das Ziel habe, keine weiteren Notunterkünfte zu errichten. Er merkt weiter an, dass in Lüdinghausen-Seppenrade und in Nordkirchen Unterkünfte hinzugekommen seien. Der sie betreibende DRK-Kreisverband e.V. befürwortet wegen der Synergien eine Konzentration an einem Ort in einer Größenordnung von 150 Personen. Wegen der Anrechnung der Plätze auf das Gemeindesoll begrüßten einige Gemeinden solche Notunterkünfte. Viele Gemeinden, u.a. die Gemeinden Ascheberg und Senden, würden angesichts der gemeindlichen Zuweisungen erheblich belastet. Es bleibe jedoch abzuwarten, ob weitere Notunterkünfte eingerichtet werden, denn für den Winter geeignete Zelte würden knapp.

 

 

Hiernach trägt FBL Schütt anhand einer Powerpointpräsentation (s. Anlage) zu den Bereichen Jugend, Soziales, Jobcenter und Schule vor.

Hiernach berichtet er über eine in Lüdinghausen-Seppenrade beabsichtigte Einrichtung für unbegleitete minderjähre Flüchtlinge in einem Haus der Franziskanerinnen. Hierdurch werde ein kostenintensiver stationärer Aufenthalt vermieden.

Auf Nachfrage des Ktabg. Wobbe teilt FBL Schütt mit, dass hinsichtlich etwaiger Fortbildungsmaßnahmen der Agentur für Arbeit zuständig sei. Der Kreis arbeite dieser zu, in dem mit den Gemeinden vor Ort vereinbart wurde, jeweils zehn Personen zu benennen. Hiernach erfolge ein Profiling sowie ein Deutschkurs.

Ferner weist Ktabg. Wobbe auf die Bündelungsfunktion des Integrationsausschusses hin und darauf, dass der Kindergartenbedarfsplan im Jugendhilfeausschuss beschlossen werde.

 

Hinsichtlich der eingerichteten Auffangklasse weist FBL Schütt darauf hin, dass es zunächst gilt, kurzfristig ein Angebot vorzuhalten.

 

Ktabg. Schäpers erkundigt sich nach etwaigen personellen Problemen angesichts der verstärkten Untersuchungen durch die Abteilung 53.


FBL Schütt antwortet auf die Nachfrage des Ktabg. Kohaus, dass die Gemeinden für die Einführung der Gesundheitskarte zuständig sind. Bei den noch andauernden Überlegungen spielten auch finanzielle Aspekte eine Rolle. Nach Auskunft der Schulaufsicht bestehe während eines Aufenthaltes in einer Notunterkunft keine Schulpflicht. Diese beginne erst mit einer Zuweisung in eine Gemeinde.

 

Ktabg. Schäpers möchte wissen, ob es bereits in den Notunterkünften auch Sprachangebote für jüngere gebe. Hierzu weist FBL Schütt darauf hin, dass letztlich entscheidend die Zuweisung in eine Gemeinde sei.

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr teilt nach einer Frage des Ktabg. Wobbe mit, dass das Kommunale Integrationszentrum in Coesfeld am 01.12.2015 seine Arbeit aufnehmen und sich um das gesamte Kreisgebiet kümmern werde. Die Leitung werde Herr Dreier übernehmen. Die Personalausschreibung für die Lehrerstellen laufe. Es benötige bis zu einer Zuweisung noch Geduld.

FBL Schütt ergänzt, dass eine etwaige Schulpflicht der unbegleiteten minderjährigen Ausländer in Lüdinghausen-Seppenrade mit der Teilnahme der am Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg gebildeten Internationalen Förderklasse erfüllt werde. Er weist ergänzend darauf hin, dass das Jugendamt als Amtsvormund tägig sei. Sofern bspw. die Stadt Aachen für die Unterbringung zahle, werde die Person auch auf die Quote der Stadt Aachen angerechnet.

 

Ktabg. Schäpers berichtet von der entlastenden Wirkung der Gesundheitskarte in Praxen und erwartet, dass auch die Mitarbeiter in den Kommunen durch die Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge entlastet werden. Mit der Gesundheitskarte seien keine höheren Kosten für die Gemeinden verbunden.

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr weist auf die originäre Zuständigkeit der Gemeinden hin und erklärt sich bereit, bspw. anlässlich einer Bürgermeisterkonferenz für die Gesundheitskarte zu werben.

Ergänzend teilt FBL Schütt mit, dass die Krankenversicherungen mit dem Städte- und Gemeindebund einen Rahmenvertrag geschlossen haben.

 

Auf Nachfrage der Ktabg. Bednarz berichtet FBL Schütt, dass 65 Plätze für unbegleitete Minderjährige Ausländer in Seppenrade bereitgestellt werden sollen. Die Einrichtung werde von dem DRK Coesfeld geführt. Auf weitere Nachfrage des Ktabg. Bockemühl erklärt er, dass man für die Unterbringung auf der Suche nach weiteren Trägern sei.

Er beantwortet eine weitere Frage des Ktab. Lütkecosmann, es sei Aufgabe des staatlichen Schulamtes festzustellen, ob der Schulträger einer Schule eine Klasse einrichten müsse.

 

Ktabg. Kohaus bittet um Erläuterung der Zusammenarbeit zwischen der Arbeitsagentur, den Gemeinden  und Wohlfahrtsverbänden sowie eines Personalmehrbedarfes in der Ausländerbehörde auf Grund von Anerkennungen, Abschiebungen etc. und der Förderkriterien für den Bau von Flüchtlingsunterkünften. Ferner erkundigt er sich, ob auch daran gedacht werde, die jetzt zu bauenden Flüchtlingsunterkünfte später anderweitig genutzt werden können. Besteht in diesem Sinne schon einen Koordinierung oder müsse der Kreis über die bestehenden Kreisbeteiligungen an Wohnungsbauunternehmen aktiv werden.

Er befürchtet ferner, dass dem ehrenamtlich Engagierten die „Puste“ ausgehe und spricht sich für eine Stärkung des Ehrenamtes aus.

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr weist auf die sehr gute Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden und auf die regelmäßigen Treffen hin. Es finde auch seitens der betroffenen Abteilungen im Kreishaus ein stetiger Austausch mit den Städten und Gemeinden statt. Der Entwurf des Stellenplans für das Haushaltsjahr 2016 werde eine Personalverstärkung in der Ausländerbehörde vorsehen. Die Ausländerbehörde dürfe nicht zum Nadelöhr werden. Die Bürgermeister hätten einen entsprechenden Appell an ihn gerichtet.

Gleiches gelte für den Bereich des Jugendamtes, denn die derzeit 80 unbegleiteten minderjährigen Ausländer erforderten gleichermaßen eine höheren Personaleinsatz. Es werde in diesem Bereich bereits das gemacht, was personalrechtlich möglich ist. Stellausschreibungen seien schon vorbereitet. Hinsichtlich der Beratungen vor Ort seien die Kommunen selber gut aufgestellt seien. Die kommunalen Spitzenverbände seien auch aktiv. Man stehe im stetigen Austausch mit den Kommunen. In den Wohnungsbauunternehmen mit Kreisbeteiligung habe man die Problematik bereits erkannt. Das ehrenamtliche Engagement sei eine wesentliche und unerlässliche Stütze in der Flüchtlingsbetreuung. Bedauerlicherweise konnte der Danke-schön-Abend für die Betreuer der Notunterkunft am Pictorius-Berufskolleg noch nicht durchgeführt werden.

 

Ktabg. Wobbe spricht sich für einen frühzeitigen Schulbesuch der Flüchtlingskinder aus. Kinder mit einem Bleiberecht müssten so auch frühzeitig den Kindergarten besuchen.

 

FBL Schütt erklärt, dass Personen über 18. Jahre nur im Falle einer Ausbildung das Berufskolleg besuchen können. Im Übrigen sei ein frühzeitiges „Profiling“ wichtig. 

 

Ktabg. Lütkecosmann spricht sich für eine frühzeitige schulische Bildung vor dem Hintergrund einer optimalerweise  anschließenden Ausbildung aus.

FBL Schütt weist auf den nach dem SGB II gegebenenfalls bestehenden Eingliederungstitel an. Dies sei jedoch keine schulische Bildung.

 

In Schweden, so Ktabg. Zanirato, erfolge eine zweijährige Schulbildung bei gleichzeitiger praktischer Unterweisung, ähnlich wie in den Berufskollegs. So erlernen die Flüchtlinge die Sprache und weitere Fertigkeiten. Die dortigen Firmen haben hieran ein großes eigenes Interesse. Er regt an, das Land bzw. den Bund auf dieses sinnvolle Beispiel hinzuweisen.

 

Zusammenfassend stellt Ausschussvorsitzender Kleerbaum fest, dass problematisch weil ausschlaggebend stets die Bleiberechtsentscheidung sei. Wichtig hierfür sei eine frühzeitige Registrierung der Flüchtlinge. In der Diskussion seien viele gute Ansatzpunkte genannt worden. Schnittstellen seien u.a. die U3-Betreuung, eine etwaige Beschulung an den Berufkollegs und der Bereich der Beschäftigung. Einer erforderlichen Umsetzung stünden vielfach Probleme oder Bedenken gegenüber. Er spricht sich für pragmatische und unbürokratische Wege und Lösungen aus.

 

Anschließend trägt Polizeidirektor (PD) Schwab anhand der Powerpointpräsentation, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist, vor.

Hiernach macht PD Schwab deutlich, dass auf alle Anzeigen reagiert werde und sein heutiger Bericht lediglich eine Bestandsaufnahme und keine Prognose beinhalte. Er hält fest, dass ein Kriminalitätsanstieg mit den steigenden Flüchtlingszahlen im Kreis Coesfeld nicht festzustellen sei.