Anfrage des Ktabg. Wobbe

Ktabg. Wobbe hat eine Anfrage zum Thema Sozialticket. Er erkundigt sich, zu wann die Einführung geplant ist und möchte nähere Details zum Ticket habe.

MA Henke  erläutert, dass dieses Thema am 27.08.2015 in diesem Ausschuss behandelt worden sei. Details zum im Rahmen des Sozialtickets erhältlichen Fahrkartenangebot könnten der damaligen Sitzungsvorlage (SV-9-0337) entnommen werden. Der Förderantrag sei darüber hinaus zwischenzeitlich gestellt worden. Das Verkehrsministerium will insgesamt mindestens 30 Millionen € zur Verfügung stellen. Die Bezirksregierung sei für die Bewilligung zuständig.

Nach Sitzung beim Vertriebspartner RVM mit ÖPNV-Fachleuten und Vertretern der Jobcenter, stehe nunmehr ein Flyer zur Verfügung, mit dem der Adressatenkreis informiert werden kann. Der Flyer enthält auch einen Bestellschein. Zusammen mit einer Bestätigung über die Hilfeberechtigung kann damit das gewünschte Abo bestellt werden. Ab Januar 2016 könnte dann grundsätzlich das Abo durch die RVM ausgegeben werden. Die RVM wird mit dem Kreis eine Verpflichtungserklärung abschließen. Darin ist u.a. festgelegt, dass die RVM dem Kreis monatlich eine spezifizierte Rechnung über die zu zahlenden Differenzbeträge stellt.

Ktabg. Schulze Esking merkt an, dass die damalige Beschlussfassung dahingehend ginge, dass ein Sozialticket nur eingeführt werden kann unter der Voraussetzung, dass ein Förderbescheid des Landes NRW vorliegt. Nun solle bereits im Januar das Abo ausgegeben werden, obwohl voraussichtlich noch kein Förderbescheidvorliege.

Hierauf erläutert MA Henke, dass die Bewilligung äußerst wahrscheinlich sei, nachdem das MBWSV in Aussicht gestellt hat, dass der Fördertopf voraussichtlich sogar von 30 auf 40 Millionen € angehoben werde würde. KD Gilbeau erläutert vor diesem Hintergrund, dass er auch keine Probleme sehen würde. Darüber hinaus könne dann im kommenden Sommer eine Bestandsaufnahme gemacht werden, um festzustellen, wie das Angebot tatsächlich angenommen wird. Dann könnte entsprechend darauf reagiert werden.

Es wurde vereinbart, dass der ZVM Bus bei der Bezirksregierung Münster auf eine Vorab-Zusage eines Förderbetrages hindrängen soll.

 

 

 

Anfrage des Ktabg. Zanirato

Ktabg. Zanirato erkundigt sich nach der Fertigstellung der Bushaltestelle an der B525 bei Gerleve und möchte konkret wissen, warum die Maßnahme so lang gedauert habe und warum die Zuwegung für Rollstühle und Kinderwagen nur so schmal gehalten wurde. AL Dammers erläutert, dass die Zuständigkeit hierfür bei Straßen.NRW liege und eine entsprechende Anfrage an Straßen.NRW erfolgen werde. Das Ergebnis würde dann dem Protokoll beigefügt werden.

[vgl. Anlage 2]