Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Dem vorliegenden Beschlussvorschlag kann aus formellen und aus rechtlichen Gründen nicht gefolgt werden.


Landrat Dr. Schulze Pellengahr erläutert, dass die Schaffung bzw. Erweiterung von Tempo-30-Zonen an gewisse formelle Voraussetzungen geknüpft sei. So müsse eine erheblich übersteigende Gefahrenlage im Sinne der Straßenverkehrsordnung vorliegen.

Im Rahmen der Geschäfte der laufenden Verwaltung habe der Kreis als Straßenverkehrsbehörde einen Ortstermin mit Vertretern von Polizei und Gemeinde anberaumt. Es bestand Einvernehmen, dass hier keine erheblich übersteigende Gefahrensituation vorliege.

Dem Beschlussvorschlag der anregenden CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Nottuln könne aus den genannten Gründen leider nicht gefolgt werden.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig