Sitzung: 09.12.2015 Kreisausschuss
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-9-0374
Beschluss:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:
- Der Kreistag stimmt der Bildung folgender Rückstellungen der Fraktionen aus den Fraktionszuwendungen 2015 zur Verwendung im Haushaltsjahr 2016 zu:
CDU-Kreistagsfraktion 4.000 €
SPD-Kreistagsfraktion 2.500 €
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Kreistagsfraktion 500 €
FDP-Kreistagsfraktion 850 €
UWG-Kreistagsfraktion 1.500 €
FAMILIE / DIE LINKE -Kreistagsfraktion 520 €
- Die Fraktionen können zukünftig Rückstellungen bis zur Höhe von 1/3 der jährlichen Fraktionszuwendung bilden und damit in das folgende Haushaltsjahr übertragen.
Ktabg. Kleerbaum regt an, für künftige Jahre eine grundsätzliche Regelung zu schaffen. Er halte es für sinnvoll, dass ein Betrag in Höhe von bis zu 1/3 der den einzelnen Fraktionen zustehenden jährlichen Zuwendungen zurückgestellt werden kann, um in das nächste Haushaltsjahr übertragen zu werden. Die Regelung könne bis auf Widerruf gelten. Darüber hinaus möchte er für die CDU-Kreistagsfraktion den angemeldeten Rückstellungsbetrag auf 4.000€ abändern.
Es besteht Einigkeit über den gemachten Vorschlag zur Übertragung der Haushaltsmittel, so dass Landrat Dr. Schulze Pellengahr über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen lässt.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig