Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Sachstandsbericht zur Kindergartenbedarfsplanung 2016/17 wird zur Kenntnis genommen.

 

Dem vorgeschlagenen Verfahren wird zugestimmt.


Vorsitzender Wobbe weist darauf hin, dass der Kreis Coesfeld bei den 2-Jährigen mit 69,2 % die 2-höchste Versorgungsquote in NRW aufweist und lediglich die Stadt Münster eine noch höhere Quote erreicht. Es sei auch erstaunlich, dass mittlerweile für ein Viertel aller 1-Jährigen ein Kita-Platz nachgefragt würde und das mit steigender Tendenz.

 

Ktabg. Neumann fragt nach inwieweit Öffnungszeiten in den Randzeiten von Familien nachgefragt würde und wie es mit der Auskömmlichkeit der Instandsetzungsrücklagen und Kindpauschalen aussähe.

 

FBL 2 Schütt antwortet, dass Erkenntnisse vorlägen, dass die Rücklagen immer mehr abgeschmolzen würden und auch die 1,5 % Steigerungsquote nicht mehr die Lohnsteigerungen auffangen könnte. Es gäbe durchaus Bedarfe für investive Maßnahmen, die sowohl ältere Einrichtungen wie auch neue Kindertageseinrichtungen beträfen. Seitens des Landes sei aktuell geplant die aus dem Betreuungsgeld zur Verfügung stehenden Mittel in das System Kita umzusteuern. Dazu fänden aktuell Gespräche auf Landesebene statt. Angedacht sei eine Auflegung eines Ü3-Förderprogrammes sowie die zeitweise Anhebung der aktuellen Steigerungsrate von 1,5 % bei den Betriebskosten. Abzuwarten sei inwieweit gegebenenfalls auch das Land bei den KiBiz-Pauschalen weitere finanzielle Mittel einfließen lasse.

 

Mitglied Schlütermann bestätigt die Aussagen von FBL 2 Schütt. Als Träger sei man aktuell sehr vorsichtig bei der Planung der finanziellen Dinge, da die Rücklagen zusehends schmelzen würden und bei einem Teil der Einrichtungen auch schon Rücklagen bereits aufgebraucht seien. Zudem seien in Bezug auf die Betreuungsnotwendigkeit von Flüchtlingskindern finanzielle Nachsteuerungen dringend erforderlich.  

 

Mitglied Ausperger teilt hinsichtlich der Bedarfslage zu den Öffnungszeiten mit, dass in der Gemeinde Nordkirchen jährlich Bedarfsabfragen durchgeführt würden, wobei Eltern nicht immer die echten Bedarfe angeben würden, sondern eigene Organisationen nutzen würden.

 

Seitens der Verwaltung wird ergänzt, dass auf Ebene der Kindertageseinrichtung in allen Orten jährlich Bedarfsabfragen durchgeführt würden und bei individuellen Bedarfen auch eine Versorgungsmöglichkeit durch die Randzeitenbetreuung in der Kindertagespflege erfolgen könne.

Der Antrag der FDP aus dem vergangenen Jahr würde weiter verfolgt. Ein Versuch eine Bedarfsabfrage über ein Projekt der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Münster zu starten sei nicht geglückt. Da aktuell Evaluationen in Coesfeld und Dülmen erfolgten, würden nun zunächst die Ergebnisse von dort abgewartet, da die Ideen ähnliche sein werden, die dann gegebenenfalls vom Kreisjugendamt übernommen werden könnten.

 

Ktabg. Schäpers fragt nach wie sich die Situation bei den Spielgruppen für Flüchtlingskinder darstelle, insbesondere dazu wo und durch wen die Kinder betreut würden.

 

Vorsitzender Wobbe und Mitglied Schlütermann weisen auf die Spielgruppen in Herbern, Billerbeck und Rosendahl hin.

 

Mitarbeiter Terlisten ergänzt, dass zum größten Teil auf Träger von Kindertageseinrichtungen zurückgegriffen würde, die grundsätzlich auch Räume der Kindertageseinrichtungen nutzen können.  

 

Alle Beteiligten sind sich einig, dass die Einrichtung von Spielgruppen für Flüchtlingskinder nur eine Übergangslösung für eine sehr begrenzte Zeit sein könne und die Kinder möglichst früh in die Kindertageseinrichtungen integriert werden sollen. Die Verwaltung wird in den Trägergesprächen auf eine gleichmäßige Verteilung auf alle Träger hinwirken.

 

Auf die Frage von Ktabg. Dropmann zu den Flüchtlingskinderzahlen in Kindertageseinrichtungen weist FBL 2 Schütt auf die Sitzung des Integrationsausschuss hin, in der zum Stand 11.11.2015 insgesamt 146 Kinder mit einem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zu verzeichnen waren, wovon 44 Kinder tatsächlich in Kindertageseinrichtungen betreut wurden. Eine Differenzierung nach Altersstufen sei dazu nicht möglich gewesen. Dies sei nur in Zusammenarbeit zwischen Gemeinde und Ausländerbehörde möglich.

 

Mitglied Bange fragt nach den Möglichkeiten zur Erweiterung der Kindertageseinrichtungen durch Waldkindergärten, da diese kein festes Gebäude benötigten und den zusätzlichen Ü3-Bedarf versorgen könnten.

 

AL´in Dülker weist auf die Waldgruppe in Rosendahl-Holtwick hin, die gerade in einen neuen Wald umgezogen ist. Erfahrungen haben gezeigt, dass auch die Schaffung von Waldgruppen sich schwierig gestalte. Man bräuchte zunächst einen Wald, der für Kita-Zwecke geeignet und zur Verfügung gestellt wird, dann die Zustimmung der Forstverwaltung und letztlich müssten auch einige Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Träger bevorzugten jedoch eher die Betreuung in Räumlichkeiten, da Waldgruppen sehr personalintensiv sind und auch das Konzept an die besonderen Anforderungen einer Waldgruppe anzupassen ist. Sofern aber ein Träger Interesse an der Errichtung von Waldgruppen habe, sei die Unterstützung des Kreisjugendamtes immer gegeben.

 

Auf die Frage von Mitglied Neumann inwieweit noch ausgebildetes Personal für niederschwellige Angebote gefunden werden könne, teilt Mitglied Wortmann mit, dass viel Personal in den Ganztagsbereich Schule gegangen sei. Es gäbe tatsächlich Schwierigkeiten Personal zu finden, insbesondere für die akute und schnelle Umsetzung. Auch die notwendigen Tageszeiten seien nicht immer einfach zu bedienen. Ausbildungen könnten jedoch immer angeboten werden.

 

Sodann lässt Vorsitzender Wobbe über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig, 14 Ja-Stimmen