Sitzung: 03.12.2015 Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: SV-9-0393
FBL Schütt berichtet zu den Entwicklungen der Flüchtlingsbetreuung im
Kreis Coesfeld. Der Integrationsausschuss sei eingerichtet und habe auch
bereits getagt. Nach Eingang des entsprechenden Bewilligungsbescheides habe
auch das Kommunale Integrationszentrum (KI) zum 01.12.2015 seine Arbeit
aufgenommen. Im Rahmen des Projektes ‚Early Intervention NRW+‘ seien aktuell im
Kreis Coesfeld 128 Teilnehmende (Stand 01.12.) gemeldet. Zum Stand 26.10. hätten
bereits erste Erfolge in Form der
- Vermittlung 1 Teilnehmer/in in eine
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
- Vermittlung 1 Teilnehmer/in in den
Bundesfreiwilligendienst
- Vermittlung 1 Teilnehmer/in in eine
Einstiegsqualifizierung
verzeichnet werden können. Hinsichtlich der Sprachkurse gestalte sich
der Prozess noch schleppend, da die zusätzlichen ESF-Sprachkurse noch nicht
begonnen hätten. Die Agentur für Arbeit sei dennoch dabei, Teilnehmerinnen und
Teilnehmer vorzumerken.
FBL Schütt erläutert, dass die Flüchtlinge bis zu ihrer Anerkennung
Ansprüche auf berufliche Eingliederung nach dem SGB III gegenüber der Agentur
für Arbeit hätten. Er weist darauf hin, dass eine Verwaltungsvereinbarung mit
der Bundesagentur für Arbeit zur Einrichtung eines sogenannten ‚Integration
Points‘ unterschriftsreif sei. Im Rahmen von Integration Points könnten die
örtlichen Städte und Gemeinden in den Fällen des AsylbLG die Unterstützung
durch die Agentur für Arbeit einzufordern. Erst nach der Anerkennung der
Flüchtlinge erfolge ein Rechtskreiswechsel zum SGB II. Dann würden alle bei der
Agentur für Arbeit vorliegenden Informationen von dieser an die Jobcenter weitergegeben.
Ktabg. Raack erkundigt sich nach dem Sachstand zur Einführung einer
Gesundheitskarte für Flüchtlinge und fragt, ob der Kreis bereit sei, als
Koordinierungsstelle für die Städte und Gemeinden einzutreten. FBL Schütt
antwortet, dass derzeit die Einführung einer Gesundheitskarte nur von der Stadt
Dülmen in Betracht gezogen werde. Da es sich bei der Durchführung des AsybLG um
eine originäre Aufgabe der Städte und Gemeinden handle, sei hier die
Zuständigkeit des Kreises nicht gegeben.
Ktabg. Wobbe stellt fest, dass nicht in allen Städten und Gemeinden
Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge angeboten würden und fragt, ob
‚Best-Practice‘ Fälle als Anreiz für die Schaffung von weiteren
Arbeitsgelegenheiten bekannt seien. FBL Schütt schildert, dass es bei den Arbeitsgelegenheiten
um die Herstellung von Tages- und Alltagsstruktur bei den Flüchtlingen gehe.
Auch für die Wahrnehmung in der Bevölkerung sei es positiv zu bewerten, wenn Flüchtlinge
Arbeitsgelegenheiten ausüben würden. Im Bereich des AsylbLG seien die
Möglichkeiten, Arbeitsgelegenheiten zu schaffen, nicht so eng wie im SGB II. AL
Bleiker ergänzt, dass ein Großteil der Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld
(aktuell 7 von 11) Arbeitsgelegenheiten
anbieten würden. Die Stellen müssten gemeinnützig und zusätzlich sein,
allerdings müsse die Wettbewerbsneutralität nicht zwingend vorliegen. Aktuell
seien 42 Stellen (z.B. im Bereich Bauhof, Hausmeister, Flüchtlingsunterkünfte,
Kirchen, Schulen und Friedhöfe) eingerichtet. In der Runde der Leiter der
Jobcenter sei abgesprochen worden, dass Erfahrungen interkommunal ausgetauscht
werden.
Ktabg. Crämer-Gembalczyk fragt nach, ob der Kreis plane, den sozialen
Wohnungsbau auszuweiten und über die Stärkung von ehrenamtlichen Helfern, z.B.
durch Supervisions-Angebote nachdenke. FBL Schütt merkt an, dass in Bezug auf
die Fördermöglichkeiten für den Bereich des sozialen Wohnungsbaues die Städte
und Gemeinden informiert seien. Die Gemeinde Ascheberg sei z.B. dabei, ein Objekt
zu bauen.
Die Stärkung der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer werde für sehr
wichtig erachtet. Hier seien im Rahmen der Förderprogrammes ‚Ehrenamt und
Flüchtlingshilfe‘ zwischenzeitlich Mittel bewilligt und durch den Kreis
Coesfeld in Abstimmung mit den Kommunen verteilt wurden. Künftig sei es Aufgabe
des Kommunalen Integrationszentrums (KI) im Kreis Coesfeld, Ehrenamt durch Hauptamt
zu begleiten und gute Beispiele aus den Städten und Gemeinden in Austausch zu
bringen.
S.B. Bücker erkundigt sich, ob das pädagogische Personal des KIs bereits
eingestellt worden sei. FBL Schütt berichtet, dass eine Einstellung des
Lehrerpersonals zu Beginn des nächsten Schulhalbjahres, am 01.02.2016, geplant
sei. U.a. aufgrund bestehender Verträge sei es kaum möglich, im laufenden
Schulhalbjahr Lehrer/innen einzustellen.
Ktabg. Pohlmann fragt, ob es im Integration Point ausreichend
Dolmetscher gebe, die in der Lage seien, die Anliegen der Flüchtlinge zu
übersetzen. AL Bleiker erläutert hierzu, dass für die Vermittlung in Arbeit
oder berufsfördernden Maßnahmen grundlegende Sprachkenntnisse erforderlich seien.
Sicher sei es schwierig, für jede Sprache ein Dolmetscher finden.
Vorsitzende Schäpers weist darauf hin, dass die Informationen über die
Entwicklungen in der Flüchtlingsbetreuung auch weiterhin für den Ausschuss von
großer Bedeutung seien.
Sie regt an, dass sich das Kommunale Integrationszentrum dem Ausschuss
in einer der nächsten Sitzungen vorstellen könne.