Beschluss: Kenntnis genommen

FBL Schütt berichtet zu den Entwicklungen der Flüchtlingsbetreuung im Kreis Coesfeld. Der Integrationsausschuss sei eingerichtet und habe auch bereits getagt. Nach Eingang des entsprechenden Bewilligungsbescheides habe auch das Kommunale Integrationszentrum (KI) zum 01.12.2015 seine Arbeit aufgenommen. Im Rahmen des Projektes ‚Early Intervention NRW+‘ seien aktuell im Kreis Coesfeld 128 Teilnehmende (Stand 01.12.) gemeldet. Zum Stand 26.10. hätten bereits erste Erfolge in Form der

-       Vermittlung 1 Teilnehmer/in in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

-       Vermittlung 1 Teilnehmer/in in den Bundesfreiwilligendienst

-       Vermittlung 1 Teilnehmer/in in eine Einstiegsqualifizierung

verzeichnet werden können. Hinsichtlich der Sprachkurse gestalte sich der Prozess noch schleppend, da die zusätzlichen ESF-Sprachkurse noch nicht begonnen hätten. Die Agentur für Arbeit sei dennoch dabei, Teilnehmerinnen und Teilnehmer vorzumerken.

 

FBL Schütt erläutert, dass die Flüchtlinge bis zu ihrer Anerkennung Ansprüche auf berufliche Eingliederung nach dem SGB III gegenüber der Agentur für Arbeit hätten. Er weist darauf hin, dass eine Verwaltungsvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit zur Einrichtung eines sogenannten ‚Integration Points‘ unterschriftsreif sei. Im Rahmen von Integration Points könnten die örtlichen Städte und Gemeinden in den Fällen des AsylbLG die Unterstützung durch die Agentur für Arbeit einzufordern. Erst nach der Anerkennung der Flüchtlinge erfolge ein Rechtskreiswechsel zum SGB II. Dann würden alle bei der Agentur für Arbeit vorliegenden Informationen von dieser an die Jobcenter weitergegeben.

 

Ktabg. Raack erkundigt sich nach dem Sachstand zur Einführung einer Gesundheitskarte für Flüchtlinge und fragt, ob der Kreis bereit sei, als Koordinierungsstelle für die Städte und Gemeinden einzutreten. FBL Schütt antwortet, dass derzeit die Einführung einer Gesundheitskarte nur von der Stadt Dülmen in Betracht gezogen werde. Da es sich bei der Durchführung des AsybLG um eine originäre Aufgabe der Städte und Gemeinden handle, sei hier die Zuständigkeit des Kreises nicht gegeben.

 

Ktabg. Wobbe stellt fest, dass nicht in allen Städten und Gemeinden Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge angeboten würden und fragt, ob ‚Best-Practice‘ Fälle als Anreiz für die Schaffung von weiteren Arbeitsgelegenheiten bekannt seien. FBL Schütt schildert, dass es bei den Arbeitsgelegenheiten um die Herstellung von Tages- und Alltagsstruktur bei den Flüchtlingen gehe. Auch für die Wahrnehmung in der Bevölkerung sei es positiv zu bewerten, wenn Flüchtlinge Arbeitsgelegenheiten ausüben würden. Im Bereich des AsylbLG seien die Möglichkeiten, Arbeitsgelegenheiten zu schaffen, nicht so eng wie im SGB II. AL Bleiker ergänzt, dass ein Großteil der Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld (aktuell 7 von 11)  Arbeitsgelegenheiten anbieten würden. Die Stellen müssten gemeinnützig und zusätzlich sein, allerdings müsse die Wettbewerbsneutralität nicht zwingend vorliegen. Aktuell seien 42 Stellen (z.B. im Bereich Bauhof, Hausmeister, Flüchtlingsunterkünfte, Kirchen, Schulen und Friedhöfe) eingerichtet. In der Runde der Leiter der Jobcenter sei abgesprochen worden, dass Erfahrungen interkommunal ausgetauscht werden.

 

Ktabg. Crämer-Gembalczyk fragt nach, ob der Kreis plane, den sozialen Wohnungsbau auszuweiten und über die Stärkung von ehrenamtlichen Helfern, z.B. durch Supervisions-Angebote nachdenke. FBL Schütt merkt an, dass in Bezug auf die Fördermöglichkeiten für den Bereich des sozialen Wohnungsbaues die Städte und Gemeinden informiert seien. Die Gemeinde Ascheberg sei z.B. dabei, ein Objekt zu bauen.

Die Stärkung der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer werde für sehr wichtig erachtet. Hier seien im Rahmen der Förderprogrammes ‚Ehrenamt und Flüchtlingshilfe‘ zwischenzeitlich Mittel bewilligt und durch den Kreis Coesfeld in Abstimmung mit den Kommunen verteilt wurden. Künftig sei es Aufgabe des Kommunalen Integrationszentrums (KI) im Kreis Coesfeld, Ehrenamt durch Hauptamt zu begleiten und gute Beispiele aus den Städten und Gemeinden in Austausch zu bringen.

 

S.B. Bücker erkundigt sich, ob das pädagogische Personal des KIs bereits eingestellt worden sei. FBL Schütt berichtet, dass eine Einstellung des Lehrerpersonals zu Beginn des nächsten Schulhalbjahres, am 01.02.2016, geplant sei. U.a. aufgrund bestehender Verträge sei es kaum möglich, im laufenden Schulhalbjahr Lehrer/innen einzustellen.

 

Ktabg. Pohlmann fragt, ob es im Integration Point ausreichend Dolmetscher gebe, die in der Lage seien, die Anliegen der Flüchtlinge zu übersetzen. AL Bleiker erläutert hierzu, dass für die Vermittlung in Arbeit oder berufsfördernden Maßnahmen grundlegende Sprachkenntnisse erforderlich seien. Sicher sei es schwierig, für jede Sprache ein Dolmetscher finden.

 

Vorsitzende Schäpers weist darauf hin, dass die Informationen über die Entwicklungen in der Flüchtlingsbetreuung auch weiterhin für den Ausschuss von großer Bedeutung seien.

Sie regt an, dass sich das Kommunale Integrationszentrum dem Ausschuss in einer der nächsten Sitzungen vorstellen könne.