Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss macht dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

 

1.   Die im vorliegenden Entwurf des Produkt-Haushalts 2005 ausgewiesenen Zuschussbedarfe für die jeweiligen Budgets einschließlich der darin enthaltenen Produktbereiche werden unter Berücksichtigung der Ergebnisse lt. Änderungsliste 2/2005 – Stand 15.02.2005 nach Beratung im Ausschuss für Finanzen und Wirtschaftsförderung anerkannt. Die sich in der Sitzung des Kreisausschusses ergebenden Änderungen werden in einer Änderungsliste zusammengefasst und dem Kreistag zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

2.   Die im vorliegenden Entwurf des Produkt-Haushaltes 2005 im Budget 06 "Zentrale Finanzwirtschaft" ausgewiesenen allgemeinen Finanzierungsmittel werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

3.   Die im Entwurf vorliegende Haushaltssatzung des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2005 mit dem Haushaltsplan, dem Produkt-Haushalt und den dazugehörigen Anlagen wird beschlossen.

 

4.   Das im Entwurf vorliegende Investitionsprogramm für die Jahre 2004 bis einschließlich 2008 wird beschlossen.

 

5.   Der Finanzplan für die Jahre 2004 bis einschließlich 2008 wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                  

 

 

 

 

 


LR Püning stellt fest, dass es zu diesem Tagesordnungspunkt einen Antrag der SPD-Fraktion vom 17.02.2005 sowie einen Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom heutigen Tage gebe.

LR Püning liest den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor. Er weist anschließend darauf hin, dass der Antrag eine Erhöhung der Jugendamtsumlage nach sich ziehe, da die Wohngeldentlastung in der Umlage bzgl. Hartz IV bereits einbezogen worden sei. Sofern höhere Ausgaben eingestellt werden, würde dies zu einer Anhebung der Jugendamtsumlage führen.

 

Ktabg. Pieper verweist auf die Begründung des eigenen Antrages und den direkten Zusammenhang zwischen einer fehlenden Kinderbetreuung, insbesondere der Kinder unter drei Jahren, und Hartz IV. Sie stellt fest, dass der Kreisausschuss entsprechend den Ausführungen in der heutigen Sitzung der Betreuung der Kinder unter drei Jahren eine größere Bedeutung beimessen wolle und nimmt Bezug auf die Signale aus der Bürgermeisterkonferenz.

 

Ktabg. Bergmann erklärt, dass es inhaltlich – auch vor dem Hintergrund des Prognos-Gutachtens - keinen Dissens gebe. Die Betreuung sei eine wichtige Aufgabe. Hinsichtlich einer möglichen Finanzierung verweist er auf die Deckungsvorschläge aus dem eigenen Antrag. Der Vorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Ausgaben in Höhe von 1,2 Mio. € einzustellen, führe zu einer Erhöhung der Jugendamtsumlage. Da dies das Gefüge des Haushaltes in Frage stellen würde, räume er diesem Antrag keine Chance ein.

Seine Fraktion habe daher einen differenzierten Deckungsvorschlag unterbreitet, der Ansatz stelle einen Einstieg dar.

 

Ktabg. Dabbelt widerspricht der Auffassung der Ktabg. Pieper und stellt fest, dass nicht erst seit der Beratung im Jugendhilfeausschuss die Betreuungssituation der unter 3-jährigen kritisch betrachtet werde. Sie verweist in diesem Zusammenhang auf das Kommunalwahlprogramm der CDU. Bereits im Rahmen der Beratungen zu Hartz IV seien den Kommunen Entlastungen versprochen worden. Der in der heutigen Sitzung erst vorgelegte Antrag zur Verwendung der eingesparten Wohngeldmittel für die Finanzierung der Kinderbetreuung sei nicht nachvollziehbar.

 

Ktabg. Schäpers hält den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie den Finanzierungsvorschlag für unrealistisch. Die Bedeutung der Betreuung sei klar, nicht zuletzt durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz. Ein realistischer Ansatz sei erforderlich.

 

Ktabg. Dinkler äußert nochmals den Willen zur Betreuung der unter 3-jährigen und verweist auf den ungedeckten Finanzbedarf, da die Kreisumlage im Sinne der Gemeinden möglichst gesenkt werden solle. Er verweist auf die zehn Punkte umfassende Erklärung der Bürgermeister zum Haushalt. Der Bedarf sei noch nicht genau bekannt. Würde dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gefolgt, wäre die Jugendamtsumlage zu erhöhen.

Hinsichtlich des Antrages der SPD verweist er auf den von der CDU-Fraktion beantragten Ansatz in Höhe von 160.000 € für die Tagesbetreuung von Kindern unter drei Jahren. Es sei der grundsätzliche Wille gewesen, die Kreisumlage zu senken. Die Änderungsliste der Verwaltung habe ergeben, dass noch etwas mehr eingespart werden könne.

Die Entwicklung solle zunächst abgewartet und die Änderungsliste zum Haushalt 2005 zunächst so beschlossen werden.

 

Ktabg. Pieper sieht zwischen dem Wahlprogramm der CDU und den Feststellungen des Prognos-Gutachten einerseits und dem Einstellen von 160.000 € zur Tagesbetreuung von Kindern unter 3 Jahren andererseits einen krassen Widerspruch. 1,2 Mio. € würden an die Kommunen weitergegeben und führten zu 100 % zu einer Befreiung von Sozialhilfeleistungen. Sie sehe in der vorgeschlagenen Verwendung eine eigentliche Zweckbindung. Sie verweist in diesem Kontext auf den Zusammenhang zwischen Kinderbetreuung und anderen gesellschaftlichen Problemen. Sie äußert die Bitte, die Defizite aufzulösen und hält eine Erhöhung der Jugendamtsumlage für vertretbar.

 

Ktabg. Bergmann hält die seitens der SPD-Kreistagsfraktion vorgeschlagene Finanzierung der Anhebung des Ansatzes für die Tagesbetreuung von Kindern unter 3 Jahren um 190.000 € auf insgesamt 350.000 € für seriös.

 

Ktabg. Prof. Dr. Voß weist zu der in dem Antrag der SPD aufgezeigten Finanzierungsmöglichkeit durch Einsparungen bei der Heimpflege Minderjähriger um 500.000 € darauf hin, dass der Ansatz nicht regulierbar sei und von der tatsächlichen Betreuung abhänge. Die Einschätzung der Rückholkosten sei schwierig.

Unter Berücksichtigung dieser Bedenken sei der Vorschlag nicht realistisch.

 

LR Püning nimmt Bezug auf die Äußerungen des Ktabg. Dinkler und weist auf die mit dem Haushalt verbundenen Risiken für den Kreis bspw. aufgrund der erheblichen Reduzierung im Sozialetat hin. So hätten zu möglichen Ausgaben für Integrationshelfer zum Zeitpunkt der Veranschlagung keine Angaben über Erwartungen vorgelegen. Hinsichtlich der Übernahme der Kosten würden mit den Gemeinden Gespräche geführt, ob die hierdurch anfallenden Kosten durch diese nicht übernommen würden.

Aufgrund des Tarifabschlusses im Bereich der Angestellten und der vereinbarten Einmalzahlung in Höhe von 300 € stiegen die Personalausgaben, auch dieses sei im Haushalt noch nicht berücksichtigt.

Hinsichtlich der Entlastungen der Kommunen durch Hartz IV sei ein bundesweiter Streit über die Höhe der zu erwartenden Wohngeldentlastung entbrannt. Es sei fraglich, ob die Entlastung erst bei der ersten oder bei der zweiten Revision festgestellt und hiernach die Beteiligungsquote festgesetzt werde. Der Bund habe „kalte Füße“ bekommen, anders könnten die Aussagen des Ministers Clement nicht gedeutet werden. In diesem Gesamtkontext sei die Wohngeldentlastung zu sehen, die Gegenstand der Verhandlungen war. Es sei nicht so, dass durch die Wohngeldentlastung weitere Finanzen vorhanden wären, die ausgegeben werden könnten.

 

Ltd. KRD Schütt weist darauf hin, dass die Reduzierung der Kosten bei der Heimpflege von 4,9 auf 4,5 Mio. € verschiedene Gründe habe. So hätten einige Fälle an andere Jugendämter abgegeben bzw. Fälle zum Abschluss gebracht werden können. Ferner greife zunehmend der Grundsatz „ambulant vor stationär“ und Altfälle hätten aufgearbeitet werden können. Hierdurch sei eine Reduzierung auf 4,5 Mio. € gerechtfertigt gewesen, jedoch werde es durch Zuzüge von „Hilfefällen“ voraussichtlich zu Mehrausgaben in Höhe von 300.000 € kommen.

Die Erhöhung der Rückholquote um 55.000 € führe aufgrund des weiterzuleitenden Landesanteils in Höhe von 46,66 % lediglich zu Mehreinnahmen beim Kreis in Höhe von 28.000 €. Die Rückholquote sei bereits durch die Erhöhung des Selbstbehaltes und die Anpassung der Düsseldorfer Tabelle mit Risiken behaftet.

 

Ktabg. Prof. Dr. Voß erhebt Bedenken gegen eine Ansatzerhöhung bei der Heranziehung und begründet dies mit der Änderung der Einstufung von Alleinerziehenden und Geschiedenen in die Steuergruppen, die insbesondere bei den unteren Lohngruppen kaum eine Leistungsfähigkeit zulasse.

Des Weiteren seien Zuzüge vom Ruhrgebiet in den Kreis Coesfeld zu verzeichnen. Im Kreis Coesfeld sei die Arbeitslosigkeit im Vergleich zum Ruhrgebiet noch relativ gering. Bekanntlich führe Arbeitslosigkeit häufig zum Zerbrechen von Familien.

 

Ktabg. Pieper begrüßt den Antrag der SPD auf Erhöhung der Ausgaben für Tagesbetreuung von unter drei Jahren, sie sehe jedoch die Deckung der sich hierdurch verursachenden Mehrausgaben durch den Jugendbereich selbst sehr kritisch und könne diese Deckung nicht mittragen.

Ktabg. Bergmann spricht sich gegen eine Deckung aus dem allgemeinen Haushalt aus. Er verkenne nicht, dass die neu eingerichtete Zentralstelle „Heranziehung“ Erfolge habe.

 

LR Püning macht nochmals die Einlassung der Verwaltung deutlich und stellt Einigkeit bei der Tagesbetreuung von Kindern unter 3 Jahren fest. Die Thematik solle durch den Fachausschuss beraten werden. Die Finanzen sollten dem Konzept folgen und nicht umgekehrt. Aufgrund der erheblichen Risiken sollten die in der Verwaltungsvorlage festgestellten Ansätze belassen werden.

 

Angesichts der rechtlichen Situation bzgl. der Integrationshelfer, die bereits am 01.02.2005 gelte, erkundigt sich Ktabg. Pieper beim LR Püning, was nunmehr „Beteiligung der Kommunen an den Kosten auf freiwilliger Basis“ bedeute.

 

LR Püning stellt klar, dass er nicht beabsichtige, auf eine Beteiligung der Gemeinden zu klagen. Ursprünglich seien die für die Integrationshelfer anfallenden Kosten der Sozialhilfe zuzuordnen gewesen. Das OVG des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster habe dann entschieden, dass diese Kosten vom Schulträger zu tragen seien.

Inzwischen beabsichtige der Landesgesetzgeber, den alten Zustand wieder herzustellen, so dass die Kosten für Integrationshelfer von der Sozialhilfe wieder zu tragen wären. Die Gewährung von Sozialhilfe erfolge jedoch nachrangig.

Diese Problematik werde für die nächste Bürgermeisterkonferenz aufbereitet. Die Bürgermeister hätten eine besondere Nähe zu den Schulen und die Ortskenntnis über mögliche anderweitige Hilfen vor Ort. Es werde eine Einigung mit den Bürgermeistern angestrebt. Im Übrigen sei für derartige Kosten im Kreishaushalt keine Vorsorge getroffen worden.

 

Ktabg. Bergmann ändert den Antrag der SPD-Fraktion dahingehend, dass die Reduzierung des Ansatzes gem. Ziffer 1 des Antrages auf 190.000 € und die Ausgabenerhöhung für die Tagesbetreuung entsprechend der Ziffer 3 des Antrages auf insgesamt 350.000 € festgesetzt wird. Die Ziffer 2 des Antrages wird zurückgezogen.

 

Ktabg. Kortmann hält am Antrag fest.

 

LR Püning lässt zunächst über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abstimmen:

 

Beschluss:

 

Die Einnahmen aus der Weitergabe der Wohngeldentlastung des Landes NRW an den Kreis Coesfeld werden in voller Höhe zweckgebunden für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren und für die Tagesbetreuung von Schulkindern eingesetzt.

 

 

Form der Abstimmung:                       offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                          2 JA-Stimmen

                                                            15 NEIN-Stimmen

 

Der Antrag ist damit abgelehnt.

 

 

 

 

 

Anschließend lässt er über den modifizierten Antrag der SPD-Fraktion abstimmen.

 

Beschluss:

 

Der Ansatz für die Heimpflege Minderjähriger wird gegenüber der Änderungsliste 1/2005 um 190.000 € reduziert.

Der Ansatz für die Tagesbetreuung von Kindern unter 3 Jahren wird gegenüber der Änderungsliste 1/2005 um 190.000 € auf nunmehr insgesamt 350.000 € erhöht.

 

Form der Abstimmung:                       offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                         6 JA-Stimmen

                                                            11 NEIN-Stimmen

 

Der Antrag ist damit abgelehnt.

 

 

Hiernach erfolgt die Abstimmung über Ziffer 1 des Beschlussvorschlages der Sitzungsvorlage.

 

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss macht dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

 

1.   Die im vorliegenden Entwurf des Produkt-Haushalts 2005 ausgewiesenen Zuschussbedarfe für die jeweiligen Budgets einschließlich der darin enthaltenen Produktbereiche werden unter Berücksichtigung der Ergebnisse lt. Änderungsliste 2/2005 – Stand 15.02.2005 nach Beratung im Ausschuss für Finanzen und Wirtschaftsförderung anerkannt. Die sich in der Sitzung des Kreisausschusses ergebenden Änderungen werden in einer Änderungsliste zusammengefasst und dem Kreistag zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Form der Abstimmung:                       offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                       15 JA-Stimmen

                                                              2 NEIN-Stimmen

 

Danach lässt LR Püning über die Punkte 2 – 5 des Beschlussvorschlages abstimmen:

 

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss macht dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

 

2.   Die im vorliegenden Entwurf des Produkt-Haushaltes 2005 im Budget 06 "Zentrale Finanzwirtschaft" ausgewiesenen allgemeinen Finanzierungsmittel werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

3.   Die im Entwurf vorliegende Haushaltssatzung des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2005 mit dem Haushaltsplan, dem Produkt-Haushalt und den dazugehörigen Anlagen wird beschlossen.

 

4.   Das im Entwurf vorliegende Investitionsprogramm für die Jahre 2004 bis einschließlich 2008 wird beschlossen.

 

5.   Der Finanzplan für die Jahre 2004 bis einschließlich 2008 wird zur Kenntnis genommen.

 


Form der Abstimmung:                       offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                       15 JA-Stimmen

                                                              2 NEIN-Stimmen