Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 47, Enthaltungen: 4

Beschluss:

 

Der Landrat wird beauftragt, die Resolution an die Landesregierung weiterzuleiten.

 

 


Ktabg. Püning verweist einleitend auf die ausführliche Diskussion im Kreisausschuss und auf das danach weitgehende Einvernehmen zum Resolutionstext. Aufgrund der Wichtigkeit der Angelegenheit halte er noch Worte der Begründung für erforderlich. Um das Thema sei es in letzter Zeit in der Medienlandschaft  zwar etwas ruhiger geworden, dies habe aber nichts mit der weiterhin bestehenden Dringlichkeit einer notwendigen Verwaltungsstrukturreform zu tun. Der vom Landrat vorgelegte Resolutionsentwurf fasse aus Sicht der CDU-Kreistagsfraktion die wesentlichen Gesichtspunkte zusammen. So werde die zentrale Frage aufgeführt, welche der bisherigen Aufgaben verzichtbar, reduzierbar oder privatisierbar seien. Nach durchgeführter Aufgabenkritik werde die weitere Frage, welche Aufgaben mit finanziellem Ausgleich auf die Kreise und Kommunen verlagert werden können und welche Aufgabe auch in Zukunft unbedingt auf der regionalen Ebene gebündelt und wahrgenommen werden müssen, zu beantworten sein. Auch werde die Frage aufgeworfen, wo und wie die zwingend notwendigen Aufgaben in neu strukturierten Verwaltungen mit dem geringsten Aufwand qualifiziert erledigt werden können. Dazu gehöre auch die Frage, ob es möglich und sinnvoll sei, kommunale und staatliche Aufgaben in einer Behörde mit kommunaler Anbindung zu bündeln. Erst nach einer vollständigen Aufgabenkritik und einer sachgerechten Zuordnung der verbleibenden Aufgaben auf die dann noch für notwendig gehaltenen Verwaltungsebenen könne eine Neugliederung der Mittelebene sinnvoll erfolgen. Im Vordergrund des Resolutionstextes, so Ktabg. Püning, stünden die Sachthemen. Dies schließe aber nicht aus, auch zur Standortentscheidung Aussagen  treffen zu dürfen. Die Stadt Münster sei ein herausragender, historisch gewachsener und leistungsfähiger Verwaltungsstandort, der seit Jahrhunderten eng mit dem gesamten Umland verzahnt sei. Es sei daher erforderlich und sinnvoll, sich bereits jetzt für Münster als Sitz für eine zukünftige Regionalverwaltung einzusetzen. Hierzu bestehe insoweit Konsens zwischen den Kreistagsfraktionen der FDP, SPD und der CDU.

 

Ktabg. Pieper erklärt für die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass sich die Mitglieder ihrer Fraktion als Regionalpolitiker für Münster als Standort aussprechen würden, wenn die Kriterien nach durchgeführter Aufgabenkritik auf Landesebene für Münster sprechen. Der notwendige Findungsprozess zur Verwaltungsstrukturreform sollte jedoch nicht mit einer Standortdebatte belastet werden. Die Standortfrage für eine zukünftige Regionalverwaltung sollte daher erst dann diskutiert werden, wenn feststehe, wie die Instanzen aussehen würden. Die Sachthemen im Resolutionsentwurf würden seitens der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mitgetragen.

 

Ktabg. Bergmann stellt fest, dass seitens aller im Kreistag vertretenen Fraktionen Einigkeit darüber bestehe, dass eine Verwaltungsstrukturreform in Nordrhein-Westfalen erforderlich sei, um u.a. flexibler agieren zu können. Auf Landesebene zeichne sich bereits ein Weg ab, wie dies gelingen könne.  Ferner halte er es für legitim, in der Resolution für einen Standort zu werben. Ktabg. Bergmann kündigt seitens der SPD-Kreistagsfraktion die Zustimmung zum Resolutionsentwurf an. Gleichzeitig richtet er an die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Bitte, den Resolutionsentwurf ebenfalls mitzutragen.

 

Ktabg. Prof. Dr. Schulze zur Wiesche  führt für die FDP-Kreistagsfraktion aus, dass seitens der FDP eine Aufgabenkritik immer angemahnt worden sei. Auch mache es keinen Sinn, die Standortfrage zurückzustellen, da sie bereits in der Vergangenheit in der Diskussion war.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               47 Ja-Stimmen

                                                      4  Enthaltungen