Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

FBL Dr. Scheipers verweist auf die Sitzungsvorlage und erklärt, dass bei der Tagung vor Ort und durch die Präsentation von Herrn Zimmermann deutlich werde, welche wichtigen Aufgaben das Naturschutzzentrum übernehme. Diese Partnerschaft habe bereits viele Probleme lösen können und sei aufgrund der Förderung durch das Land auch in finanzieller Hinsicht für den Kreis Coesfeld attraktiv. In Ergänzung zu der beigefügten Rahmenvereinbarung sei zu berücksichtigen, dass es sich auch oberhalb bestimmter Schwellenbeträge nicht mehr um ein Verhältnis von 70:30 handle, sondern eine Änderung der Förderrichtlinien nunmehr einen Landesanteil von 80% ausweise.

 

MA Grömping unterstreicht, dass es sich bei den Aufgaben, die zusammen mit dem Naturschutzzentrum wahrgenommen werden auch um Pflichtaufgaben der Unteren Landschaftsbehörde handle. In NRW gelte die Regelung, dass die Betreuung von Schutzgebieten ausgelagert und durch Biologische Stationen durchgeführt wird.

 

Ktabg. Zanirato erkundigt sich, welchen Umfang die betreuten Naturschutzgebiete aufweisen und ob diese noch erweitert würden. Zudem fragt er an, ob das von der FDP geforderte Alleen-Projekt in den Aufgabenkatalog aufgenommen werden könne. MA Grömping erläutert, dass überwiegend bestehende Schutzgebiete im Rahmen der Landschaftspläne betreut würden. Insgesamt handle es sich dabei um eine Fläche von ca. 7000 Hektar. Diese Größenordnung mache deutlich, dass die Unterstützung des Naturschutzzentrums einen wichtigen Beitrag zur Wahrnehmung der Betreuungspflicht der Schutzgebiete beisteuere. Bei dem angesprochenen Alleen-Projekt handle es sich jedoch um eine Aufgabe außerhalb der Betreuung von Schutzgebieten. Alle vorhandenen Alleen stünden unter gesetzlichem Schutz. Die Anlage neuer Alleen, wie sie mit dem sogenannten „100-Alleen-Projekt“ beworben würde, sei aus verschiedenen Gründen kaum zu realisieren.  

 

Beschluss:

 

Der Kreis Coesfeld stimmt dem erweiterten Arbeitsumfang des Naturschutzzentrums Kreis Coesfeld e. V. vorbehaltlich des Haushaltsbeschlusses zum Haushalt 2016 ff. sowie einer entsprechenden Mittelbereitstellung durch das Land NRW zu.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig