S.B. Dr. Kraneburg erkundigt sich, wer für die Kontrolle der „Güllelagunen“ im Kreis Coesfeld zuständig sei und welche Lebensdauer diese in der Regel ausweisen würden. FBL Dr. Scheipers führt aus, dass es sich dabei um Anlagen handle, die dem Immissionsschutzrecht unterliegen und somit im Rahmen der Umweltinspektionen geprüft würden. Die übrigen Altanlagen würden Bestandsschutz genießen. Eine Prüfung erfolge bei befristet genehmigten Anlagen abhängig vom Genehmigungszeitraum. Ktabg. Holz ergänzt, dass die entsprechenden Messstationen zur Prüfung an den Anlagen fest verankert seien.

 

 

S.B. Dr. Kraneburg fragt ergänzend zum TOP 4 an, ob es sich bei dem neuen Kompostierungssystem des Kreises Borken um die gleiche Technik handle, wie bei dem im Kreis Coesfeld eingesetzten System. MA Bölte führt aus, dass es sich bei dem System in Borken um eine sogenannte Flüssigvergärung handle. Dabei werde der Abfall gepresst, der Trockenanteil kompostiert und lediglich die Flüssigkeit zur Energiegewinnung genutzt. Bei dem im Kreis Coesfeld praktizierten System werde der Abfall ohne Aufspaltung genutzt. Bei dieser Technik werde ein höherer Energiegewinn erzielt.