Sitzung: 26.11.2015 Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, öffentliche Sicherheit und Ordnung
S.B. Dr. Kraneburg erkundigt sich, wer für die Kontrolle
der „Güllelagunen“ im Kreis Coesfeld zuständig sei und welche Lebensdauer diese
in der Regel ausweisen würden. FBL Dr. Scheipers führt aus, dass es sich dabei
um Anlagen handle, die dem Immissionsschutzrecht unterliegen und somit im
Rahmen der Umweltinspektionen geprüft würden. Die übrigen Altanlagen würden
Bestandsschutz genießen. Eine Prüfung erfolge bei befristet genehmigten Anlagen
abhängig vom Genehmigungszeitraum. Ktabg. Holz ergänzt, dass die entsprechenden
Messstationen zur Prüfung an den Anlagen fest verankert seien.
S.B. Dr. Kraneburg fragt ergänzend zum TOP 4 an, ob es
sich bei dem neuen Kompostierungssystem des Kreises Borken um die gleiche
Technik handle, wie bei dem im Kreis Coesfeld eingesetzten System. MA Bölte
führt aus, dass es sich bei dem System in Borken um eine sogenannte
Flüssigvergärung handle. Dabei werde der Abfall gepresst, der Trockenanteil
kompostiert und lediglich die Flüssigkeit zur Energiegewinnung genutzt. Bei dem
im Kreis Coesfeld praktizierten System werde der Abfall ohne Aufspaltung
genutzt. Bei dieser Technik werde ein höherer Energiegewinn erzielt.