Sitzung: 08.12.2015 Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-9-0410
Beschlussempfehlung:
Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem
Kreistag folgende Beschlussvorschläge zu unterbreiten:
- Der Landrat
wird beauftragt, die in der Anlage aufgeführten Maßnahmen zur Förderung
nach dem Gesetz zur Umsetzung des Kommunalinvestitions-förderungsgesetzes NRW
(KInvFöG NRW) bis zum maximalen Höchstbetrag anzumelden. Soweit die
Maßnahmen bisher im Haushaltplan 2015 nicht oder nicht in voller Höhe
veranschlagt waren, werden diese unter Bezug auf § 5 des Gesetzes zur
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes NRW – KInvFöG über-
bzw. außerplanmäßig bewilligt. Sofern die vorgesehenen Maßnahmen nicht aus
Mitteln des KInvFöG finanziert werden können, sind Eigemittel des
Kreises Coesfeld einzusetzen.
- Der Kreis
Coesfeld fördert den Ausbau der Breitbandinfrastruktur und beteiligt sich
an dem hierzu aufgelegten Bundesförderprogramm. Hierfür stellt der Kreis
aus Eigenmitteln investiv 250.000 € zu Verfügung. Der Landrat wird
beauftragt, in Abstimmung mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden
und der Wfc, die weitere Durchführung vorzunehmen.
Kreisdirektor Gilbeau führt aus, dass in der als Anlage zur Sitzungsvorlage beigefügten Übersicht vor allem Maßnahmenvorschläge aus dem Bereich des laufenden Unterhalts aufgeführt seien. Die Umsetzung dieser Maßnahmen sei daher mit positiven Aspekten im Hinblick auf die Substanzerhaltungsquote verbunden.
Nach kurzer Aussprache über die in der Sitzungsvorlage angegebenen Daten lässt Vorsitzender Dr. Gochermann abweichend vom ersten Beschlussvorschlag der Sitzungsvorlage darüber abstimmen, ob alle in der Anlage aufgeführten Maßnahmen zur Förderung nach dem Gesetz zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes NRW (KInvFöG NRW) bis zum maximalen Höchstbetrag angemeldet werden sollen. Auf eine Prioritätensetzung wird verzichtet. Der zweite Beschlussvorschlag bleibt unverändert.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimmen