Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 48, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

1.    Für die Erstellung einer Alten- und Pflegeplanung für den Kreis Coesfeld nach den Vorgaben von § 7 Abs. 1 bis 5 Alten- und Pflegegesetz NRW wird ein externer Gutachter beauftragt.

 

2.    Im Kreishaushalt 2016 sind hierfür Mittel in Höhe von 50.000 € zu veranschlagen.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, ein entsprechendes Vergabeverfahren durchzuführen.

 

  


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig