Sitzung: 16.12.2015 Kreistag
Verfügung der Bezirksregierung Münster zum
Jahresabschluss 2014
Landrat Dr. Schulze Pellengahr teilt mit:
„Mit Bericht vom 24.09.2015 wurde der Bezirksregierung Münster der vom Kreistag am 23.09.2015 festgestellte Jahresabschluss 2014 gem. § 53 Abs. 1 KrO i. V. m. § 96 Abs. 2 GO NRW angezeigt.
Mit Verfügung vom 18.11.2015 hat die Bezirksregierung das Ergebnis ihrer Auswertung des Jahresabschlusses 2014 mitgeteilt.
In der Kernaussage der Auswertung stellt die Bezirksregierung fest, dass der Jahresabschluss 2014 des Kreises Coesfeld ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage vermittelt.
Im Übrigen empfiehlt die Kommunalaufsicht, dass auch in Zukunft eine Stärkung des Eigenkapitals erfolgen sollte.
Der kommunalaufsichtliche Hinweis zum zeitlichen Ablauf des Aufstellungsverfahrens wurde zur Kenntnis genommen.
Die Verfügung der Bezirksregierung Münster vom 18.11.2015 wird der Sitzungsniederschrift beigefügt.“
Anpassung der Entschädigungsverordnung zum 01.01.2016
Landrat Dr. Schulze Pellengahr teilt mit:
„Die Landtagsfraktionen von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP haben im Anschluss an die vom Landtag eingesetzte Arbeitsgruppe „Rahmenbedingung für das kommunale Ehrenamt weiter verbessern“ die Landesregierung in einem gemeinsamen Antrag u.a. gebeten, durch eine Änderung der Entschädigungsverordnung zum 01.01.2016 eine einmalige Anhebung der Aufwandsentschädigung in Höhe von 10 % für u.a. Kreistagsmitglieder zu ermöglichen.
Dazu hat das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW einen Verordnungsentwurf zur Anpassung der Entschädigungsverordnung vorgelegt, der – gegebenenfalls rückwirkend - am 01.01.2016 in Kraft treten soll.
Bei der Auszahlung der Aufwandsentschädigung für den Monat Januar 2016 ist die noch nicht wirksame Anpassung nicht berücksichtigt. Eine etwaige Nachzahlung wird gegebenenfalls mit der Überweisung zum Februar bzw. März 2016 erfolgen.“
Dienstanweisungen Korruptionsprävention und Sponsoring
Landrat Dr. Schulze Pellengahr teilt mit:
„Bereits in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschuss am 07.12.2015 wurde zum Thema der Korruptionsprävention vorgetragen.
In den vergangenen Monaten wurde eine Dienstanweisung zur Vorbeugung von Korruption sowie zum Schutz der Beschäftigten der Kreisverwaltung Coesfeld entwickelt. Hintergrund waren zuvor bestehende unterschiedliche Verfügungen und Einzelfallregelungen, die nunmehr in dieser einheitlichen Dienstanweisung zusammengefasst wurden.
Ebenso verhält es sich mit dem Thema Sponsoring. Auch hier wurde eine Dienstanweisung Sponsoring erstellt, die viele bisherigen Verfügungen und Einzelfallregelungen ablöst.
Beide Dienstanweisungen sollen planmäßig zum 01.01.2016 in Kraft treten.“
Änderung der Geschäftsanweisung für die Vergabe von Aufträgen beim
Kreis Coesfeld
Landrat Dr. Schulze Pellengahr teilt mit:
„Mit Einrichtung der Zentralen Vergabestelle wurden zunächst die
Vergabeverfahren im Bereich der Lieferungen und Leistungen zentralisiert. Im
gleichen Zuge wurde für diese Verfahren die elektronische Vergabe eingeführt.
Das bedeutet, dass
·
die Bekanntmachung der Vergabeverfahren,
·
die Bereitstellung der Vergabeunterlagen sowie
·
die Bieterkommunikation
elektronisch erfolgen. Darüber hinaus wird
den Bietern die Möglichkeit eröffnet, ihre Angebote mittels fortgeschrittener
bzw. qualifizierter elektronischer Signatur elektronisch abzugeben.
Nach erfolgreicher Umsetzung im Bereich der
Lieferungen und Leistungen sollen zum 01.01.2016 auch die Vergabeverfahren im
Bereich der Bauleistungen zentralisiert und in die elektronische Vergabe
eingebunden werden.
Hierzu ist die Änderung der
Geschäftsanweisung für die Vergabe von Aufträgen beim Kreis Coesfeld notwendig,
die zum 01.01.2016 in Kraft treten soll.“
Dr. Schulze Pellengahr Heuermann
Landrat Schriftführer
Haselkamp
Erste stellv. Landrätin