Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Landrat wird beauftragt, die in der Anlage aufgeführten Maßnahmen zur Förderung nach dem Gesetz zur Umsetzung des Kommunalinvestitions-förderungsgesetzes NRW (KInvFöG NRW) bis zum maximalen Höchstbetrag anzumelden. Soweit die Maßnahmen bisher im Haushaltplan 2015 nicht oder nicht in voller Höhe veranschlagt waren, werden diese unter Bezug auf § 5 des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes NRW – KInvFöG über- bzw. außerplanmäßig bewilligt. Sofern die vorgesehenen Maßnahmen nicht aus Mitteln des KInvFöG finanziert werden können, sind Eigemittel des Kreises Coesfeld einzusetzen.

 

2.      Der Kreis Coesfeld fördert den Ausbau der Breitbandinfrastruktur und beteiligt sich an dem hierzu aufgelegten Bundesförderprogramm. Hierfür stellt der Kreis aus Eigenmitteln investiv 250.000 € zu Verfügung. Der Landrat wird beauftragt, in Abstimmung mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden und der Wfc, die weitere Durchführung vorzunehmen.


In der Beratung im zuständigen Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung sei der Beschlussvorschlag konkretisiert worden, so LR Dr. Schulze Pellengahr. Es seien vier Maßnahmen benannt worden, die zur Förderung angemeldet werden sollten. Zur Klarstellung sei dargestellt worden, dass die Maßnahmen mit Kreismitteln durchgeführt bzw. beendet würden, falls eine Förderung nicht möglich sei.

Unter Ziffer 2 werde mit dem Verweis auf die einzubringenden Eigenmittel ebenfalls noch einmal deutlich, dass die Haushaltsmittel nicht aus den Mitteln nach Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW stammen dürfen. Es gelte ein Verbot der Doppelförderung.

Die Vorgehensweise sei bereits bei der Bürgermeisterkonferenz vorgestellt und dort positiv aufgenommen worden. Es sei zu erwarten, dass nur bedingt Landesmittel zur Verfügung gestellt werden. Vielversprechender sei eine Förderung aus dem Bundesförderprogramm.

 

Ktabg. Höne erklärt, die Vorgehensweise sei prinzipiell nachvollziehbar. Er hätte sich jedoch mehr Mittel für den Breitbandausbau gewünscht. Eine energetische Sanierung sei gut, könne allerdings auch mit Eigenmitteln gestemmt werden. Weiter äußert Ktabg. Höne den Wunsch, die Einsparpotentiale zu beziffern. Sofern bereits Wirtschaftlichkeitsberechnungen erstellt worden seien, könnte diese ggf. zur Verfügung gestellt werden. Unter Verweis auf die gewünschte zusätzliche Förderung des Breitbandausbaus werde er sich bei der Abstimmung über den Beschlussvorschlag enthalten.

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr führt zu Ziffer eins aus, hausintern hätten Schwerpunkte gebildet werden müssen. Auch sei es Wunsch der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gewesen, bei der Breitbandförderung sich primär um eine Landesförderung zu bewerben. Zudem wollen die Städte und Gemeinden den kommunalen Eigenanteil selbst beisteuern. Eine Umlagefinanzierung sei nicht gewünscht. Im Hinblick auf die zu Ziffer zwei geäußerte Bitte könnten die vorliegenden ersten Schätzungen der Verwaltung zur Verfügung gestellt werden. Im Klimaschutzkonzept sei darüber hinaus eine Wirtschaftlichkeitsberechnung verfügbar.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               16    JA-Stimmen

                                                      1    Enthaltung