Sitzung: 20.01.2016 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-9-0441
Die
im Entwurf des Haushaltsplanes 2016 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den
Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen mit den jeweiligen
Finanzmittelüberschüssen bzw.
-fehlbeträgen
der Produktgruppen
im Budget 2
Produktgruppen ab Seite
51.10 |
Prävention und Regelangebote |
219 |
51.20 |
Hilfen zur Erziehung |
231 |
51.30 |
Sonstige Leistungen |
241 |
inkl.
der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden
unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen
anerkannt.
Vorsitzender Wobbe gibt das Wort
an FBL 2 Schütt. Dieser weist darauf hin, dass unter dem Produkt 51.10.02 - Tagesbetreuung
von Kindern - die auf Landesebene zurzeit geplante Erhöhung des
Steigerungsfaktors bislang noch nicht im Haushaltsentwurf abgebildet worden
sei. Regierungskoalition und kommunale Spitzenverbände haben sich darauf
verständigt, den jährlichen Steigerungsfaktor der Kostenpauschale, die die
Träger der Kindertageseinrichtungen pro Kind erhalten, ab dem 01.08.2016
befristet für drei Jahre von 1,5 auf 3 Prozent anzuheben. Konsequenterweise
wären auch die Elternbeträge für diese drei Jahre an eine 3 prozentige
Steigerung anzupassen. Hierüber würde aktuell nachgedacht und diskutiert.
Ktabg. Schäpers bemerkt, dass die SPD-Fraktion einer Anhebung der
Steigerungsrate bei den Elternbeiträgen auf keinen Fall zustimmen würde.
Da keine weiteren Wortbeiträge folgen, lässt Vorsitzender Wobbe über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig
12 ja-Stimmen