Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2016 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw.

-fehlbeträgen der Produktgruppen

 

im Budget 2

 

Produktgruppen                                                                                                        ab Seite

 

51.10

Prävention und Regelangebote

219

51.20

Hilfen zur Erziehung

231

51.30

Sonstige Leistungen

241

 

inkl. der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.


 


Vorsitzender Wobbe gibt das Wort an FBL 2 Schütt. Dieser weist darauf hin, dass unter dem Produkt 51.10.02 - Tagesbetreuung von Kindern - die auf Landesebene zurzeit geplante Erhöhung des Steigerungsfaktors bislang noch nicht im Haushaltsentwurf abgebildet worden sei. Regierungskoalition und kommunale Spitzenverbände haben sich darauf verständigt, den jährlichen Steigerungsfaktor der Kostenpauschale, die die Träger der Kindertageseinrichtungen pro Kind erhalten, ab dem 01.08.2016 befristet für drei Jahre von 1,5 auf 3 Prozent anzuheben. Konsequenterweise wären auch die Elternbeträge für diese drei Jahre an eine 3 prozentige Steigerung anzupassen. Hierüber würde aktuell nachgedacht und diskutiert.

Ktabg. Schäpers bemerkt, dass die SPD-Fraktion einer Anhebung der Steigerungsrate bei den Elternbeiträgen auf keinen Fall zustimmen würde.

 

Da keine weiteren Wortbeiträge folgen, lässt Vorsitzender Wobbe über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig

                                                    12 ja-Stimmen