Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Enthaltungen: 6

Beschluss:

Die im Entwurf des Haushaltes 2016 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw. -fehlbeträgen der Produktgruppen

 

im Budget 2

Produktgruppen                                                                                                     ab Seite

 

Produktbereich 50 - Soziales und Jobcenter

 

50.10

Finanzen (Unterhalt, Zwangsvollstreckung, Haushalt, Abrechnung)

183

50.20

Ambulante Leistungen

189

50.30

Stationäre Pflege

200

50.40

Jobcenter

204

 

 

Produktbereich 53 - Gesundheitsamt

 

53.10

Amtsärztlicher Dienst

263

53.20

Gesundheitsförderung / -hilfe

269

53.30

Sozialpsychiatrischer Dienst / Sozialer Dienst

275

53.40

Gesundheitsschutz

283

53.50

Feststellungsverfahren nach dem SchwbR / Gesundheitskoordination und -planung

288

 

inkl. der bei den zugehörigen Produktgruppen dargestellten Zielen und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

Anmerkung:  Die sich in dieser Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit

                   ergebenden Änderungen werden in einer Änderungsliste zusammengestellt und dem

                   AfFWuK/Kreisausschuss/Kreistagtag zur weiteren Beratung vorgelegt


FBL Schütt stellt einleitend die wesentlichen Punkte des Haushalts 2016 in den Produktbereichen 50 – Soziales und Jobcenter – und 53 – Gesundheitsamt – des Budgets 2 dar. Zur Produktgruppe 50.10 – Finanzen weist er darauf hin, dass hier auch der Ertrag aus der sogenannten „Übergangsmilliarde“ enthalten sei. Seit 2015 gewähre der Bund den Kommunen eine Entlastung von insgesamt rd. 1 Mrd. €. Die Auszahlung dieses Betrages erfolge zur Hälfte durch einen höheren Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer und zur anderen Hälfte durch einen höheren Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft nach dem SGB II. Die Entlastung des Bundes sei zwar im Hinblick auf die Aufwendungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen konzipiert worden, könne aber aufgrund der grundgesetzlichen Vorgaben nur zur allgemeinen Entlastung der Kommunen gewährt werden. Ferner sei hier die Erstattung des Bundes im Hinblick auf die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung enthalten. Diese Erstattung belaufe sich seit 2014 auf 100 % der Nettoaufwendungen. Die Produktgruppe 50.10 enthalte außerdem die Kreiszuschüsse für die Beratung Gehörloser.

Auf die Frage der Ktabg. Raack zur Entwicklung der durchschnittlichen Fallzahlen in der Sozialhilfe erläutert AL Bleiker, dass hiervon erwerbsfähige Personen zwischen dem 15. und 65. Lebensjahr nicht erfasst werden. Zu diesem Personenkreis gehören nicht dauerhaft erwerbsgeminderte Personen.

FBL Schütt führt zur Produktgruppe 50.20. – ambulante Leistungen – aus, dass im Rahmen der Eingliederungshilfe ein deutlicher Anstieg bei den Hilfen zur angemessen Schulbildung im Hinblick auf die Kosten für Integrationshelfer zu verzeichnen sei. Ursache sei zur Umsetzung der Inklusion eine vermehrte Nachfrage nach Integrationshelfern z. B. auch in der Sekundarstufe I. Im Übrigen greife auch hier das Mindestlohngesetz. Ferner sei ein Anstieg der Leistungen im Bereich der Frühförderung aufgrund erhöhter Fallzahlen erfolgt.

Zur Produktgruppe 50.30 – stationäre Leistungen – weist FBL Schütt darauf hin, dass insbesondere die Fallzahlen mit der Pflegestufe 3 angestiegen seien.

FBL Schütt trägt zur Produktgruppe 50.40 – Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II – vor, dass hier zusätzliche Unterkunftskosten berücksichtigt worden seien. Von diesen Kosten werde rd. ein Viertel vom Bund getragen. Auch 2016 werde die Abrechnung der beim Kreis verbleibenden Aufwendungen für Unterkunft und Heizung auf der Grundlage eines öffentlich rechtlichen Vertrages mit den Städten und Gemeinden erfolgen. Die entsprechende Vereinbarung sei bereits geschlossen worden.

Ktabg. Raack bittet um Auskunft, aus welchen Gründen bei etwa gleichbleibender Zahl von Widerspruchsverfahren ein Anstieg von Klageverfahren zu erwarten sei. AL Bleiker erwidert, dass die Zahl der Widerspruchsverfahren und Klageverfahren nicht beeinflussbar sei. Leistungsberechtigte seien vermehrt bereit, nach abgeschlossenen Verwaltungsverfahren auch Klagen zu erheben.

 

Zum Produktbereich 53 – Gesundheitsamt – weist Ktabg. Bockemühl auf die Absicht der SPD-Fraktion hin, die Einrichtung von drei weiteren Stellen für den Gesundheitsbereich zu beantragen. Dieser Antrag solle auch im Hinblick auf den gestiegenen Flüchtlingszuzug erfolgen. FBL Schütt erklärt, dass eine Beratung und Entscheidung diesbezüglich in die Zuständigkeit des Kreisausschusses falle.

Vorsitzende Schäpers bittet darum, im Rahmen der nächsten Ausschusssitzung eine Zusammenstellung der Pflichtaufgaben des Gesundheitsamtes vorzulegen. FBL Schütt weist hierzu auf die im Gesundheitsamt durchgeführte Organisationsuntersuchung hin.

Auf die Frage der Ktabg. Raack, aus welchen Gründen die Anzahl der jährlich zu kontrollierenden Einzelhandelsbetriebe mit lediglich 120 geplant sei, verweist AL Dr. Völker-Feldmann auf den Personalmangel aber auch darauf, dass die Prüfungen in Intervallen erfolgen können.

Ktabg. Raack bittet um Auskunft zum geplanten Anstieg der infektionshygienischen Kontrolldichte. AL Dr. Völker-Feldmann führt aus, dass hier ein höherer Zielwert aufgrund gesunkener Krankheitsfehlzeiten erreicht werden könne.

Zur Produktgruppe 53.50 – Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht/Gesundheitskoordination und -planung – erläutert AL Dr. Völker-Feldmann, dass hier nach wie vor ein Defizit an Gutachtern zu verzeichnen sei. Das Gesundheitsamt könne nicht alle Fachbereiche z. B. Orthopädie, Neurologie abdecken und konkurriere insofern mit den anderen Kreisen um entsprechende externe Gutachter.

Vorsitzende Schäpers hält es für erforderlich, diesbezüglich auf der Suche nach Lösungen im Gespräch zu bleiben.

AL Dr. Völker-Feldmann weist im Hinblick auf die Laufzeiten im Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht daraufhin, dass hier eine Stelle seit mehr als zwei Jahren nicht besetzt sei. Verantwortlich für die Stellenbesetzung sei das Land Nordrhein-Westfalen, mit diesem sei man diesbezüglich in Verhandlungen.

Vorsitzende Schäpers lässt sodann auf Antrag der SPD-Fraktion getrennt über den Produktbereich 50 – Soziales und Jobcenter – und den Produktbereich 53 – Gesundheitsamt – abstimmen:

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

 

Produktbereich 50

Abstimmungsergebnis:               15 JA-Stimmen

                                                     3 Enthaltungen

 

Produktbereich 53

Abstimmungsergebnis                12 JA-Stimmen

                                                    6 Enthaltungen