Sitzung: 19.01.2016 Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Enthaltungen: 6
Vorlage: SV-9-0435
Beschluss:
Die im Entwurf des Haushaltes 2016 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den
Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen mit den jeweiligen
Finanzmittelüberschüssen bzw. -fehlbeträgen der Produktgruppen
im Budget 2
Produktgruppen ab Seite
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Produktbereich 50 - Soziales und Jobcenter |
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50.10 |
Finanzen (Unterhalt, Zwangsvollstreckung, Haushalt,
Abrechnung) |
183 |
50.20 |
Ambulante Leistungen |
189 |
50.30 |
Stationäre Pflege |
200 |
50.40 |
Jobcenter |
204 |
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Produktbereich 53 - Gesundheitsamt |
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53.10 |
Amtsärztlicher Dienst |
263 |
53.20 |
Gesundheitsförderung / -hilfe |
269 |
53.30 |
Sozialpsychiatrischer Dienst / Sozialer Dienst |
275 |
53.40 |
Gesundheitsschutz |
283 |
53.50 |
Feststellungsverfahren nach dem SchwbR /
Gesundheitskoordination und -planung |
288 |
inkl. der bei den zugehörigen Produktgruppen dargestellten Zielen und
Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen
Änderungen anerkannt.
Anmerkung: Die sich in dieser Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales,
Senioren und Gesundheit
ergebenden Änderungen werden in einer
Änderungsliste zusammengestellt und dem
AfFWuK/Kreisausschuss/Kreistagtag zur weiteren Beratung vorgelegt
FBL Schütt stellt einleitend die
wesentlichen Punkte des Haushalts 2016 in den Produktbereichen 50 – Soziales
und Jobcenter – und 53 – Gesundheitsamt – des Budgets 2 dar. Zur Produktgruppe
50.10 – Finanzen weist er darauf hin, dass hier auch der Ertrag aus der sogenannten
„Übergangsmilliarde“ enthalten sei. Seit 2015 gewähre der Bund den Kommunen
eine Entlastung von insgesamt rd. 1 Mrd. €. Die Auszahlung dieses Betrages
erfolge zur Hälfte durch einen höheren Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer
und zur anderen Hälfte durch einen höheren Bundesanteil an den Kosten der
Unterkunft nach dem SGB II. Die Entlastung des Bundes sei zwar im Hinblick auf
die Aufwendungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
konzipiert worden, könne aber aufgrund der grundgesetzlichen Vorgaben nur zur
allgemeinen Entlastung der Kommunen gewährt werden. Ferner sei hier die
Erstattung des Bundes im Hinblick auf die Ausgaben für die Grundsicherung im
Alter und bei Erwerbsminderung enthalten. Diese Erstattung belaufe sich seit
2014 auf 100 % der Nettoaufwendungen. Die Produktgruppe 50.10 enthalte außerdem
die Kreiszuschüsse für die Beratung Gehörloser.
Auf die Frage der Ktabg. Raack zur
Entwicklung der durchschnittlichen Fallzahlen in der Sozialhilfe erläutert AL
Bleiker, dass hiervon erwerbsfähige Personen zwischen dem 15. und 65.
Lebensjahr nicht erfasst werden. Zu diesem Personenkreis gehören nicht
dauerhaft erwerbsgeminderte Personen.
FBL Schütt führt zur Produktgruppe 50.20. –
ambulante Leistungen – aus, dass im Rahmen der Eingliederungshilfe ein
deutlicher Anstieg bei den Hilfen zur angemessen Schulbildung im Hinblick auf
die Kosten für Integrationshelfer zu verzeichnen sei. Ursache sei zur Umsetzung
der Inklusion eine vermehrte Nachfrage nach Integrationshelfern z. B. auch in
der Sekundarstufe I. Im Übrigen greife auch hier das Mindestlohngesetz. Ferner
sei ein Anstieg der Leistungen im Bereich der Frühförderung aufgrund erhöhter
Fallzahlen erfolgt.
Zur Produktgruppe 50.30 – stationäre
Leistungen – weist FBL Schütt darauf hin, dass insbesondere die Fallzahlen mit
der Pflegestufe 3 angestiegen seien.
FBL Schütt trägt zur Produktgruppe 50.40 –
Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II – vor, dass hier zusätzliche
Unterkunftskosten berücksichtigt worden seien. Von diesen Kosten werde rd. ein
Viertel vom Bund getragen. Auch 2016 werde die Abrechnung der beim Kreis
verbleibenden Aufwendungen für Unterkunft und Heizung auf der Grundlage eines
öffentlich rechtlichen Vertrages mit den Städten und Gemeinden erfolgen. Die
entsprechende Vereinbarung sei bereits geschlossen worden.
Ktabg. Raack bittet um Auskunft, aus welchen
Gründen bei etwa gleichbleibender Zahl von Widerspruchsverfahren ein Anstieg
von Klageverfahren zu erwarten sei. AL Bleiker erwidert, dass die Zahl der
Widerspruchsverfahren und Klageverfahren nicht beeinflussbar sei.
Leistungsberechtigte seien vermehrt bereit, nach abgeschlossenen
Verwaltungsverfahren auch Klagen zu erheben.
Zum Produktbereich 53 – Gesundheitsamt –
weist Ktabg. Bockemühl auf die Absicht der SPD-Fraktion hin, die Einrichtung
von drei weiteren Stellen für den Gesundheitsbereich zu beantragen. Dieser
Antrag solle auch im Hinblick auf den gestiegenen Flüchtlingszuzug erfolgen.
FBL Schütt erklärt, dass eine Beratung und Entscheidung diesbezüglich in die
Zuständigkeit des Kreisausschusses falle.
Vorsitzende Schäpers bittet darum, im Rahmen
der nächsten Ausschusssitzung eine Zusammenstellung der Pflichtaufgaben des
Gesundheitsamtes vorzulegen. FBL Schütt weist hierzu auf die im Gesundheitsamt
durchgeführte Organisationsuntersuchung hin.
Auf die Frage der Ktabg. Raack, aus welchen
Gründen die Anzahl der jährlich zu kontrollierenden Einzelhandelsbetriebe mit
lediglich 120 geplant sei, verweist AL Dr. Völker-Feldmann auf den
Personalmangel aber auch darauf, dass die Prüfungen in Intervallen erfolgen
können.
Ktabg. Raack bittet um Auskunft zum
geplanten Anstieg der infektionshygienischen Kontrolldichte. AL Dr.
Völker-Feldmann führt aus, dass hier ein höherer Zielwert aufgrund gesunkener
Krankheitsfehlzeiten erreicht werden könne.
Zur Produktgruppe 53.50 –
Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht/Gesundheitskoordination
und -planung – erläutert AL Dr. Völker-Feldmann, dass hier nach wie vor ein
Defizit an Gutachtern zu verzeichnen sei. Das Gesundheitsamt könne nicht alle
Fachbereiche z. B. Orthopädie, Neurologie abdecken und konkurriere insofern mit
den anderen Kreisen um entsprechende externe Gutachter.
Vorsitzende Schäpers hält es für
erforderlich, diesbezüglich auf der Suche nach Lösungen im Gespräch zu bleiben.
AL Dr. Völker-Feldmann weist im Hinblick auf
die Laufzeiten im Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht
daraufhin, dass hier eine Stelle seit mehr als zwei Jahren nicht besetzt sei.
Verantwortlich für die Stellenbesetzung sei das Land Nordrhein-Westfalen, mit
diesem sei man diesbezüglich in Verhandlungen.
Vorsitzende Schäpers lässt sodann auf Antrag
der SPD-Fraktion getrennt über den Produktbereich 50 – Soziales und Jobcenter –
und den Produktbereich 53 – Gesundheitsamt – abstimmen:
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Produktbereich 50
Abstimmungsergebnis: 15 JA-Stimmen
3 Enthaltungen
Produktbereich 53
Abstimmungsergebnis 12 JA-Stimmen
6 Enthaltungen