Sitzung: 19.01.2016 Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 2
Vorlage: SV-9-0443
Beschlussvorschlag:
Das Projekt „Demenz Stützpunkt“ wird aus Mitteln des Fördertopfes „Ambulant vor stationär“ in Höhe von bis zu 8.866,20 Euro einmalig in 2016 gefördert.
Der Beschluss über die Förderung steht unter dem Vorbehalt, dass die im Haushalt 2016 veranschlagten Fördertopf-Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen.
FBL Schütt führt aus, dass eine Änderung der Förderrichtlinien erfolgt
sei, weil es kaum Förderanträge gegeben hätte. In der letzten Zeit seien zwei
Anträge gestellt worden, wovon einer zurückgezogen worden sei. Der zweite
Antrag, der zur Beschlussfassung vorliege, ziele auf die Förderung von Fortbildungskosten
ab und sei nach den aktuellen Förderkriterien förderwürdig.
Ktabg. Neumann erklärt, dass die UWG-Fraktion sich zu diesem Thema
intensiv beraten habe. Er weist auf die zusätzlichen Betreuungs- und
Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI hin, wonach in Abhängigkeit des
Schweregrades der Einschränkung bis zu 104 Euro Grundbetrag oder ein erhöhter
Betrag von bis zu 208 Euro monatlich durch die Pflegekassen gezahlt werden
können. Im vorliegenden Fall handele es sich um die Übernahme von
Fortbildungskosten für MitarbeiterInnen, die vom Arbeitgeber zu tragen seien.
Zudem weist er auf ein landesweites Modellprojekt ‚Demenz‘ des Behinderten- und
Rehabilitationssportverbandes NRW e.V. hin, wodurch bereits 73 lokale Projekte
gefördert würden.
Auf Nachfrage der Vorsitzenden Schäpers erklärt Ktabg. Neumann, dass die
UWG Fraktion den Antrag ganz oder zumindest teilweise ablehne, weil
Mitarbeiterfortbildung dem Arbeitgeber obliege.
Ktabg. Crämer-Gembalczyk erklärt, dass auch ihre Fraktion dem Vorschlag
nicht zustimmen könne, weil auf diesem Weg eine Subventionierung der
Privatwirtschaft erfolgen würde.
Ktabg. Neumann berichtet von einem Fall, wonach sich eine Privatperson
nach einem zunächst ehrenamtlichen Engagement für an Demenz erkrankte Menschen
auf eigene Kosten qualifiziert habe, um danach entsprechend professionelle
Betreuungsleistungen anbieten zu können. Unter dem Aspekt der
Chancengleichheit müssten dann auch ehrenamtlich Tätige von den Fördermöglichkeiten
profitieren können. Es werde hier ein Präzedenzfall geschaffen.
Ktabg. Willms betont, dass die CDU-Fraktion innovative Projekte für den
Kreis Coesfeld unterstützen wolle. Wer von dem Thema Pflege betroffen sei,
wisse welche Belastungen sich daraus für das familiäre Umfeld ergeben. Im
vorliegenden Antrag sei deutlich und präzise beschrieben, wie die familiäre
Pflege durch neue Wege des Trainings der erkrankten Angehörigen unterstützt
werden könne.
Vorsitzende Schäpers stellt fest, dass in vergangenen Haushaltsjahren
ein deutlich höherer Haushaltsansatz nicht abgerufen worden sei. Der
vorliegende Antrag erfülle die Voraussetzungen der Richtlinien.
Netzwerkarbeit sei wichtig und könne auch von innovativen Ideen profitieren. Die
SPD-Fraktion stimme daher dem Beschlussvorschlag zu.
Ktabg. Koolwaay weist auf die Zusammenhänge zwischen Schwerhörigkeit und
Demenz hin. Ihr sei ein Rätsel, ob und wie diese in der Ausbildung der
Pflegekräfte berücksichtigt würden. Vorsitzende Schäpers weist auf die
Möglichkeit hin, dass sich KICS mit den Anbietern direkt in Verbindung setze.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: 16 JA Stimmen
2 NEIN Stimmen