Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 2

Beschlussvorschlag:

Das Projekt „Demenz Stützpunkt“  wird aus Mitteln des Fördertopfes „Ambulant vor stationär“ in Höhe von bis zu 8.866,20 Euro einmalig in 2016 gefördert.

 

Der Beschluss über die Förderung steht unter dem Vorbehalt, dass die im Haushalt 2016 veranschlagten Fördertopf-Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen.

 

 


FBL Schütt führt aus, dass eine Änderung der Förderrichtlinien erfolgt sei, weil es kaum Förder­anträge gegeben hätte. In der letzten Zeit seien zwei Anträge gestellt worden, wovon einer zu­rückgezogen worden sei. Der zweite Antrag, der zur Beschlussfassung vorliege, ziele auf die Förderung von Fortbildungskosten ab und sei nach den aktuellen Förderkriterien förderwürdig.

Ktabg. Neumann erklärt, dass die UWG-Fraktion sich zu diesem Thema intensiv beraten habe. Er weist auf die zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI hin, wonach in Abhängigkeit des Schweregrades der Einschränkung bis zu 104 Euro Grundbetrag oder ein erhöhter Betrag von bis zu 208 Euro monatlich durch die Pflegekassen gezahlt werden können. Im vorliegenden Fall handele es sich um die Übernahme von Fortbildungskosten für MitarbeiterInnen, die vom Arbeitgeber zu tragen seien. Zudem weist er auf ein landesweites Modellprojekt ‚Demenz‘ des Behinderten- und Rehabilitationssportverbandes NRW e.V. hin, wodurch bereits 73 lokale Projekte gefördert würden.

Auf Nachfrage der Vorsitzenden Schäpers erklärt Ktabg. Neumann, dass die UWG Fraktion den Antrag ganz oder zumindest teilweise ablehne, weil Mitarbeiterfortbildung dem Arbeitgeber ob­liege.

Ktabg. Crämer-Gembalczyk erklärt, dass auch ihre Fraktion dem Vorschlag nicht zu­stimmen könne, weil auf diesem Weg eine Subventionierung der Privatwirtschaft erfolgen würde.

Ktabg. Neumann berichtet von einem Fall, wonach sich eine Privatperson nach einem zunächst ehrenamtlichen Engagement für an Demenz erkrankte Menschen auf eigene Kosten qualifiziert habe, um danach entsprechend professionelle Betreuungsleistungen an­bieten zu können. Unter dem Aspekt der Chancengleichheit müssten dann auch ehren­amtlich Tätige von den Förder­möglichkeiten profitieren können. Es werde hier ein Präzedenzfall geschaffen.

Ktabg. Willms betont, dass die CDU-Fraktion innovative Projekte für den Kreis Coesfeld unter­stützen wolle. Wer von dem Thema Pflege betroffen sei, wisse welche Belastungen sich daraus für das familiäre Umfeld ergeben. Im vorliegenden Antrag sei deutlich und präzise beschrieben, wie die familiäre Pflege durch neue Wege des Trainings der er­krankten Angehörigen unterstützt werden könne.

Vorsitzende Schäpers stellt fest, dass in vergangenen Haushaltsjahren ein deutlich höhe­rer Haushaltsansatz nicht abgerufen worden sei. Der vorliegende Antrag erfülle die Voraus­setzun­gen der Richtlinien. Netzwerkarbeit sei wichtig und könne auch von innovativen Ideen profitie­ren. Die SPD-Fraktion stimme daher dem Beschlussvorschlag zu.

Ktabg. Koolwaay weist auf die Zusammenhänge zwischen Schwerhörigkeit und Demenz hin. Ihr sei ein Rätsel, ob und wie diese in der Ausbildung der Pflegekräfte berücksichtigt würden. Vor­sitzende Schäpers weist auf die Möglichkeit hin, dass sich KICS mit den Anbietern direkt in Ver­bindung setze.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               16 JA Stimmen

                                                      2 NEIN Stimmen