Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschluss:

 

Die als Anlage 1 – SV-9-0339 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung des Kreises Coesfeld über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung sowie der Fleischhygiene wird beschlossen.

 

 


FBL Dr. Scheipers erläutert die aktuelle Situation in der Zusammenarbeit mit Westfleisch. Die auf den Gebührensatzungen der Jahre 2013 und 2014 erlassenen Bescheide seien von der Westfleisch beklagt worden und die Verfahren beim Verwaltungsgericht Münster anhängig. Westfleisch habe in einem Verfahren gegen den Kreis Recklinghausen in Bezug auf die Überschuss-Unterdeckungsausgleichsregelung Recht bekommen. Bisher sei diese Regelung auch zwischen der Westfleisch und dem Kreis Coesfeld einvernehmlich angewendet worden. Dies sei aufgrund von Praktikabilitätsgründen gemeinschaftlich vereinbart und mit der Politik abgestimmt worden, da ansonsten mehrfach unterjährige Satzungsanpassungen hätten vorgenommen werden müssen. Diese Absprache sei durch die Klage Westfleischs hinfällig geworden. Seitens der Westfleisch sei zudem bereits angekündigt worden, dass auch die zukünftigen Gebührenbescheide beklagt würden. Es bestünde zwar Interesse an einer gemeinsamen Lösung, das Obsiegen gegen den Kreis Recklinghausen habe Westfleisch jedoch motiviert, die Verfahren gegen den Kreis Coesfeld weiterzuführen. Ktabg. Schulze Esking äußert, dass die Vereinbarung mit Westfleisch sehr praktikabel und von Westfleisch erwünscht gewesen sei. Die jetzige Entwicklung sei daher unverständlich. Auf Nachfrage erläutert FBL Dr. Scheipers, dass keine Klagebegründung von Westfleisch vorliege, diese aber davon ausgehe, dass der Erlass einer rückwirkenden Satzung sowie die Überschreitung der Mindestgebühr von einem Euro nicht zulässig seien. Zwar sei der Punkt der Verrechnung identisch mit dem Rechtsstreit der Westfleisch mit dem Kreis Coesfeld, andere Punkte, die zu einem Obsiegen der Westfleisch gegen den Kreis Recklinghausen geführt hätten, lägen jedoch nicht vor. Das Verfahren habe einen Streitwert von einer Million Euro. Die Gebührenforderungen im streitigen Zeitraum seien umfassend von Westfleisch beglichen worden. Insgesamt sehe der Rechtsbeistand des Kreises Coesfeld das weitere Vorgehen als positiv an. Sollte sich allerdings vor der Kreistagssitzung noch eine einvernehmliche Streitbeilegung abzeichnen, könnte es erforderlich werden, die Satzung noch nicht in der Kreistagssitzung am 03.02.2016 zu beschließen.

 

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig