Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die im Entwurf beigefügte Satzung über die Benutzung des Rettungsdienstes und die Erhebung von Gebühren (Anlage 3) wird beschlossen.

 


FBL Dr. Scheipers weist darauf hin, dass die Satzung zum 01.03.2016 beschlossen werden solle. Die Verschiebung um eine Sitzungsperiode sei notwendig gewesen, um den Kostenträgern ausreichend Möglichkeit zur Anhörung zum Satzungsentwurf einräumen zu können. Das Auslaufen des Rettungsgesetzes und die Notwendigkeit der Ausbildung von Notfallsanitätern hätten deutliche Auswirkungen auf die Personalsituation; diese Veränderungen würden in der Satzung berücksichtigt. Auf Nachfrage des Ktabg. Schulze Esking erläutert MA Neimeier, dass es sich bei den Personalersatzkosten um den Einsatz von Ersatzpersonal handle, welches in den Zeiten der Ausbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter notwendig sei.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig