Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2016 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw.

-fehlbeträgen der Produktgruppen

 

im  Budget 01

 

Produktgruppen                                                                                                        

 

32.01

Allgemeine Gefahrenabwehr

ab Seite 9

32.02

Rettungsdienst (einschl. Kostenrechnung)

ab Seite 18

32.03

Feuerschutz, Großschadenslagen

ab Seite 29

32.04

Ausländerangelegenheiten

ab Seite 36

 

 

 

36.01

Verkehrssicherung

ab Seite 49

36.02

Zulassungen

ab Seite 57

36.03

Fahr- und Beförderungserlaubnisse

ab Seite 61

 

 

 

39.01

Verbraucherschutz

ab Seite 69

39.02

Veterinärdienst

ab Seite 73

39.03

Fleisch- und Geflügelhygiene

ab Seite 82

 

 

 

63.01

Bauaufsicht / Denkmalschutz

ab Seite 89

63.02

Wohnungsförderung

ab Seite 95

 

 

 

 

70.01

Betrieblicher Umweltschutz

ab Seite 103

70.02

Natur- und Bodenschutz

ab Seite 108

70.03

Gewässerschutz

ab Seite 118

70.04

Durchführung der Abfallentsorgung (Kostenrechnung)

ab Seite 123

 

 

 

 

 

 

 

 

 

inkl. der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

Anmerkung: Die sich in dieser Sitzung des Ausschusses für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung ergebenden Änderungen werden in einer Änderungsliste zusammengestellt und dem AfFWuK/Kreisausschuss/Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.

 


FBL Dr. Scheipers verweist auf die im Vergleich zum Vorjahr unwesentlich abweichenden Haushaltsansätze. Die Konstanz resultiere u.a. daraus, dass es sich bei den vom Fachbereich 1 wahrgenommenen Aufgaben, abgesehen von wenigen Ausnahmen, um Pflichtaufgaben handle. Der Ansatz der freiwilligen Leistungen im gesamten Budget 01 betrage lediglich ca. 100.000 €. Ergänzend zu den in der Sitzungsvorlage erläuterten Veränderungen sei nunmehr auch in der Anlage zum Vorbericht 2016 eine Übersicht über die wesentlichen Ansatzabweichungen zwischen 2015 und 2016 enthalten (V59). Die nachfolgenden Beratungen erfolgen anhand der Produktstruktur.

 

Ktabg. Sparwel erkundigt sich nach Erkenntnissen zum kleinen Waffenschein und den Entwicklungen im Stimmungsbild der Bürger hinsichtlich der Flüchtlingssituation. FBL Dr. Scheipers weist darauf hin, dass dieser Bereich bei der Abt. 31 und somit nicht im Fachbereich 1 angesiedelt sei. Spezifische Informationen seien ihm daher nicht bekannt. In der wöchentlichen Runde zum Thema Flüchtlinge beim Landrat würde jedoch regelmäßig seitens des DRK als Betreiber der Notunterkünfte über die Wahrnehmung des Themas in der Öffentlichkeit berichtet. Zudem hätten Vertreter der Kreispolizeibehörde im Integrationsausschuss mitgeteilt, dass kein Anstieg der Kriminalität im Kreisgebiet zu verzeichnen sei. Der Vorsitzende Dr. Wenning regt an einen Vertreter der Polizei zu einer Sitzung des Ausschusses einzuladen. Neben dem Hinweis des FBL Dr. Scheipers, dass der Ausschuss keine Zuständigkeit besäße, ergänzt Ktabg. Holz, dass alle Fraktionen im Polizeibeirat vertreten seien. Die Sitzungen des Polizeibeirats seien nicht öffentlich. In diesem Rahmen könne das Thema besprochen werden

 

S.B. Dr. Spallek merkt an, dass die Produkte neue oder veränderte Kennzahlen aufweisen, die zum Teil erläuterungsbedürftig seien. Es wäre daher hilfreich, wenn ergänzend zu den Zielen und Kennzahlen auch Hinweise auf die entstehenden Kosten und den Personaleinsatz abgebildet würden. Als Beispiel enthalte das Produkt 32.01.02 das Ziel, dass die durchschnittliche Dauer von Ordnungswidrigkeitenverfahren maximal dreieinhalb Monate betrage, der Ist-Wert weise jedoch sechs Monate aus. Dies erscheine im Rahmen der Zielerreichung als nicht realistisch. FBL Dr. Scheipers führt aus, dass die Einführung von steuerbaren Zielen und Kennzahlen durch Beschluss der Politik eingeführt und in den letzten Jahren von einer Projektgruppe geprüft und überarbeitet worden seien. Es handle sich aber bei den Planwerten lediglich um Prognosen. Bei dem Produkt 32.01.02 konnte das Ziel diesem Fall aufgrund einer unbesetzten Stelle nicht erreicht werden. In dem ebenfalls angesprochenen Bereich der Produktgruppe 32.04 Ausländerangelegenheiten würden sich täglich neue Lagen ergeben, z.B. aufgrund der sich ändernden Zahl der Flüchtlinge oder einer Erweiterung der sicheren Herkunftsstaaten, sodass eine Entwicklung, insbesondere in diesem Bereich, nicht exakt prognostizierbar sei.

 

Zum Produktbereich 36 wird von AL Tübing die Notwendigkeit einer Änderung im Produkt 36.01.02 Großraum und Schwertransport mitgeteilt. Die Kosten für das E-Government-Verfahren „Verfahrensmanagement Großraum- und Schwertransporte“ – VEMAGS seien bisher vom Land NRW getragen worden. Der jährlich an das Land Hessen als juristischem Betreiber der Verfahren zu zahlende Betriebskostenanteil werde nunmehr seit 2015 den Genehmigungsbehörden in Rechnung gestellt. Diese Kosten würden an die Antragsteller weitergegeben, sodass für den Kreis Coesfeld kein Mehraufwand entstehe. Um den haushaltsrechtlichen Vorgaben zu genügen seien sowohl die Aufwands- als auch die Ertragsposition von jeweils 25.000 € separat im Budget der Abt. 36 zu veranschlagen. Die Höhe der Positionen sei anhand der Fallzahlen des Jahres 2015 ermittelt worden. Die zu beschließende haushaltsrechtlich notwendige Änderung sei kostenneutral und habe keine Auswirkungen auf den Hebesatz der allgemeinen Kreisumlage.

 

Auf Nachfrage erläutert FBL Dr. Scheipers, dass die in der Produktgruppe 39.02 Tierarzneimittel- und Futtermittelüberwachung veranschlagten Bußgelder aus der Überprüfung der Maßnahmen im Rahmen der Antibiotika-Datenbank resultieren würden. Bußgeldverfahren würden z.B. in den Fällen eingeleitet, in denen keine Maßnahmepläne eingereicht oder nachweislich falsche Angaben eingetragen worden seien. In Ergänzung erläutert FBL Dr. Scheipers, dass sich die Anzahl der Betriebe mit landwirtschaftlichen Nutztieren von 2014 auf 2015 sprunghaft erhöht habe, da es sich in 2014 um einen Schätzwert gehandelt habe, in 2015 jedoch um eine Auswertung mittels einer Software. Dieser Wert stelle eine belastbare Basis für die nächsten Jahre dar. Hinsichtlich einer Rückfrage zur fehlenden Ausweisung der Tonnage und Kosten der Verwertung tierischer Nebenprodukte wird erläutert, dass die Landwirte mehr Kosten zu übernehmen hätten, der Kreis nicht mehr alles in dem vorherigen Umfang erfasse und somit insgesamt die Ausweisung der Tonnage und der Kosten nicht mehr vergleichbar sei. Auf Nachfrage der Ktabg. Sparwel wird von AL Dr. Altepost ausgeführt, dass sich die Anzahl der Lebensmittelproben nach der Einwohnerzahl richte (5,5 Proben pro 1.000 € Einwohner).

 

Zu den erhöhten Personalaufwendungen in der Produktgruppe 63.01 führt AL Brinkmann aus, dass es sich um Aufwendungen für Stellen handle, die aus der geplanten Abschaffung des Freistellungsverfahrens resultieren würden. Trotz fachlicher Gegenwehr müsse weiterhin davon ausgegangen werden, dass sich der Gesetzgeber für die Abschaffung aussprechen wird. S.B. Dr. Kraneburg erkundigt sich, wie viel der Kreis an der Genehmigung einer Windkraftanlage verdiene. FBL Dr. Scheipers erklärt, dass sich die Kosten für den Antragsteller nach der Gebührenordnung richten würden. Je nach Bausummen und Umfang der Prüfung ergäbe sich ein anhand von festgelegten Tarifstellen objektiv ermittelbarer Betrag. Es sei aber zu berücksichtigen, dass diese Beträge nicht kostendeckend seien. AL Brinkmann ergänzt, dass es sich um landeseinheitliche Kosten handle, die anhand des Bearbeitungsaufwands ermittelt werden. Hierbei sei insbesondere die Qualität der eingereichten Antragsunterlagen ausschlaggebend, da diese den notwendigen Arbeitsaufwand der Sachbearbeitung erheblich beeinflusse.

 

Hinsichtlich des Produkts 70.01.01 wird auf eine Unstimmigkeit bei der Kennzahl der jährlich überwachten BImSch-Anlagen hingewiesen. Der gesetzlich vorgeschriebene Anteil der Prüfintervalle und somit der zu überwachenden Anlagen von 20% solle in den Folgejahren auf 33% gesteigert werden, die Planwerte würden jedoch bis 2019 einen stagnierenden Planwert von 20% ausweisen. Seitens der Abt. 70 wird eine Überarbeitung und Prüfung der Werte zugesagt. Ergänzung: Die Zielerreichung von 33% werde seitens der Fachabteilung als langfristiges Ziel angesehen. Derzeit werde wegen der nicht unerheblichen Sanierungsquote von deutlich über 50% ein realistisch geschätzter Planwert von 20 % angesetzt. Nach Abschluss der ersten Überwachungsrunde (> 5 Jahre) sei davon auszugehen, dass die Zielerreichung auf 33% anwachsen werde.

 

Auf Nachfrage wird erläutert, dass die Personalkostenförderung des Landes nicht bis zur Beschlussfassung sämtlicher Landschaftspläne, sondern bis zur Offenlage bzw. bis längstens April 2015 zugesichert gewesen sei.

 

S.B. Dr. Kraneburg lobt die Erhöhung des Haushaltsansatzes für das Naturschutzzentrum. MA Grömping greift dessen Hinweis auf, dass Gelder für den Obstwiesenschutz genutzt werden sollten. Dieser Vorschlag würde bei der nächsten Sitzung des Runden Tisches diskutiert. Seitens der Verwaltung werde aktuell ein Entwurf für ein Obstbaumprogramm ausgearbeitet, der ein System unter Einbindung der Baumschulen und der Empfänger von Obstbäumen vorsehe. Die nächste Sitzung des Runden Tisches werde terminiert für Ende Februar bzw. Anfang März.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig