1. In der Ausschusssitzung am 11.03.2014 wurde mitgeteilt, dass seit dem 20.09.2013 keine Neu- bzw. Umbauten von gewerblichen Tierhaltungsanlagen mehr beantragt worden seien.

- In welchem Umfang wurden seither entsprechende Baumaßnahmen nach BImschG sowie normalem Baurecht noch genehmigt?

- In welchem Umfang liegen noch Bauanträge für Tierhaltungsanlagen vor?

 

Baurecht

Im Kreis Coesfeld sind nach Baurecht zwei neue Schweinemastställe mit 2.500 Mastschweinen und ein Hähnchenmaststall für 29.900 Masthähnchen genehmigt worden. Im Antrags- oder Voranfrageverfahren befinden sich zurzeit drei Schweinemastställe mit 4.400 Plätzen für Mastschweine und ein Hähnchenmaststall für 29.900 Masthähnchen.

 

Die Stadt Dülmen hat im vergangenen Jahr eine Baugenehmigung zum Umbau eines vorhandenen gewerblichen Schweinemaststalles erteilt. Laufende Baugenehmigungsverfahren gibt es dort zurzeit nicht. Dies trifft ebenfalls auf die Stadt Coesfeld zu, nach deren Auskunft für den Zeitraum 20.09.2013 bis 13.01.2016 keine Genehmigungen für solche Anlagen erteilt wurden bzw. auch keine entsprechenden Bauanträge vorliegen. 

 

Gesamtergebnis genehmigter Tierhaltungsanlagen nach Baurecht:

2 Schweinemastställe

1 Umbau bereits vorhandener Schweinemaststall

1 Geflügelstall

 

Gesamtergebnis Tierhaltungsanlagen im Antragsverfahren nach Baurecht:

3 Schweinemastställe

1 Geflügelstall

 

BImSchG

Nach BImSchG wurden 23 gewerbliche Tierhaltungsanlagen mit ca. 21.200 Plätzen für Mastschweine, 900 Plätzen für Sauen, 7.600 Plätzen für Ferkel und 204.200 Plätzen für Geflügel genehmigt.

 

Im Antragsverfahren befinden sich aktuell 18 Tierhaltungsanlagen mit ca. 9.100 Plätzen für Mastschweine, 2.400 Plätzen für Sauen, 8.600 Plätzen für Ferkel und 25.000 Plätzen für Geflügel.

 

Gesamtergebnis genehmigter Tierhaltungsanlagen nach BImSchG

14 Schweinemastställe

3 Sauenställe

4 Ferkelställe

2 Geflügelställe

 

Gesamtergebnis Tierhaltungsanlagen im Antragsverfahren nach BImSchG:

7 Schweinemastställe

5 Sauenställe

4 Ferkelställe

2 Geflügelställe

 

 

 

- Wie hoch ist der Wert der Großvieheinheiten/ha in den einzelnen Kommunen des Kreises Coesfeld auf der Grundlage der Daten der Tierseuchenkasse?

Der Wert der Großvieheinheiten wurde bei der Landwirtschaftskammer Münster, Tierseuchenkasse, angefordert, eine Antwort steht noch aus. Ergänzung: Die Landwirtschaftskammer hat am 28.01.2016 mitgeteilt, dass diese nicht über die angefragten Angaben verfüge, da die Tierbestandszahlen pro Kommune nicht ermittelt würden. Nach Auskunft der Landwirtschaftskammer kann auch die Tierseuchenkasse die angefragten Zahlen nicht aus den ihr zur Verfügung stehenden Daten ermitteln.

 

2. Laut Aussage der Unteren Wasserbehörde beim Kreis Steinfurt hat sich in den letzten sechs Jahren der Zustand der dortigen 21 Grundwasserkörper erkennbar dramatisch verschlechtert. In 2007 ist für den Kreis Coesfeld der letzte Grundwasserbericht erstellt worden.

- Hat der Kreis Coesfeld aktuellere Kenntnisse über die chemische Qualität der hiesigen Grundwasserkörper?

Die Erkenntnisse des Kreises basieren auf den Ergebnissen der Landesüberwachung sowie  eigener Überwachungsaktivitäten. Dargestellt werden die Ergebnisse der Grundwasserüberwachung des Landes in den Monitoringberichten und Wasserkörpersteckbriefen, die von den hiesigen Erkenntnissen nicht abweichen. Die Fortschreibung dieser Daten erfolgt durch das Land NRW kontinuierlich. Insoweit wird auf die Berichterstattung des Landes verwiesen. Auch im Kreis Coesfeld erfolgte im Rahmen der Neubewertung der Grundwasserkörper im Zusammenhang mit dem zweiten Bewirtschaftungsplan eine Anhebung der Grundwasserkörper, bei denen die Zielerreichung unwahrscheinlich ist.

 

- Wann wird ein neuer Grundwasserbericht für den Kreis Coesfeld vorliegen?

Mit der Sitzungsvorlage SV-7-0772 wurde der Grundwasserbericht des Kreises Coesfeld 2007 vorgelegt. In der Beschlussfassung wurde die Verwaltung aufgefordert, künftig den Bericht zur Situation des Grundwassers im Zusammenhang mit den Berichtspflichten zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie zu erstellen; eigenständige Berichte sind zur Vermeidung von Doppelarbeit nicht mehr vorgesehen. Diese Berichte sind u.a. mit Darstellung der jeweiligen Monitoringberichte z.B. mit den Sitzungsunterlagen SV-8-0977, 8-1099, 9-0053, 9-0217 in den letzten Jahren erfolgt. Hinzuweisen ist ferner, dass alle Ergebnisse in den Wasserkörpersteckbriefen seitens des Landes dargestellt werden (www.flussgebiete.nrw.de).

 

3. Der Kreis als Flächeneigentümer hat ca. 20 Hektar überackerte Verschneidungsflächen festgestellt. Hat die Verwaltung ein Konzept zum weiteren Umgang mit diesen Flächen erstellt?

Die Zahl 20 ha war als erste überschlägige Schätzung nach GIS-Auswertung genannt worden. Nach genauer Überprüfung aller Einzelflächen lässt sich nun die Gesamtfläche von ca. 10 ha angeben. Die Überprüfung der ausgewiesenen 10 ha Verschneidungsflächen ergab, dass bereits 3 ha Acker- und Grünlandflächen durch Pachtverträge gebunden sind oder im Rahmen von aktuellen Straßenbaumaßnahmen mit den beteiligten Grundstückseigentümern getauscht wurden.

 

Die verbleibenden 7 ha Acker- und Grünlandflächen teilen sich auf ca. 220 Einzelflächen auf.

Aktuell prüft die Abteilung Straßenbau, welche Flächen durch zukünftige Straßenbaumaßnahmen (z. B. aus dem Radwegeprogramm des Kreises Coesfeld) zu berücksichtigen sind und ob straßenbegleitende Seitengräben überackert und somit neu auszukoffern sind. Nach weiterer Vertiefung dieser Prüfungen können gemeinsam mit den Vertretern des eingerichteten Runden Tisches konzeptionelle Überlegungen zum Umgang mit den Flächen einsetzen.

 

4. Wer ist im Kreis Coesfeld für den Artenschutz zuständig?

Die untere Landschaftsbehörde (Abteilung Umwelt, Fachdienst 70.2 – Natur- und Bodenschutz).

 

5. Schon in 2 Monaten kehren, wenn überhaupt noch, einige Kiebitze und Feldlerchen in die hiesigen Brutgebiete zurück. Im letzten Jahr sind vom Naturschutzzentrum und der ULB erste Rettungsversuche für Kiebitz-Gelege auf Maisäckern unternommen worden. Hierbei wurde vor auf die freiwillige Kooperation der Flächeninhaber gesetzt. (In einem unrühmlichen Fall befanden sich auf einem relativ kleinen Acker sechs Gelege und der betreffende Landwirt hat die Entschädigung für verspätete Maiseinsaat ausgeschlagen.)

 

- Welche weiteren kurzfristigen Maßnahmen sind seitens der Verwaltung vorgesehen, um wenigstens die Restbestände der bedrohten Arten zu erhalten?

Die Verwaltung geht davon aus, dass auf der Grundlage der Kooperationsvereinbarung zwischen Landwirtschaft und Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz das Verständnis für den Artenschutz deutlich gestiegen ist und man wie 2014 im kooperativem Miteinander den Schutz der bedrohten Arten durch eine angepasste Bewirtschaftung verbessern kann.

 

In enger Zusammenarbeit mit der ULB Coesfeld wird das NZ Coesfeld 2016 erneut versucht, auf möglichst vielen geplanten Maisanbauflächen mit Kiebitz-Vorkommen die Landwirte zu einem Verzicht auf jegliche Bodenbearbeitung bis zum Mai (genauer Termin liegt z.Z. noch nicht fest) zu bewegen. Die Landwirte erhalten als Entschädigung einen Ausgleichsbetrag (genaue Höhe steht z.Z. noch nicht fest).

 

- Welche Mittel bzw. Maßnahmen stehen der ULB, jenseits der freiwilligen Kooperation, zur Verfügung?

Mit Erlass vom 30.09.2014 hat das MKULNV  mit dem Leitfaden "Umsetzung des Artenschutzes gemäß § 44 Abs. 4 BNatSchG in der Landwirtschaft" die Handlungsanleitung zur Umsetzung der rechtlichen Vorgaben den unteren Landschaftsbehörden an die Hand gegeben. Die Erarbeitung erfolgte gemeinsam mit dem LANUV und in enger Abstimmung mit der Landwirtschaftskammer NRW. Der Leitfaden soll Landwirtinnen und Landwirten sowie Behörden als Arbeitshilfe dienen und enthält für besonders gefährdete Arten der Feldflur eine Darstellung sinnvoller Bewirtschaftungsmaßnahmen und dazu passender Fördermöglichkeiten. Der Leitfaden soll außerdem helfen, Konfliktfälle zwischen Naturschutz und Landwirtschaft zu vermeiden, damit ordnungsbehördliche Maßnahmen, wie sie in der zitierten Vorschrift vorgesehen sind, nach Möglichkeit nicht erforderlich werden. Dieser Ansatz ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass sich konkrete Bewirtschaftungsvorgaben nicht rechtssicher anordnen lassen.

 

6. In der Ausschusssitzung vom 25.06.2013 wurde über die Optimierung von Biogas-Anlagen im Kreis Coesfeld beraten. Zu der Zeit wurde lediglich bei 6 von 34 Anlagen die Abwärme genutzt. Prof. Wetter, FH Münster, schlug damals vor, zunächst eine umfassende Bestandsaufnahme der Situation im Kreis Coesfeld, z.B. im Rahmen einer Bachelor- oder Masterarbeit, zu erstellen. Zu welchen Ergebnissen hat die zwischenzeitliche Datenerhebung geführt?

 

Angedacht war eine Datenerhebung für das Stadtgebiet Dülmen. Beauftragt wurde eine solche Erhebung jedoch nicht, da nach ersten Recherchen der FH Münster ein wirtschaftliches Konzept der Wärmenutzung der vorhandenen Biogas-Anlagen im Stadtgebiet Dülmen nicht darstellbar ist.