Sitzung: 18.01.2016 Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, öffentliche Sicherheit und Ordnung
1.
In der Ausschusssitzung am 11.03.2014 wurde mitgeteilt, dass seit dem
20.09.2013 keine Neu- bzw. Umbauten von gewerblichen Tierhaltungsanlagen mehr
beantragt worden seien.
- In
welchem Umfang wurden seither entsprechende Baumaßnahmen nach BImschG sowie
normalem Baurecht noch genehmigt?
- In
welchem Umfang liegen noch Bauanträge für Tierhaltungsanlagen vor?
Baurecht
Im Kreis Coesfeld sind nach Baurecht zwei neue Schweinemastställe mit
2.500 Mastschweinen und ein Hähnchenmaststall für 29.900 Masthähnchen genehmigt
worden. Im Antrags- oder Voranfrageverfahren befinden sich zurzeit drei
Schweinemastställe mit 4.400 Plätzen für Mastschweine und ein Hähnchenmaststall
für 29.900 Masthähnchen.
Die Stadt Dülmen hat im vergangenen Jahr eine Baugenehmigung zum Umbau
eines vorhandenen gewerblichen Schweinemaststalles erteilt. Laufende
Baugenehmigungsverfahren gibt es dort zurzeit nicht. Dies trifft ebenfalls auf
die Stadt Coesfeld zu, nach deren Auskunft für den Zeitraum 20.09.2013 bis 13.01.2016
keine Genehmigungen für solche Anlagen erteilt wurden bzw. auch keine
entsprechenden Bauanträge vorliegen.
Gesamtergebnis genehmigter Tierhaltungsanlagen nach Baurecht:
2 Schweinemastställe
1 Umbau bereits vorhandener Schweinemaststall
1 Geflügelstall
Gesamtergebnis Tierhaltungsanlagen im Antragsverfahren nach Baurecht:
3 Schweinemastställe
1 Geflügelstall
BImSchG
Nach BImSchG wurden 23 gewerbliche Tierhaltungsanlagen mit ca. 21.200
Plätzen für Mastschweine, 900 Plätzen für Sauen, 7.600 Plätzen für Ferkel und
204.200 Plätzen für Geflügel genehmigt.
Im Antragsverfahren befinden sich aktuell 18 Tierhaltungsanlagen mit ca.
9.100 Plätzen für Mastschweine, 2.400 Plätzen für Sauen, 8.600 Plätzen für
Ferkel und 25.000 Plätzen für Geflügel.
Gesamtergebnis genehmigter Tierhaltungsanlagen nach BImSchG
14 Schweinemastställe
3 Sauenställe
4 Ferkelställe
2 Geflügelställe
Gesamtergebnis Tierhaltungsanlagen im Antragsverfahren nach BImSchG:
7 Schweinemastställe
5 Sauenställe
4 Ferkelställe
2 Geflügelställe
-
Wie hoch ist der Wert der Großvieheinheiten/ha in den einzelnen Kommunen des
Kreises Coesfeld auf der Grundlage der Daten der Tierseuchenkasse?
Der Wert der Großvieheinheiten wurde bei der Landwirtschaftskammer
Münster, Tierseuchenkasse, angefordert, eine Antwort steht noch aus. Ergänzung:
Die Landwirtschaftskammer hat am 28.01.2016 mitgeteilt, dass diese nicht über
die angefragten Angaben verfüge, da die Tierbestandszahlen pro Kommune nicht
ermittelt würden. Nach Auskunft der Landwirtschaftskammer kann auch die
Tierseuchenkasse die angefragten Zahlen nicht aus den ihr zur Verfügung
stehenden Daten ermitteln.
2.
Laut Aussage der Unteren Wasserbehörde beim Kreis Steinfurt hat sich in den
letzten sechs Jahren der Zustand der dortigen 21 Grundwasserkörper erkennbar
dramatisch verschlechtert. In 2007 ist für den Kreis Coesfeld der letzte
Grundwasserbericht erstellt worden.
-
Hat der Kreis Coesfeld aktuellere Kenntnisse über die chemische Qualität der
hiesigen Grundwasserkörper?
Die Erkenntnisse des Kreises basieren auf
den Ergebnissen der Landesüberwachung sowie
eigener Überwachungsaktivitäten. Dargestellt werden die Ergebnisse der
Grundwasserüberwachung des Landes in den Monitoringberichten und Wasserkörpersteckbriefen,
die von den hiesigen Erkenntnissen nicht abweichen. Die Fortschreibung dieser
Daten erfolgt durch das Land NRW kontinuierlich. Insoweit wird auf die
Berichterstattung des Landes verwiesen. Auch im Kreis Coesfeld erfolgte im
Rahmen der Neubewertung der Grundwasserkörper im Zusammenhang mit dem zweiten
Bewirtschaftungsplan eine Anhebung der Grundwasserkörper, bei denen die
Zielerreichung unwahrscheinlich ist.
-
Wann wird ein neuer Grundwasserbericht für den Kreis Coesfeld vorliegen?
Mit der Sitzungsvorlage SV-7-0772 wurde der
Grundwasserbericht des Kreises Coesfeld 2007 vorgelegt. In der Beschlussfassung
wurde die Verwaltung aufgefordert, künftig den Bericht zur Situation des
Grundwassers im Zusammenhang mit den Berichtspflichten zur Umsetzung der
Wasserrahmenrichtlinie zu erstellen; eigenständige Berichte sind zur Vermeidung
von Doppelarbeit nicht mehr vorgesehen. Diese Berichte sind u.a. mit
Darstellung der jeweiligen Monitoringberichte z.B. mit den Sitzungsunterlagen
SV-8-0977, 8-1099, 9-0053, 9-0217 in den letzten Jahren erfolgt. Hinzuweisen
ist ferner, dass alle Ergebnisse in den Wasserkörpersteckbriefen seitens des
Landes dargestellt werden (www.flussgebiete.nrw.de).
3.
Der Kreis als Flächeneigentümer hat ca. 20 Hektar überackerte
Verschneidungsflächen festgestellt. Hat die Verwaltung ein Konzept zum weiteren
Umgang mit diesen Flächen erstellt?
Die Zahl 20 ha war als erste überschlägige
Schätzung nach GIS-Auswertung genannt worden. Nach genauer Überprüfung aller
Einzelflächen lässt sich nun die Gesamtfläche von ca. 10 ha angeben. Die
Überprüfung der ausgewiesenen 10 ha Verschneidungsflächen ergab, dass bereits 3
ha Acker- und Grünlandflächen durch Pachtverträge gebunden sind oder im Rahmen
von aktuellen Straßenbaumaßnahmen mit den beteiligten Grundstückseigentümern
getauscht wurden.
Die verbleibenden 7 ha Acker- und
Grünlandflächen teilen sich auf ca. 220 Einzelflächen auf.
Aktuell prüft die Abteilung Straßenbau,
welche Flächen durch zukünftige Straßenbaumaßnahmen (z. B. aus dem
Radwegeprogramm des Kreises Coesfeld) zu berücksichtigen sind und ob
straßenbegleitende Seitengräben überackert und somit neu auszukoffern sind. Nach
weiterer Vertiefung dieser Prüfungen können gemeinsam mit den Vertretern des
eingerichteten Runden Tisches konzeptionelle Überlegungen zum Umgang mit den
Flächen einsetzen.
4.
Wer ist im Kreis
Coesfeld für den Artenschutz zuständig?
Die untere Landschaftsbehörde (Abteilung
Umwelt, Fachdienst 70.2 – Natur- und Bodenschutz).
5.
Schon in 2 Monaten kehren, wenn überhaupt noch, einige Kiebitze und Feldlerchen
in die hiesigen Brutgebiete zurück. Im letzten Jahr sind vom Naturschutzzentrum
und der ULB erste Rettungsversuche für Kiebitz-Gelege auf Maisäckern
unternommen worden. Hierbei wurde vor auf die freiwillige Kooperation der
Flächeninhaber gesetzt. (In einem unrühmlichen Fall befanden sich auf einem
relativ kleinen Acker sechs Gelege und der betreffende Landwirt hat die
Entschädigung für verspätete Maiseinsaat ausgeschlagen.)
-
Welche weiteren kurzfristigen Maßnahmen sind seitens der Verwaltung vorgesehen,
um wenigstens die Restbestände der bedrohten Arten zu erhalten?
Die Verwaltung geht davon aus, dass auf der
Grundlage der Kooperationsvereinbarung zwischen Landwirtschaft und Ministerium
für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz das
Verständnis für den Artenschutz deutlich gestiegen ist und man wie 2014 im
kooperativem Miteinander den Schutz der bedrohten Arten durch eine angepasste
Bewirtschaftung verbessern kann.
In enger Zusammenarbeit
mit der ULB Coesfeld wird das NZ Coesfeld 2016 erneut versucht, auf möglichst
vielen geplanten Maisanbauflächen mit Kiebitz-Vorkommen die Landwirte zu einem
Verzicht auf jegliche Bodenbearbeitung bis zum Mai (genauer Termin liegt z.Z.
noch nicht fest) zu bewegen. Die Landwirte erhalten als Entschädigung einen
Ausgleichsbetrag (genaue Höhe steht z.Z. noch nicht fest).
-
Welche Mittel bzw. Maßnahmen stehen der ULB, jenseits der freiwilligen
Kooperation, zur Verfügung?
Mit Erlass vom 30.09.2014 hat das MKULNV
mit dem Leitfaden "Umsetzung des Artenschutzes gemäß § 44 Abs. 4
BNatSchG in der Landwirtschaft" die Handlungsanleitung zur
Umsetzung der rechtlichen Vorgaben den unteren Landschaftsbehörden an die Hand
gegeben. Die Erarbeitung erfolgte gemeinsam mit dem LANUV und in enger
Abstimmung mit der Landwirtschaftskammer NRW. Der Leitfaden soll Landwirtinnen
und Landwirten sowie Behörden als Arbeitshilfe dienen und enthält für besonders
gefährdete Arten der Feldflur eine Darstellung sinnvoller Bewirtschaftungsmaßnahmen
und dazu passender Fördermöglichkeiten. Der Leitfaden soll außerdem helfen,
Konfliktfälle zwischen Naturschutz und Landwirtschaft zu vermeiden, damit
ordnungsbehördliche Maßnahmen, wie sie in der zitierten Vorschrift vorgesehen sind, nach Möglichkeit nicht
erforderlich werden. Dieser Ansatz ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass sich
konkrete Bewirtschaftungsvorgaben nicht rechtssicher anordnen lassen.
6.
In der Ausschusssitzung vom 25.06.2013 wurde über die Optimierung von
Biogas-Anlagen im Kreis Coesfeld beraten. Zu der Zeit wurde lediglich bei 6 von
34 Anlagen die Abwärme genutzt. Prof. Wetter, FH Münster, schlug damals vor,
zunächst eine umfassende Bestandsaufnahme der Situation im Kreis Coesfeld, z.B.
im Rahmen einer Bachelor- oder Masterarbeit, zu erstellen. Zu welchen
Ergebnissen hat die zwischenzeitliche Datenerhebung geführt?
Angedacht war eine Datenerhebung für das
Stadtgebiet Dülmen. Beauftragt wurde eine solche Erhebung jedoch nicht, da nach
ersten Recherchen der FH Münster ein wirtschaftliches Konzept der Wärmenutzung
der vorhandenen Biogas-Anlagen im Stadtgebiet Dülmen nicht darstellbar ist.