Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1, Enthaltungen: 2

Beschluss:

 

Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2016 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw. -fehlbeträgen der Produktgruppen

 

im  Budget 02 

Produktgruppen                                                                                                         ab Seite

 

40.01

Leistungen der Schulen

133

40.02

Schülerbezogene Leistungen

144

40.03

Serviceleistungen

148

40.04

Schulamt

157

 

41.01

 Kulturzentren, überörtliche Arbeit 

165

 

inkl. der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden mit den Änderungen, dass

 

1.    unter der Produktgruppe 40.03 – Serviceleistungen ein zusätzlicher Aufwand in Höhe von 35.000 € für den Kreissportbund

            und

2.    unter der Produktgruppe 40.04 – Schulamt ein zusätzlicher Ertrag in Höhe von 3.904 € für Sprachstandfeststellungsverfahren auszuweisen ist,

 

anerkannt.

 


Angesichts der fortgeschrittenen Zeit bittet Vors. Merschhemke FBL Schütt um pointierte Darstellung der wichtigsten Punkte unter Hinweis auf eventuelle Änderungen zu dem am 16.12.2015 in den Kreistag eingebrachten Entwurf des Haushaltsplans 2016.

 

FBL Schütt skizziert somit die auch in der Sitzungsvorlage aufgeführte mögliche zusätzliche Bezuschussung des Kreissportbundes Coesfeld e.V. (KSB Coesfeld)  in Höhe von 35.000 €.  

Ferner erklärt er, dass noch ein Landeszuschuss zur Sprachstandförderung in Höhe von 3.904 € auszuweisen sei. Beide Beträge seien in dem derzeitigen Entwurf nicht enthalten und müssten über die Änderungsliste in den Haushalt 2016 eingebracht werden.

 

Sowohl Ktabg. Lütkecosmann als auch Ktabg. Waldmann erklären für ihre Fraktionen eine breite Unterstützung und die volle Zustimmung für den Antrag auf Bezuschussung des KSB Coesfeld zur Aufrechterhaltung seines Angebotes zur Unterstützung der gemeinwohlorientierten Sportvereine im Kreis Coesfeld.

 

Mitglied Kaltegärtner fragt, ob alle Sportvereine dem KSB Coesfeld angehören und warum der Kreis denn u.a. das vom Land aufgelegte Programm „NRW bewegt sein KINDER“ bezahlen soll.

 

Mitglied Heuermann führt aus, dass dem KSB Coesfeld 215 Sportvereine aus dem Kreis Coesfeld angehören. In 2013 habe man nach Neuorganisation des KSB die neuen Stellen mit Bezuschussung durch den Landessportbund NRW (LSB NRW) geschaffen. Die Programme seien bereits im Jahre 2011 flächendeckend angeboten und festgelegt worden.

Die Auszahlung des Landeszuschusses sei an Fristen sowie an die Auflage gebunden, etwaige Rücklagen bis zu einer Höhe von höchstens 25.000 € abzubauen. Diese Summe müsse auch vorgehalten werden, um die Auszahlung der Gehälter sicherzustellen. Die Differenz zwischen Landeszuschuss und tatsächlichen Kosten müsse aber der KSB Coesfeld tragen, daher sei der nun vorliegende Antrag für die Jahre 2016 und 2017 gestellt worden.

 

FBL Schütt teilt ergänzend mit, dass im Vorfeld die Nachbarkreise zur Förderung ihrer jeweiligen  KSB befragt worden seien. So belaufe sich die Förderung im Kreis Borken auf insgesamt rund 285.000 € und im Kreis Warendorf auf ca. 297.000 €. Mit Hinweis auf den vorliegenden Entwurf des Haushaltsplans 2016 beträgt die Förderung im Kreis Coesfeld bislang 12.348 €. 

 

Mitglied Schäfer bezieht sich auf die auf S.153 des Haushaltsplanentwurfs 2016 beim Produkt „Regionale Schulberatungsstelle“ ausgewiesene Anzahl von gleichbleibend drei Stellen für Schulpsychologinnen und Schulpsychologen in den Jahren 2014 bis 2019 bei ebenfalls gleichbleibenden Schülerzahlen und fragt, was eine zusätzliche Stelle kosten würde.

 

FBL Schütt antwortet, dass es hierzu eine Mitteilungsvorlage über die Einrichtung einer weiteren 0,5 Stelle ab dem 01.08.2016 für die Dauer von drei Jahren gebe. Er verliest sodann die Mitteilungsvorlage. Der Text ist unter TOP 3 Nr. 4 dieser Niederschrift abgedruckt.

 

Ktabg. Raack fragt nach dem auf S. 144 in Zeile 7 zum Ergebnis 2014 ausgewiesenen Ertrag und warum in den Folgejahren keine Ansätze ausgewiesen seien.

AL Jasper erklärt, dass dieser Ertrag aus der Auflösung der Rückstellung für Schülerfahrkosten herrühre. Durch Einführung des Flash-Ticket-Plus im Jahre 2014 könne der Rückstellungsbetrag wesentlich genauer ermittelt werden. Daher werde sich der Ertrag aus der Auflösung der Rückstellung  erheblich reduzieren.

 

Sodann lässt Vors. Merschhemke über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               16 Ja-Stimmen

                                                      1  Nein-Stimme

                                                      2  Enthaltungen