Beschlussvorschlag:

 

2.   Die von den Fachausschüssen empfohlenen Änderungen (siehe Änderungsliste 01/2016) der Zuschussbedarfe aller übrigen im Entwurf des Haushaltes 2016 ausgewiesenen Produktgruppen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               16 Ja-Stimmen

                                                      1 Enthaltung

 

Beschlussvorschlag/Empfehlungen an den Kreisausschuss/Kreistag:

 

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgende Beschlussvorschläge zu unterbreiten:

 

1.    Die im vorliegenden Entwurf des Haushaltsplanes 2016 im Budget 05 "Allgemeine Finanzwirtschaft" (Haushaltsplanentwurf ab Seite 541) ausgewiesenen allgemeinen Finanzierungsmittel werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

                                                                                                  

2.   Die im Entwurf vorliegende Haushaltssatzung (Haushaltsplan Seite H 1 – H 8) des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2016 mit dem Haushalt und den dazugehörigen Anlagen wird unter Berücksichtigung der sich aus der Beratung ergebenen Änderungen beschlossen.

 

Anmerkung:

Die sich in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung ergebenden Änderungen werden in einer Änderungsliste zusammengestellt und dem Kreisausschuss/Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.

 

Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               14 Ja-Stimmen

                                                      3 Nein-Stimmen

 

 


Vor Beginn der Beratungen weist Vorsitzender Dr. Gochermann auf die besonderen Zuständigkeiten hin, die dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zukommen. Sodann eröffnet er die Beratungen zu den Produktgruppen im Zuständigkeitsbereich des Ausschusses. Er verweist auf das beigefügte Schreiben der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 25.01.2016 mit Anträgen zum Haushaltsentwurf 2016, das als Tischvorlage vorliegt, und bittet hierzu den Ktabg. Kortmann um Stellungnahme. Dieser erklärt, dass in dem Antrag kein konkreter Bezug auf die unterschiedlichen Produktgruppen genommen worden sei.

Nach kurzer Diskussion einigen sich die Ausschussmitglieder darauf, dass zunächst Punkt 2 des Antrages, sofern er sich auf das Produkt 10.03.05 (Seite 328 f.) bezieht, beraten werden solle.

Zu den Kennzahlen zum Produkt 10.03.05 merkt Ktabg. Kortmann an, dass ein Ansteigen der CO²-Emissionen grundsätzlich zu vermeiden sei. Vor diesem Hintergrund solle eine Zunahme des Strom- und Wärmeverbrauches pro Quadratmeter Bruttogrundfläche vermieden werden. Im Übrigen seien die angegebenen Kennzahlen in sich widersprüchlich. Der prognostizierte CO²-Ausstoß bleibe ab 2015 konstant hoch, der prognostizierte Strom- und Energieverbrauch hingegen sinke langsam ab. Ferner sollten die Ziele nach Vorstellung der sachkundigen Bürgerin Dr. Spallek ambitionierter gesetzt sein.

Der sachkundige Bürger Dr. Kirstein merkt in Bezug auf die Kenn- und Grundzahlen an, dass der Energiepreis zurzeit nicht steige, demnach höhere geplante Kosten auch mit einem höheren Verbrauch einher gehen müssten.

Ktabg. Kummann weist darauf hin, dass auch die Auswirkungen der Flüchtlingsunterbringung in Gebäuden des Kreises sowie die neue Heizungsanlage bei der Beurteilung der Zahlen zu berücksichtigen seien.

Kreisdirektor Gilbeau merkt an, dass der tatsächlich Energieverbrauch und damit auch der CO²-Ausstoß unter anderem von den Witterungsverhältnissen abhängig sei. Die milden Winter der letzten Jahre führten zu einem vergleichsweise niedrigen Energiebedarf. Insgesamt solle, so Kreisdirektor Gilbeau, der nächste Energiebericht abgewartet werden. Dieser biete eine bessere Diskussionsgrundlage, anhand derer Ziele gesetzt werden könnten.

Ktabg. Schulze Havixbeck hebt positiv hervor, dass im letzten Energiebericht durchaus Fortschritte erkennbar gewesen seien. Auch Vorsitzender Dr. Gochermann hält den Vorschlag des Kreisdirektors Gilbeau für eine gute Alternative.

 

Ktabg. Kortmann und die sachkundige Bürgerin Dr. Spallek kritisieren darüber hinaus die Kennzahlen bei Produkt 10.05.01 (S. 344). Die Zunahme der online verfügbaren Formulare sei zu gering; der Zeitraum, in welchem eine Verfügbarkeit von 100 % erreicht werde, sei nach derzeitiger Prognose zu lang.

Kreisdirektor Gilbeau verweist diesbezüglich auf den von Ktabg. Löcken in der letzten Ausschusssitzung eingeforderten Bericht der Verwaltung zu diesem Themenkomplex. Er schlägt vor, die Diskussion um den Onlinezugang zur Verwaltung auf die Präsentation der Berichtsergebnisse zu verlegen. Insgesamt sei die Eröffnung solcher Zugänge durch die Verwaltung nicht der alleinige Flaschenhals. Auch Bestimmungen des Datenschutzes und die Bereitschaft in der Bevölkerung, einen Onlinezugang zu nutzen, spielten beim Ausbau desselben eine Rolle.

Der Vorschlag des Kreisdirektors Gilbeau wird allgemein akzeptiert und ein konkreter Antrag nicht formuliert.

 

Im Folgenden ruft Vorsitzender Dr. Gochermann mit der Bitte um entsprechende Wortmeldungen die einzelnen Produktgruppen auf, die direkt in den Zuständigkeitsbereich dieses Ausschusses fallen. Meldungen ergeben sich nicht.

 

Auf Anfrage der sachkundigen Bürgerin Dr. Spallek schlägt er sodann vor, Punkt 3 des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.01.2016 im Rahmen der Beratungen zu Produktgruppe 21 zu behandeln.

Hintergrund des Antrages sei, so die sachkundige Bürgerin Dr. Spallek, dass bei der Kontengruppe 45 (entspricht der Zeile „sonstige ordentliche Erträge“) in den letzten Jahren die Ansätze durchgehend deutlich unter dem Ergebnis lagen. Dies sei auch schon im Rahmen der letzten Haushaltsplanberatungen angemerkt worden. Zu einem großen Teil resultiere das Ergebnis aus der Auflösung von Rückstellungen, für die keine Ansätze gebildet worden seien. Sie könne nachvollziehen, dass aus Gründen der Planungssicherheit nach Prüfung im Einzelfall keine Rückstellungsauflösungen geplant worden seien, so sachkundige Bürgerin Dr. Spallek, aber in der Summe sei immer davon auszugehen, dass Rückstellungen aufgelöst werden. Daher sei es aus ihrer Sicht angebracht, einen nach mathematischen Gesichtspunkten ermittelten pauschalen Ertragsansatz in den Haushaltsplan einzustellen, um die Diskrepanz zwischen Ansatz und Ergebnis zu verringern. Dies käme auch den kreisangehörigen Städten und Gemeinden zugute, da sich der Mehrertrag aus der Veranschlagung der voraussichtlichen Rückstellungsauflösung positiv auf die durch die Kreisumlage auszugleichende Differenz zwischen ordentlichen Erträgen und Aufwendungen auswirken würde. Rechtliche Bedenken müssten sich daran messen lassen, dass die Stadt Bonn nach Informationen der sachkundigen Bürgerin Dr. Spallek so wie vorgeschlagen verfahre.

Vorsitzender Dr. Gochermann gibt an, dass der Antrag inhaltlich nachvollziehbar sei. Kreisdirektor Gilbeau entgegnet jedoch, dass eine pauschalierte Ansatzplanung rechtlich fragwürdig sei. Die einzelnen Positionen seien unter Beachtung des Vorsichtsprinzips sorgsam ermittelt worden.

Ktabg. Kortmann hält an der Veranschlagung eines Pauschalansatzes für die Auflösung von Rückstellungen fest.

Ktabg. Kleerbaum verweist darauf, dass die CDU-Fraktion im Grunde mit der Entlastung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden dasselbe Ziel verfolge. Sie habe jedoch einen technischen anderen Weg gewählt, nämlich die Berücksichtigung vergangener Jahresüberschüsse in der Haushaltsplanung. Insgesamt sei nach seiner Wahrnehmung als langjähriges Ratsmitglied das Vertrauen der Städte und Gemeinden in die Haushaltsplanung des Kreises Coesfeld gegeben. Dass Sicherheiten in der Planung vorgesehen würden, sei normal – dies könne an den Jahresergebnissen des Kreises abgelesen werden. Im Rahmen der Haushaltsplanung 2016 könne dafür nun der Überschuss des Jahres 2015 zurückgegeben werden, was zu einer Hebesatzsenkung der Kreisumlage führen würde. So achte der Kreis darauf, dass seine Rücklagen nicht zu Lasten der Städte und Gemeinden zu groß würden. Auch eine sinkende Landschaftsumlage solle weitergegeben werden. Nach Ansicht des Ktabg. Kleerbaum sei das Verhältnis zwischen dem Kreis und den kreisangehörigen Kommunen insgesamt gut. Dies spiegele sich auch im Schreiben der Bürgermeisterkonferenz im Rahmen des Benehmensherstellungsverfahrens wider.

Die sachkundige Bürgerin Dr. Spallek hält dem entgegen, dass die dargestellte Veranschlagungspraxis des Kreises Coesfeld eben nicht geeignet sei, Vertrauen zu fördern. Jede Position solle zahlenmäßig möglichst realitätsnah geplant werden.

Ktabg. Höne führt aus, dass seiner Ansicht nach Posten, die „sonstige“ Positionen enthielten, immer mit Vorsicht zu behandeln seien. Jedoch liege die EK I-Quote des Kreises deutlich unter dem von der GPA NRW ermittelten Durchschnitt der Kreis in NRW. De facto baue der Kreis Coesfeld daher kein Eigenkapital zu Lasten der Gemeinden auf. Auch im Schreiben der Bürgermeisterkonferenz könne er keinen konkreten Sparvorschlag erkennen. Insgesamt sei eine vorsichtige Planung, wie sie der Kreis anwende, rechtmäßig. Hierdurch begünstigte positive Jahresabschlüsse könnten im Rahmen der Haushaltsplanung wieder umgelegt werden. Ein Negativ-Beispiel für den massiven Eigenkapitaleinsatz zugunsten der Kommunen stelle der Kreis Warendorf dar, der nun über eine Sonderumlage sein Eigenkapital wieder aufbauen müsse.

Ktabg. Kortmann pflichtet den Ausführungen des Ktabg. Höne bei, dass das Eigenkapital des Kreises Coesfeld zu niedrig sei.

Ktabg. Kunstlewe gibt zu bedenken, dass der Vergleich solcher Quoten mit methodischen Schwierigkeiten verbunden sei. So hinge etwa das ursprünglich in der Eröffnungsbilanz genannte Eigenkapital stark von den Bewertungsmethoden des vorhandenen Vermögens ab. Daher könne nur die Entwicklung des Eigenkapitals seit der Eröffnungsbilanz aussagekräftig verglichen werden.

 

Sodann lässt Vorsitzender Dr. Gochermann gemeinsam über die beiden folgenden Anträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die mit Schreiben vom 25.01.2016 formuliert wurden, abstimmen:

 

Änderung der Kennzahlen und Grundzahlen, hier bei Produkt 10.03.05 (S. 328): Änderung der Planwerte 2016 f. der Kennzahlen

  • „CO²-Ausstoss der vom Kreis genutzten Räume qm BGF“ auf 22 kg
  • „Durchschnittliche Verbrauchsmengen Strom in kWh/qm BGF – Verwaltungsgebäude“ auf 63

 

Sowie:

 

Ansatzänderung in der Kontengruppe 45 auf den Mittelwert (4.287.197,63 €) zwischen den Durchschnittsrechenergebnissen (5.532.907,26 €) der letzten fünf Jahre und dem derzeitigen Planwert für 2016 (3.041.488,00 €).

 

Form der Abstimmung:           offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:             2 Ja-Stimmen

                                                10 Nein-Stimmen

                                                  5 Enthaltungen

 

Beide Anträge sind damit abgelehnt.

 

Anschließend gibt ALin Brockkötter auf Wunsch des Vorsitzenden Dr. Gochermann die Inhalte der als Tischvorlage ausgeteilten und als Anlage beigefügten Änderungsliste wieder.

 

Sodann lässt Vorsitzender Dr. Gochermann über die Verwaltungsvorschläge der Sitzungsvorlage zu den Produktgruppen im Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung und zu den von den Fachausschüssen empfohlenen Änderungen abstimmen.

 

Beschluss:

 

1.    Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2016 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und die jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge in den Teilfinanzplänen der jeweiligen Produktgruppen

 

im  Budget 3

 

Produktgruppen                                                                                                         ab Seite

 

10.01

Organisation und GPO

299

10.03

Zentraler Service

318

10.04

EDV

330

10.05

E-Government, Kommunikation

339

 

 

 

11.01

Personalwirtschaft

349

 

 

 

20.01

Haushalt

361

20.02

Geschäftsbuchhaltung und Zahlungsabwicklung

367

20.03

Vollstreckung und Zentrale Forderungsabwicklung

373

20.04

Finanzberichte und Finanzcontrolling (bis 2015)

379

20.05

Liegenschaftsverwaltung und Zentrale Vergabestelle

381

 

 

 

 


im Budget 4

 

Produktgruppen                                                                                                          ab Seite

 

00.01

Verwaltungsleitung

461

00.02 

 Kommunales Integrationszentrum (ab 2016 Zuständigkeit

 

 

 Integrationsausschuss)

466

 

 

 

01.01

Büro des Landrats

473

01.02

Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung

476

01.03

Öffentlichkeitsarbeit, Kreisarchiv

483

01.04

Recht (ab 2013)

488

01.05

Kommunalaufsicht (ab 2013)

492

01.06

Kreistagsbüro (ab 2013)

495

 

 

 

02.01

Gleichstellung

511

 

 

 

08.01

Personalrat

519

 

 

 

14.01

Rechnungsprüfung

525

 

 

 

31.01

Zentrale Aufgaben der Polizei

533

 

im Budget 5

 

Produktgruppe                                                                                                            ab Seite

 

21.00

Zentrale Finanzwirtschaft und Haushaltsausgleich

543

 

inkl. der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

2.   Die von den Fachausschüssen empfohlenen Änderungen (siehe Änderungsliste 01/2016) der Zuschussbedarfe aller übrigen im Entwurf des Haushaltes 2016 ausgewiesenen Produktgruppen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               16 Ja-Stimmen

                                                      1 Enthaltung

 

Für den zweiten Teil der Beratungen verweist der Vorsitzende Dr. Gochermann auf die noch zu beratenden Anträge. Begonnen werden solle mit dem Antrag der SPD-Fraktion vom 18.01.2016. Hierzu ergreift Ktabg. Bednarz das Wort. Sie gibt den Inhalt des Antrags wieder und fordert die Beibehaltung des Zahlbetrages der Kreisumlage 2015 für das Jahr 2016. Im Zusammenspiel mit dem geplanten Defizit in Höhe von ca. 0,5 Mio. € sei auf diese Weise eine Entlastung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden um 3,9 Mio. € möglich. Der gemachte Vorschlag sei in Anbetracht des Jahresergebnisses 2014 finanzierbar.

 

Der sachkundige Bürger Dr. Kirstein verweist auf einen Antrag der UWG-Fraktion in der Rechnungsprüfungsausschusssitzung vom 16.09.2015. Gegenstand des Antrages sei die Rückgabe des Jahresüberschusses 2014 in Höhe von rund 3,88 Mio. € an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Der Antrag wurde, wie Kreisdirektor Gilbeau anmerkt, in der betreffenden Ausschusssitzung durch den Ktabg. Hesse zurückgezogen, da solche Überlegungen inhaltlich zu den Haushaltsberatungen gehörten. Die Einbringung des sachkundigen Bürgers Dr. Kirsteins sei als neuer Antrag zu werten.

 

Ktabg. Kleerbaum erläutert, dass es aus Sicht der CDU-Kreistagsfraktion der richtige Weg sei, den voraussichtlichen Jahresüberschuss 2015 an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden weiterzugeben. Dieser läge zurzeit laut Finanzbericht zum 31.08.2015 bei ca. 2,8 Mio. €. Diese Entlastung sei zusätzlich zu den Auswirkungen der Änderungsliste (Weitergabe der reduzierten Landschaftsumlage) zu verstehen. Auf Nachfrage bestätigen die Vertreter der Verwaltung dies als weiterhin gültigen Zwischenstand. Ktabg. Kleerbaum kündigt einen entsprechenden Antrag für den Kreisausschuss an.

 

Vorsitzender Dr. Gochermann fasst die gemachten Vorschläge nochmal zusammen. Die sachkundige Bürgerin Dr. Spallek wirft ein, dass eine realistische Haushaltsplanung im Sinne des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der den anderen Anträgen zugrunde liegende Verfahrensweise vorzuziehen sei.

 

Ktabg. Höne schlägt in Anbetracht der Wortmeldung des Ktabg. Kleerbaum vor, erst in der Kreisausschusssitzung über die Anträge zu beraten. Vorsitzender Dr. Gochermann und die übrigen Ausschussmitglieder stimmen diesem Vorschlag zu.

 

Im Anschluss werden die Anträge der FDP-Fraktion vom 22.01.2016 beraten, die als Tischvorlage vorliegen und als Anlage beigefügt sind. Hinsichtlich des Antrages „Stellenplan: Prioritäten verschieben, Flüchtlingsbetreuung stärken“ führt Ktabg. Höne aus, dass dieser Antrag in die Richtung der bereits unter TOP 1 besprochenen Anbringung von KW-Vermerken ginge. Daher wolle er sich zunächst fraktionsintern abstimmen, wie weiter mit dem Antrag verfahren werden solle. Der Antrag solle daher auf die Sitzung des ohnehin zuständigen Kreisausschusses geschoben werden.

 

Den Antrag „Standorte des Gesundheitsamtes: Überprüfung von Effizienzreserven“ gibt Ktabg. Höne inhaltlich wieder. Über den Antrag „Erweiterungen der Kennzahlen im Produkt 66.01.01“ solle, so Ktabg. Höne, im Kreisausschuss entschieden werden. Auch den Antrag „Flexibilisierung der Kita-Öffnungszeiten bedarfsgerecht vorantreiben“ legt Ktabg. Höne inhaltlich dar. Er verdeutlicht nochmal, dass – sofern der Antrag vom Kreistag beschlossen werde – zunächst der Bedarf an Ganztags-Kitas ermittelt werden solle. Auch sollten geeignete Betriebskonzepte für diese ermittelt werden, etwa anhand des Beispiels der Stadt Münster. Um dies zu ermöglichen, sollten 50.000 € zur Verfügung gestellt werden, die über die Kreisumlage Mehrbelastung Jugendamt zu finanzieren seien. Darüber hinaus verweist Ktabg. Höne auf Fördermöglichkeiten durch den Bund. Auch das Land habe ein Förderprogramm in Planung. Schließlich solle auch die Möglichkeit der Zusammenarbeit mit den Städten Dülmen und Coesfeld beachtet werden.

Ktabg. Kunstlewe erläutert, dass aus seiner Sicht als ehrenamtlicher Trägervertreter im DRK-Kindergarten Nottuln ein Ausbau der Öffnungszeiten ohne Unterstützung personell und finanziell nicht leistbar sei. Es solle über Finanzierungsmöglichkeiten über die Kreisumlage Mehrbelastung Jugendamt nachgedacht werden. Er weist darauf hin, dass im Hinblick auf die höheren Kosten viele Erziehungsberechtigte auf ein solches Angebot verzichten würden.

Ktabg. Wessels gibt an, dass es in Dülmen schon Kitas mit langen Öffnungszeiten gebe. Aus seiner Sicht sollten gerade die Punkte, die Ktabg. Kunstlewe angemerkt hat, im Rahmen der im Antrag geforderten Situationsanalyse begutachtet werden. Zudem verweist er auf die unterschiedliche Zuordnung des Themas: So seien für die Stadt Coesfeld flexible Kita-Öffnungszeiten ein Teil der Wirtschaftsförderung. In der Stadt Dülmen sei bereits ein zweite Kita mit flexiblen Öffnungszeiten in Planung.

 

Vorsitzender Dr. Gochermann listet die Anträge der FDP-Fraktion zur Klarstellung nochmals auf. Der Antrag zum Stellenplan solle im Kreisausschuss beraten werden. Der Antrag bezüglich der Standorte des Gesundheitsamtes wird in einen Prüfauftrag an die Verwaltung umgewandelt. Ktabg. Kunstlewe möchte in diesem Prüfauftrag auch die ÖPNV-Situation berücksichtigt wissen.

Die Ausschussmitglieder verständigen sich zudem darauf, schon im Finanzausschuss über den Antrag zur Erweiterung der Kennzahlen in Produkt 66.01.01 abzustimmen: Die Verwaltung wird beauftragt, die Kennzahl „Prozentsatz der Kreisstraßen besser als Zustandsklasse ‚5‘“ so zu erweitern, dass zukünftig der relative Anteil der Zustandsklassen 1, 2, 3, 4, 5 und 6 voneinander getrennt aufgeführt werden.

 

Das Ergebnis der Abstimmung lautet wie folgt:

 

Form der Abstimmung:           offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:           17 Ja-Stimmen

 

Der Antrag ist damit angenommen.

 

Auch über den Antrag „Flexibilisierung der Kita-Öffnungszeiten bedarfsgerecht vorantreiben“ wird abgestimmt.

 

Das Ergebnis der Abstimmung lautet wie folgt:

 

Form der Abstimmung:           offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:           17 Ja-Stimmen

 

Der Antrag ist damit angenommen.

 

Sodann erhält Ktabg. Kortmann das Wort, um die weiteren Anträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu erläutern. Er greift zunächst die übrigen Anträge zur Änderung von Kenn- und Grundzahlen (Nr. 2 des Schreibens vom 25.01.2016) auf. Zu der beantragten Anpassung des Planwertes der Grundzahl „durchschnittliche Anzahl der Bedarfsgemeinschaften“ (S. 209) von 5.000 auf 4.900 führt er aus, dass sich durch die so angepasste Kalkulationsgrundlage konsequenterweise Aufwandsminderungen in Höhe von zwei mal 400.000 € ergeben müssten. Hintergrund des Antrages sei, dass die Zahlen im Haushaltsplanentwurf es nahelegten, die Ist-Zahl 2014, 4.392 Bedarfsgemeinschaften, als Grundwert zu verwenden. Ein Aufschlag von 11 % würde hiernach gerundet zu einem Erwartungswert von 4.900 Bedarfsgemeinschaften führen und nicht zu 5.000.

FBL Schütt führt aus, dass die Zahl der Bedarfsgemeinschaften schwer kalkulierbar sei. Im Münsterland werde von einer Steigerung um 10 – 15 % ausgegangen, der Kreis Coesfeld kalkuliere mit 11 %. Grundwert für die Berechnung des Erwartungswertes sei die Entwicklung der Fallzahlen im Jahr 2015. Hiernach seien in 2015 bisher durchschnittlich rund 4.500 Bedarfsgemeinschaften zu verzeichnen. Dies führe zum Planwert 5.000.

Die sachkundige Bürgerin Dr. Spallek und Ktabg. Kortmann weisen darauf hin, dass es die Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit des Haushaltes erhöhen würde, wenn solche Kalkulationsgrundlagen ebenfalls offengelegt würden.

Ktagb. Wessels betont, dass aus seiner Sicht Vertrauen in die Nachvollziehbarkeit der Planung der Verwaltung bestünde.

Kreisdirektor Gilbeau weist darauf hin, dass die Entwicklung der Fallzahlen bereits Thema im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit gewesen sei. FBL Schütt stimmt zu und ergänzt, dass die Diskussion hierüber daher auch in den Fachausschuss gehöre. Er führt aus, dass möglichst die aktuellste Entwicklung der Zahlen im Haushalt berücksichtigt werden solle.

Auch Vorsitzender Dr. Gochermann unterstreicht, dass aus seiner Sicht eine tiefergehende Beratung der Kenn- und Grundzahlen nur in den entsprechenden Fachausschüssen erfolgen könne. Daraufhin verweist Ktabg. Kortmann auf die übrigen Anträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und erläutert, dass diese in der Sache begründet seien. Da die Fraktion jedoch nicht aus Berufspolitikern bestünde, sei es schwierig, den Haushaltsentwurf bis zu den Fachausschusssitzungen soweit geprüft zu haben, dass Kritik dort schon angebracht werden könne. Aufgrund der Unzuständigkeit des Ausschusses entscheiden sich die Mitglieder, nicht über die unter Nummer 2 des Schreibens vom 25.01.2016 formulierten Anträge zu beschließen. Ausgenommen hiervon ist der bereits abgelehnte Antrag zur Änderungen der Kennzahlen bei Produkt 10.03.05.

 

Im Anschluss verweist Ktabg. Kortmann auf den unter Nr. 1 des Schreibens vom 25.01.2016 formulierten Antrag zur Streichung der Investitionen 0101113FMO – Kapitalerhöhung Flughafen Münster-Osnabrück (75.833 €, S. 380) und 66K08PLAN – Planungskosten Ortsumgehung K 8 Olfen (50.000 €, S. 427). Nach kurzer Aussprache wird wie folgt über diesen Antrag abgestimmt:

 

Form der Abstimmung:           offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:             2 Ja-Stimmen

                                                13 Nein-Stimmen

                                                  2 Enthaltungen

 

Der Antrag ist damit abgelehnt.

 

Sodann wird unter Vorbehalt der im Kreisausschuss noch zu beratenden Anträge über die Beschlussvorschläge der Verwaltung zu den in Budget 05 – „Allgemeine Finanzwirtschaft“ (ab S. 541) ausgewiesenen allgemeinen Finanzierungsmittel und zur Haushaltssatzung (S. H 1 – H 8) des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2016 nebst Haushalt und den dazugehörigen Anlagen abgestimmt.