Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

 

Der Beschluss des Kreistages vom 16.12.2015 wird nicht aufgehoben. Der Antrag der Christophorus Kliniken GmbH wird abgelehnt.

 

 


Kreisdirektor Gilbeau erörtert, dass der Antrag der Christophorus Kliniken GmbH der Politik pflichtgemäß vorgelegt werde. Allerdings sei seiner Ansicht nach bereits mit Kreistagsbeschluss vom 16.12.2015 (SV-9-0410/1) über die Verwendung der Mittel aus dem KInvFöG NRW entschieden worden. Im Übrigen sei der Kreis Coesfeld nicht Träger der Christophorus Kliniken. Die finanzielle Ausstattung der Gesellschaft sei mit dem Krankenhausfinanzierungsgesetz und den entsprechenden landesrechtlichen Normen geregelt. Zunächst solle im Fokus stehen, die Instandhaltung und Erneuerung der kreiseigenen Gebäude zu sichern.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               18 Ja-Stimmen