Sitzung: 27.01.2016 Kreisausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-9-0456
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die
Abwicklung von Ober-flächenbehandlungen auf Kreisstraßen zu veranlassen.
Die Zustimmung (Baubeschluss) erfolgt mit der Maßgabe, dass eine Auftragsvergabe erst erfolgen darf, wenn die Haushaltsmittel in 2016 für die Unterhaltungsarbeiten bereitgestellt werden und der Haushalt 2016 seine Rechtskraft erlangt hat.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig