Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Landrat wird beauftragt, Kommunales Geodatenmanagement nach den Grundsätzen der gemeinsamen Handlungsempfehlung „Geodatenmangement in den Kommunalverwaltungen“ des Landeskreistages NRW und des Städte- und Gemeindebundes NRW sowie des KGST – Berichtes „Anforderung an das Kommunale Geodatenmanagement“ als Gesamtaufgabe der Verwaltung einzuführen.

 

 


Ktabg. Bergmann macht deutlich, dass seine Fraktion den Beschlussvorschlag aufgrund des betriebswirtschaftlichen Nutzens mittrage. Er erinnert daran, dass er in der dieses Thema betreffenden Sitzung im Jahre 2003 darauf hingewiesen habe, dass auch die betriebswirtschaftlichen Daten über Nutzen etc. vorgelegt werden sollten. Angesichts der Einbringungsrede zum Haushalt 2005, wonach die Kosten durch Stelleneinsparungen im Katasterbereich finanziert würden, bittet er um Auskunft, welche Stellen und zu welchem Zeitpunkt diese Stellen eingespart werden.

 

Ltd. KVermD Dicke erklärt, dass drei Stellen im Stellenplan mit einem kw-Vermerk versehen seien, wovon bereits eine halbe weggefallen sei. Die übrigen 2 ½  Stellen fielen zum Ende des Jahres weg.

 

Ktabg. Dinkler begrüßt die Einführung des Kommunalen Geodatenmanagements und erklärt, dass diese Verknüpfung von Daten auch für die Gemeinden, die bereits im Vorfeld eingebunden wurden, wichtig sei.

Ktabg. Prof. Dr. Voß erkundigt sich nach der Möglichkeit einer grenzüberschreitenden Nutzung.

 

Ltd. KVermD Dicke führt aus, dass es das Ziel des Geodatenmanagements sei, eine kreis- und landesübergreifende Nutzung zu ermöglichen. Dieses Ziel sei noch nicht erreicht, weil noch nicht alle Daten digital vorlägen und nicht alle Server miteinander verbunden seien.

 

Auf Nachfrage des Ktabg. Bergmann, ob es bereits Angaben über Kosten und Nutzen gebe, erläutert Ltd. KVermD Dicke, dass dies in Euro bzw. Cent nicht auswertbar sei. Die Digitalisierung der Katasterkarten habe 10 Jahre und die Umstellung der Katasterbücher auf digitale Daten habe zuvor ebenfalls 10 Jahre gedauert. Letzteres habe zu einem Wegfall von drei Stellen geführt. In den kreisangehörigen Städten und Gemeinden dürfte hiervon jeweils eine Stelle betroffen sein. Der Erfolg könne nicht vor der Investition kommen und den Erfolg und den Nutzen habe nicht nur der Kreis sondern haben auch die Städte und Gemeinden sowie Unternehmen.

 

LR Püning hebt das Interesse der Gemeinden hervor, welches darin liege, dass eine Datenpflege durch die Gemeinden entfalle. Wie im Fachausschuss berichtet, nehme der Kreis Coesfeld weiter an dem Vergleichsring Kataster teil.

 

Ktabg. Bergmann erinnert in diesem Zusammenhang an die Forderung der Städte und Gemeinden, die Kreisumlage zu senken und unterstreicht, dass nicht nur durch die Einführung des Kommunalen Geodatenmanagements Aufgaben der Gemeinden erledigt bzw. erleichtert würden.

 

Ktabg. Schäpers erkundigt sich nach einer Gebühr für die Nutzung.

 

Ltd. KVermD Dicke trägt vor, dass eine kostenlose Nutzung über das Internet, wie beispielsweise auch bei TIM-online, das Ziel sei. Eine Verwendung der Daten bspw. durch einen Ausdruck solle im Rahmen eines Abrechnungswesens bezahlt werden. Grundsätzlich seien auch Umweltdaten nach EU-Recht jedermann zugänglich zu machen.

 

Eine kostendeckende Gebühr sei jedoch nicht zu erwarten.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig