1.         Verfügung der Bezirksregierung Münster vom 15.04.2005 zur Haushaltssatzung 2005

 

LR Püning teilt mit:

 

„In der Sitzung am 02.03.2005 hat der Kreistag des Kreises Coesfeld die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2005 mit dem Haushaltsplan, dem Produktbuch und den dazugehörigen Anlagen einschließlich Investitionsprogramm für die Jahre 2004 bis 2008 beschlossen. Die Haushaltssatzung einschließlich Anlagen wurde der Bezirksregierung gem. § 53 Abs. 1 KrO NW i.V.m. § 79 Abs. 5 S. 1 GO NW mit Schreiben vom 10.03.2005  angezeigt.

 

Nach d en Bestimmungen des § 79 Abs. 5 S. 3 GO NW darf die Haushaltssatzung frühestens einen Monat nach der Anzeige bei der Aufsichtsbehörde bekannt gemacht werden. Sie ist dann am Tage nach der Bekanntmachung rechtskräftig. Nach Satz 4 der v.g. Bestimmung kann die Aufsichtsbehörde im Einzelfall aus besonderem Grund die Frist verkürzen oder verlängern.

 

Mit Verfügung vom 15.04.2005 hat die Bezirksregierung Münster die Frist gem. § 79 Abs. 5 Satz 4 GO NW bis zum 29.04.2005 verlängert. Zur Begründung wird angeführt, dass der Kreis Coesfeld die in Zusammenhang mit der Umsetzung des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt gewährten pauschalierten Zuweisungen (resultierend aus der Landesersparnis bei der Wohngeldzahlung abzüglich des interkommunalen Entlastungsausgleichs zugunsten der Kommunen der neuen Länder) in Höhe von 1.279.084 € im Verwaltungshaushalt veranschlagt hat. Nach Auffassung der Bezirksregierung handelt es sich lt. Haushaltsgesetz des Landes NRW und im Rahmen einer verfassungskonformen Auslegung des § 33 GFG um investive Mittel, die dementsprechend auch im Vermögenshaushalt veranschlagt werden müssten.

 

Die derzeitige Rechtsauffassung des Landes und der Bezirksregierung Münster zur Auslegung der Bestimmungen bzw. der Verwendung der Mittel nach § 33 GFG 2004/2005 ist sehr umstritten und wird von den Kreisen in NRW und dem Landkreistag NRW nicht geteilt. Eine Umfrage anlässlich einer Arbeitstagung der Westfälisch-Lippischen Kreiskämmerer am 14.04.2005 hat ergeben, dass die v.g. Wohngeldersparnisbeträge des Landes überwiegend in den Verwaltungshaushalten der Kreise veranschlagt wurden. Noch mit Erlass vom 29.10.2004 hat das Innenministerium für das Haushaltsjahr 2005 festgelegt, dass die Veranschlagung der v.g. Mittel in 2005 in den Verwaltungshaushalt zu erfolgen hat. Soweit bekannt, wurde diese Veranschlagung in den übrigen Regierungsbezirken bisher nicht beanstandet. Es liegen bereits mehrere rechtskräftige Kreishaushalte mit einer Veranschlagung im Verwaltungshaushalt vor. Im Bereich der Bezirksregierung Münster wurde der Haushalt des Kreises Warendorf mit dieser Veranschlagung ebenfalls nicht beanstandet. Lediglich die Haushalte der Kreise Steinfurt und Coesfeld werden moniert.

        

Der Landkreistag NRW hat  - auch gegenüber der Landesregierung - in seinen Ausführungen wiederholt  (zuletzt mit Schreiben vom 09.03.2005)  dargestellt, dass u.a. mit der Herausnahme der Wohngeldersparnis des Landes aus dem Steuerverbund die ursprünglich vorgesehene investive Bindung der Zuweisungsbeträge nach § 33 Abs. 3 GFG / SGB 2004/2005 entfällt und damit die Veranschlagung der Wohngeldersparnis des Landes in den Verwaltungshaushalten der Kreise rechtmäßig ist. Soweit bekannt, hat das Innenministerium des Landes hierauf bisher nicht reagiert.

 

Wie sich aus der Verfügung vom 15.04.2005 ergibt, beabsichtigt die Bezirksregierung Münster in den kommenden Tagen ein gemeinsames Erörterungsgespräch. Über das Ergebnis wird entsprechend berichtet.“

 

 

 

2.         Überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Kreises Coesfeld durch die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen

 

LR Püning teilt mit:

 

„Bereits mit Schreiben vom 17.08.2004 hat die Gemeindeprüfungsanstalt NRW eine überörtliche Prüfung für das Haushaltsjahr 2005 angekündigt. Lt. Mitteilung vom 19.04.2005 werden derzeit die für den Herbst 2005 vorgesehenen Prüfungen vorbereitet. Um sich einen Überblick über die jeweiligen Aufgabenschwerpunkte des Kreises Coesfeld mit den entsprechenden finanzwirtschaftlichen Auswirkungen verschaffen zu können hat die Gemeindeprüfungsanstalt nun den Haushaltsplan 2005 einschließlich Anlagen angefordert. Es wird deshalb davon ausgegangen, dass eine überörtliche Prüfung noch in diesem Jahr stattfindet. Eine konkrete Terminierung ist noch nicht bekannt.“