Nachtrag: 06.04.2016 Nummer 1

Herr Jung teilt mit, dass er zusammen mit Herrn Holz in einer Besprechung bei der unteren Landschaftsbehörde am 15.12.2015 in vier Befreiungsfällen beteiligt worden sei. Den beabsichtigten Befreiungen sei zugestimmt worden. Herr Jung bittet die Verwaltung um Darstellung der beratenen Sachverhalte.

 

Herr Grömping stellt klar, dass lediglich in drei Fällen eine Befreiung erteilt worden sei; in dem vierten angesprochenen Fall liege bisher kein Antrag vor.

Anhand von Kartendarstellungen berichtet er über die Befreiungsfälle:

 

Gegangen sei es zunächst um Maßnahmen am Varlarer Mühlenbach zum Ausgleich der Wasserführung für nicht realisierbares Rückhaltevolumen, für die die Gemeinde Rosendahl eine Befreiung von den in den Naturschutzgebieten „Teiche Varlarer Mühlenbach“ und „Vogelschutzgehölz Osterwick“ des Landschaftsplans Rosendahl geltenden Verboten beantragt habe.

Das dort in den 1970er Jahren angelegte Regenrückhaltebecken Korbeck sei bisher ungenutzt geblieben, solle jetzt aber im Rahmen der Dämpfung von Einleitungsmengen aus der Ortslage Osterwick betrieben werden. Dazu solle die Rückhaltefähigkeit durch die Verlängerung des Varlarer Mühlenbachs verbessert werden. Gleichzeitig sei beabsichtigt, durch Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie zwischen Ortslage und Beckenstandort die Selbstreinigungskraft des Gewässers zu verbessern. Es solle ein Querbauwerk entfernt und der Bereich insgesamt naturnäher gestaltet werden.

 

Im zweiten Fall, so Herr Grömping weiter, habe die Westnetz GmbH eine Befreiung von den in dem Naturschutzgebiet „Stever (Nord)“ und in dem Landschaftsschutzgebiet „Baumberge-Stevertal“ des Landschaftsplans Baumberge-Süd geltenden Geboten beantragt, um eine Leitung im Landschaftsschutzgebiet demontieren und einen Freileitungsmast im Naturschutzgebiet errichten zu können.

An der Stever bei Bayer-Eynck solle ein 800 m langer Strang einer Stromleitung zurückgebaut und unterirdisch verlegt werden. Zur Aufnahme des Gewichtsdrucks der verbleibenden zwei Stränge sei ein A-Mast erforderlich, der nach fünf Jahren wieder entfernt werde, wenn auch diese Leitungen demontiert würden.

 

Schließlich teilt Herr Grömping mit, dass der Wasser- und Bodenverband „Obere Stever“ für Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit der oberen Stever eine Befreiung von den in dem Naturschutzgebiet „Stever (Süd)“ und in dem Landschaftsschutzgebiet „Baumberge-Stevertal“ des Landschaftsplans Baumberge-Süd geltenden Geboten beantragt habe.

Hier sollten an den Hoflagen Frye und Schulze Hauling im Rahmen der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie Querbauwerke entfernt werden.

 

Herr Jung weist abschließend darauf hin, dass in der Beratung mit Herrn Holz Einigkeit darüber bestanden habe, dass die Maßnahmen ein Plus für die Natur bedeuteten. Ihnen sei daher vorbehaltlos zugestimmt worden.