Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

Beschluss:

 

  1. Die Öffnungszeiten der Tageseinrichtungen für Kinder im Zuständigkeitsbereich der Abteilung Jugend- und Familienförderung, Tagesbetreuung von Kindern und finanzielle Hilfen für das Kindergartenjahr 2005/2006 werden zur Kenntnis und Aussprache vorgelegt (Anlage 1).
  2. Für die in Anlage 2 aufgeführten Tageseinrichtungen für Kinder wird eine von der wöchentlichen Mindestöffnungszeit abweichende Öffnungszeit für das Kindergartenjahr 2004/2005 genehmigt.

 


Ktabg. Neumann erklärt, dass sie Probleme mit einigen Öffnungszeiten habe, insbesondere mit den dargestellten Öffnungszeiten der Kindergärten in Billerbeck und Ascheberg. Dass diese Kindergärten an Freitagen um 14.00 Uhr schließen würden, könne so nicht hingenommen werden. Bereits in der Vergangenheit sei wiederholt darüber diskutiert worden, dass eine intensivere Betreuung in den Kindergärten notwendig sei.

 

Ltd.KRD Schütt weist auf das „Wunsch und Wahlrecht“ der Eltern hin. In den Kindergärten würde in regelmäßigen Abständen eine Befragung durchgeführt werden. Nach einer Bedarfsermittlung würden dann entsprechend die Öffnungszeiten ermittelt.

Ltd.KRD Schütt zitiert aus den entsprechenden Fragebögen und stellt diesen Fragebogen kurz vor. Nach der Abfrage würden die Ergebnisse an das Jugendamt weitergeleitet werden.

Die Öffnungszeit an Freitagen wurde im Kindergarten Ascheberg getestet. Dabei sei festgestellt worden, dass es für eine Öffnungszeit nach 14.00 Uhr keinen Bedarf gäbe.

 

Ktabg. Schulze Zumkley weist daraufhin, dass die Aufstellungen der vorgelegten Tabelle deutlich mache, dass der Kindergarten in Billerbeck flexibel sei und entsprechend auf Bedarfsänderungen reagiere. Die Öffnungszeiten sollten nicht durch den Ausschuss festgelegt werden, dies müsse den Kindergärten selbst überlassen werden, da diese den Bedarf am Besten kennen würden.

 

Frau Kuhlmann betont, dass das vorhandene Stundenkontingent nicht größer würde. Die Eltern wüssten genau, welche Öffnungszeiten sie bräuchten. Deshalb solle der Bedarf vor Ort mit den Eltern gemeinsam abgestimmt werden.

 

Ktabg. Pieper fragt nach, ob der Bedarf während der Urlaubs- bzw. Ferienzeiten ermittelt würde.

 

AL’in Dülker beantwortet diese Frage mit Ja.

 

Ktabg. Neumann bringt zum Ausdruck, dass sie nicht auf einer Abfrage zu den Öffnungszeiten bestehe. Es müsse jedoch Rücksicht auf arbeitende Frauen und Männer genommen werden, die ihre Kinder allein erziehen.

 

Herr Appelt vertritt die Auffassung, dass sich Alleinerziehende schon bei den Kindergärten bezüglich der Öffnungszeiten melden würden, wenn diese nicht dem Bedarf entsprechen würden.

 

Ergänzung der Verwaltung: Der Niederschrift ist als Anlage eine mittlerweile aktualisierte Übersicht zu den Öffnungszeiten beigefügt.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               11 Ja – Stimmen

                                                      0 Nein – Stimmen

                                                      3 Enthaltungen