Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Stadt Olfen, 59396 Olfen, werden zu den Kosten für die Beschaffung von Einrichtungs-gegenständen für die Übermittagbetreuung im städtischen Fröbel-Kindergarten, Dattelner Str. 20, 59399 Olfen, Zuschüsse gemäß § 13 Abs. 4 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) bewilligt.

Die Bewilligung erfolgt unter der Bedingung, dass in dem Kindergarten für die Dauer der Zweckbindung der Einrichtungsgegenstände (10 Jahre) Plätze mit Übermittagbetreuung angeboten werden.

 

Die Höhe des Kreisanteils beträgt von 25 v.H. der förderungsfähigen Gesamtkosten. Die Festsetzung der Zuschüsse erfolgt nach den Vorschriften des GTK in Verbindung mit den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zu den Bau- und Einrichtungskosten von Tageseinrichtungen für Kinder (RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 10.04.1992 – IV A 2 – 6001.8). Die diesbezüglichen Grundsatzbeschlüsse aus den Jahren 1992 (Sitzungsvorlage 708 – Jugendhilfeausschuss: 21.05.1992 , Kreisausschuss: 10.06.1992) und 2003 (Sitzungsvorlage 6-739 – Jugendhilfeausschuss: 30.09.2003, Kreistag: 15.10.2003) finden Anwendung.

 

Ausfallende Landesmittel werden nicht durch höhere Zuschüsse des Kreises Coesfeld ersetzt. Die Bewilligung erfolgt daher unter dem Vorbehalt, dass die Gesamtfinanzierung der Maßnahme gesichert ist. Sofern keine Landesmittel bewilligt werden, sind zusätzlich zum Eigenanteil vom Träger weitere 50 v.H. der förderfähigen Einrichtungskosten (= Anteil Landesförderung) zu übernehmen.

 

 

 


Nach kurzer Erläuterung durch die Vorsitzende wird über den Beschlussvorschlag abgestimmt.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig