Sitzung: 09.06.2016 Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: SV-9-0520
Vorsitzende Schäpers begrüßt Frau Roesler von der Regionalagentur
Münsterland.
FBL Schütt weist einleitend auf ein Ergebnis der Mini-Job-Studie hin, wonach
Informationsdefizite im Hinblick auf Rechte und Pflichten im Rahmen eines
Mini-Jobs sowohl bei Arbeitgebern als auch bei Arbeitnehmern festgestellt
worden seien.
Frau Roesler erläutert, dass die beteiligten Optionskommunen des
Münsterlandes sowie die Regionalagentur Münsterland mit dieser Studie in erster
Linie Antworten zu den Ursachen und Folgen für das im Münsterland weit
verbreitete Phänomen der Mini-Jobs erhalten wollten. Sie stellt fest, dass eine
generelle Bewertung nicht möglich sei. Mehr als 90 v. H. der Mini-Jobber(innen)
im Münsterland seien nicht im SGB II-Leistungsbezug. Von den Mini-Jobbern und
Mini-Jobberinnen habe nur ein Viertel den Wunsch, ihren Mini-Job auszudehnen.
In Ergänzung zu den einleitenden Worten von FBL Schütt weist Frau Roesler
darauf hin, dass ein Drittel der an der Befragung teilnehmenden Betriebe
angegeben habe, im Rahmen der Mini-Jobs nicht die gesetzlichen Leistungen zu
erbringen. Ursache hierfür seien in der Regel Informationsdefizite. Betroffen
seien insbesondere Klein- und Kleinstbetriebe. Zum weiteren Vorgehen berichtet
Frau Roesler, dass die Optionskommunen des Münsterlandes und die
Regionalagentur Münsterland zusammen mit weiteren Akteuren (Wirtschaftsförderungsgesellschaften,
Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer) Informationen zu Mini-Jobs flächendeckend
streuen wollen, z. B. durch einen Thementag.
Ein weiteres Ergebnis der Studie sei gewesen, darauf weist Frau Roesler
hin, dass ein Mini-Jobber/eine Mini-Jobberin den Wunsch, seinen/ihren
Beschäftigungsumfang auszudehnen, in der Regel besser durch einen
Arbeitgeberwechsel verwirklichen könne. In 70 % der Fälle, in denen eine
Ausweitung des Mini-Jobs erfolgte, sei dies bei einem anderen Arbeitgeber geschehen.
Vorsitzende Schäpers dankt Frau Roesler für die informativen
Ausführungen.
Ktabg. Merschhemke weist darauf hin, dass nach ihm zugetragenen
Informationen die Regelungen zu Mini-Jobs und zum Mindestlohn bei Arbeitgebern
einen hohen wöchentlichen Verwaltungsaufwand verursachen würden. FBL Schütt
führt aus, dass im Rahmen der SGB II - Aufstocker sicherlich eine Dokumentation,
aber keine wöchentliche eingefordert werde. Ktabg. Bockemühl berichtet, dass
sich die wöchentliche Dokumentationspflicht aus den Vorgaben des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ergebe. Nach seiner Kenntnis seien
aber hierzu in den Richtlinien Erleichterungen vorgesehen. S. B. Kleinschmidt
ergänzt, dass der Zoll auf eine wöchentliche Dokumentation bestehe.
Ktabg. Wessels führt aus, dass Missbrauch und ebenso ein hohes Maß an
Abweichungen von gesetzlichen Rahmenbedingungen, z. B. Lohnfortzahlung im
Krankheitsfall und Urlaubsgewährung verhindert werden müsse. FBL Schütt weist
darauf hin, dass der SGB II - Leistungsträger nur bei Aufstockern im Hinblick
darauf prüfberechtigt sei. Allerdings sei es ein Anliegen aller, mehr Klarheit
bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Hinblick auf ihre Rechte und Pflichten zu
schaffen.
Beratendes Mitglied Koolwaay erklärt, dass insbesondere Menschen mit
Behinderungen bei frühzeitigem Rentenbezug einen Mini-Job aufnehmen würden.
Hier könne die Anzahl der Mini-Jobber(innen) reduziert werden, wenn für diesen
Personenkreis die Möglichkeit geschaffen würde, länger im Berufsleben zu
bleiben. Dies gelinge jedoch nur, wenn die Arbeitsplätze entsprechend der
Behinderungen der jeweiligen Personen angepasst würden. Eine vorzeitige
Verrentung könne dadurch verhindert werden.
Auf die Frage des Ktabg. Pohlmann, welche tatsächliche Anzahl sich
hinter den 10 v. H. der Mini-Jobber(innen) im SGB II-Leistungsbezug verberge,
erklärt AL Bleiker, dass diese Zahl noch nicht ermittelt worden sei, aber als
Information in die Niederschrift aufgenommen werde.
Ktabg. Crämer - Gembalczyk bittet ferner darum, mitzuteilen, wieviele
Personen sich hinter der Quote von ¼ verbergen, die eine Umwandlung des
Mini-Jobs in eine sozialversicherungspflichte Beschäftigung wünschen.
Vorsitzende Schäpers erklärt, dass das Aufgreifen der Themen „Mini-Job“
und „Mindestlohn“ insgesamt mehr Transparenz gebracht habe und es jetzt darauf
ankomme, sich um die „schwarzen Schafe“ zu kümmern.
Anmerkung:
Insgesamt haben 1.247 Leistungsberechtigte einen Mini-Job inne. Dies entspricht
14,65 v. H. aller Personen im SGB II-Leistungsbezug.
Von den insgesamt befragten 196 Mini-Jobbern/innen ohne SGB II –
Leistungsbezug wünschen 48 Personen, also 24,5 %, eine Ausweitung des
Mini-Jobs. Bei den Mini-Jobber/innen im SGB II – Leistungsbezug hingegen
wünschen sogar 66,8 % (d.h. 239 von insgesamt 358 Befragten), in ihrem Mini-Job
mehr zu arbeiten.