Beschluss: Kenntnis genommen

Vorsitzende Schäpers begrüßt Frau Roesler von der Regionalagentur Münsterland.

FBL Schütt weist einleitend auf ein Ergebnis der Mini-Job-Studie hin, wonach Informationsdefizite im Hinblick auf Rechte und Pflichten im Rahmen eines Mini-Jobs sowohl bei Arbeitgebern als auch bei Arbeitnehmern festgestellt worden seien.

Frau Roesler erläutert, dass die beteiligten Optionskommunen des Münsterlandes sowie die Regionalagentur Münsterland mit dieser Studie in erster Linie Antworten zu den Ursachen und Folgen für das im Münsterland weit verbreitete Phänomen der Mini-Jobs erhalten wollten. Sie stellt fest, dass eine generelle Bewertung nicht möglich sei. Mehr als 90 v. H. der Mini-Jobber(innen) im Münsterland seien nicht im SGB II-Leistungsbezug. Von den Mini-Jobbern und Mini-Jobberinnen habe nur ein Viertel den Wunsch, ihren Mini-Job auszudehnen. In Ergänzung zu den einleitenden Worten von FBL Schütt weist Frau Roesler darauf hin, dass ein Drittel der an der Befragung teilnehmenden Betriebe angegeben habe, im Rahmen der Mini-Jobs nicht die gesetzlichen Leistungen zu erbringen. Ursache hierfür seien in der Regel Informationsdefizite. Betroffen seien insbesondere Klein- und Kleinstbetriebe. Zum weiteren Vorgehen berichtet Frau Roesler, dass die Optionskommunen des Münsterlandes und die Regionalagentur Münsterland zusammen mit weiteren Akteuren (Wirtschaftsförderungsgesellschaften, Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer) Informationen zu Mini-Jobs flächendeckend streuen wollen, z. B. durch einen Thementag.

Ein weiteres Ergebnis der Studie sei gewesen, darauf weist Frau Roesler hin, dass ein Mini-Jobber/eine Mini-Jobberin den Wunsch, seinen/ihren Beschäftigungsumfang auszudehnen, in der Regel besser durch einen Arbeitgeberwechsel verwirklichen könne. In 70 % der Fälle, in denen eine Ausweitung des Mini-Jobs erfolgte, sei dies bei einem anderen Arbeitgeber geschehen.

 

Vorsitzende Schäpers dankt Frau Roesler für die informativen Ausführungen.

Ktabg. Merschhemke weist darauf hin, dass nach ihm zugetragenen Informationen die Regelungen zu Mini-Jobs und zum Mindestlohn bei Arbeitgebern einen hohen wöchentlichen Verwaltungsaufwand verursachen würden. FBL Schütt führt aus, dass im Rahmen der SGB II - Aufstocker sicherlich eine Dokumentation, aber keine wöchentliche eingefordert werde. Ktabg. Bockemühl berichtet, dass sich die wöchentliche Dokumentationspflicht aus den Vorgaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ergebe. Nach seiner Kenntnis seien aber hierzu in den Richtlinien Erleichterungen vorgesehen. S. B. Kleinschmidt ergänzt, dass der Zoll auf eine wöchentliche Dokumentation bestehe.

Ktabg. Wessels führt aus, dass Missbrauch und ebenso ein hohes Maß an Abweichungen von gesetzlichen Rahmenbedingungen, z. B. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaubsgewährung verhindert werden müsse. FBL Schütt weist darauf hin, dass der SGB II - Leistungsträger nur bei Aufstockern im Hinblick darauf prüfberechtigt sei. Allerdings sei es ein Anliegen aller, mehr Klarheit bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Hinblick auf ihre Rechte und Pflichten zu schaffen.

Beratendes Mitglied Koolwaay erklärt, dass insbesondere Menschen mit Behinderungen bei frühzeitigem Rentenbezug einen Mini-Job aufnehmen würden. Hier könne die Anzahl der Mini-Jobber(innen) reduziert werden, wenn für diesen Personenkreis die Möglichkeit geschaffen würde, länger im Berufsleben zu bleiben. Dies gelinge jedoch nur, wenn die Arbeitsplätze entsprechend der Behinderungen der jeweiligen Personen angepasst würden. Eine vorzeitige Verrentung könne dadurch verhindert werden.

Auf die Frage des Ktabg. Pohlmann, welche tatsächliche Anzahl sich hinter den 10 v. H. der Mini-Jobber(innen) im SGB II-Leistungsbezug verberge, erklärt AL Bleiker, dass diese Zahl noch nicht ermittelt worden sei, aber als Information in die Niederschrift aufgenommen werde.

Ktabg. Crämer - Gembalczyk bittet ferner darum, mitzuteilen, wieviele Personen sich hinter der Quote von ¼ verbergen, die eine Umwandlung des Mini-Jobs in eine sozialversicherungspflichte Beschäftigung wünschen.

 

Vorsitzende Schäpers erklärt, dass das Aufgreifen der Themen „Mini-Job“ und „Mindestlohn“ insgesamt mehr Transparenz gebracht habe und es jetzt darauf ankomme, sich um die „schwarzen Schafe“ zu kümmern.

 

Anmerkung:

Insgesamt haben 1.247 Leistungsberechtigte einen Mini-Job inne. Dies entspricht 14,65 v. H. aller Personen im SGB II-Leistungsbezug.

Von den insgesamt befragten 196 Mini-Jobbern/innen ohne SGB II – Leistungsbezug wünschen 48 Personen, also 24,5 %, eine Ausweitung des Mini-Jobs. Bei den Mini-Jobber/innen im SGB II – Leistungsbezug hingegen wünschen sogar 66,8 % (d.h. 239 von insgesamt 358 Befragten), in ihrem Mini-Job mehr zu arbeiten.