Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

 

Die Bundesmittel für die berufliche Eingliederung sollen im Jahre 2016 wie folgt auf die Teilbudgets aufgeteilt werden:                      

 

I.          Eingliederungsleistungen aus dem Vermittlungsbudget:           266.000 €      6,15 %

II.         Maßnahmen zur Aktivierung und berufl. Eingliederung:        2.124.000 €    49,14 %

III.        Leistungen zur beruflichen Eingliederung:                                 665.000 €    15,38 %

IV.        Bildungsgutscheine:                                                                   250.000 €      5,78 %

V.         JobPerspektive § 16e SGB II:                                                   270.000 €      6,25 %

VI.        Sonderprogramm ESF-LZA:                                                    215.000 €      4,97 %

VII.       Freie Förderung:                                                                        150.000 €      3,47 %

VIII.      Spezielle Angebote für Flüchtlinge:                                           332.728 €      7,70 %

IX.        Erstattungen aus Vorjahren:                                                        50.000 €      1,16 %

Summe:                                                                                              4.322.728 €   100,00 %

 


AL Bleiker erklärt die verspätete Beschlussfassung über das Eingliederungsbudget 2016 damit, dass erst zum jetzigen Zeitpunkt die Höhe der dem Kreis Coesfeld zur Verfügung stehenden Bundesmittel für die Eingliederung in Arbeit bekannt sei. Er weist darauf hin, dass das gesamte Eingliederungsbudget aus Mitteln des Bundes finanziert werde.

Der Verteilung des Eingliederungsbudgets liege die Bemühung zugrunde, eine große Vielfalt sowohl hinsichtlich der Maßnahmen sowie der Zielgruppen der Maßnahmen beizubehalten. Ferner weist AL Bleiker darauf hin, dass aufgrund einer Neuverteilung nicht verausgabter Mittel aus Vorjahren seitens des Bundes der Teil des Eingliederungsbudgets, der dem Verwaltungskostenbudget zugeführt werden müsse, damit die kreisangehörigen Städte und Gemeinden in die Lage versetzt würden, sowohl qualitativ als auch quantitativ gutes Personal vorhalten zu können, in diesem Jahr um 150.000 € auf einen Betrag von 450.000 € verringert werden könne. Die im Rahmen einer Verpflichtungsermächtigung in 2016 bereits gebundenen Mittel für bereits im Vorjahr begonnene Maßnahmen betrage ca. 1,5 Mio. €. Schließlich macht AL Bleiker deutlich, dass die für die Integration der Flüchtlinge zur Verfügung gestellten Mittel auch für diesen Personenkreis verausgabt würden. Er weist darauf hin, dass die Angebote für die berufliche Integration der Flüchtlinge nicht zu einer Reduzierung der Integrationsangebote und somit Vermittlungschancen für die übrigen SGB II - Leistungsberechtigten führen werde.

 

Ktabg. Bockemühl lobt die einzelfallbezogene Verteilung der Mittel. Der Kreis Coesfeld habe seiner Ansicht nach den vorhandenen Handlungsspielraum genutzt.

Ktabg. Wessels schließt sich dem an und ergänzt, dass das Eingliederungsbudget, aber auch die Maßnahmen im Örtlichen Beirat beraten würden. Die Vielzahl der Maßnahmen zeige, dass viel getan werde, um die SGB II - Leistungsberechtigten in Arbeit einzugliedern.

 

Auf Nachfrage von Ktabg. Kurilla erläutert AL Bleiker zum Sonderprogramm „ESF-LZA“, dass dieses Programm durch den Europäischen Sozialfonds gefördert werde, was durchaus einen hohen Verwaltungsaufwand bedeute. Der Fokus dieses Programms liege auf langzeitarbeitslosen Personen mit mehreren Vermittlungshemmnissen mit dem Ziel, diese in eine reguläre Arbeit zu vermitteln. Es werde viel Wert auf Nachhaltigkeit gelegt.

 

AL Bleiker erklärt auf Anfrage des beratenden Mitglieds Koolwaay, dass die Bundesinitiative Inklusion Bundesmittel bereitstelle, um den Personenkreis der Schwerbehinderten besonders zu betreuen. Dieses würde dazu führen, dass im Rahmen des SGB II - Eingliederungsbudgets trotz Anstieg der Vermittlungszahlen von Schwerbehinderten mit Gewährung eines Eingliederungszuschusses eine Erhöhung des Budgets zunächst nicht erfolgen müsse.

 

Vorsitzende Schäpers lobt die ausgewogene Verteilung der Eingliederungsmittel sowie das vielfältige Maßnahmeangebot.

FBL Schütt betont, dass die Möglichkeit, eine derartige Maßnahmenvielfalt zu bieten, ein Vorteil der Optionskreise darstelle. Während die gemeinsamen Einrichtungen auf das Maßnahmenangebot der Bundesagentur für Arbeit beschränkt seien, könne der Kreis Coesfeld als Optionsträger auf konkrete Bedarfssituationen reagieren und nach Beratung im Örtlichen Beirat bedarfsbezogene Maßnahmen konzipieren und ausschreiben.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig