FBL Dr. Scheipers führt zu dem TOP aus, dass dem Verwaltungsvorschlag in der Sitzung des Landschaftsbeirats einstimmig gefolgt worden sei. Die im Landschaftsbeirat diskutierte Liberalisierung der Regelung zu den geschlossenen Jagdkanzeln solle im Interesse der Einheitlichkeit der Landschaftsplanung zunächst zurückgestellt werden. In Fällen, in denen festgestellt werde, dass diese aus Tierseuchengründen notwendig seien, würden diese über Befreiungen ermöglicht. Die Ktabg. Dropmann und Holz äußern Unverständnis über die überholte Festsetzung der Alten Fahrt als Wasserstraße, da diese seit Jahren nicht mehr befahren werde. Das Biotop könne nicht geschützt werden, da der Bund den Status bisher nicht aufgehoben habe. Ktabg. Holz regt an, dass der Ausschuss sein Missfallen diesbezüglich äußern und die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes von der Verwaltung angeschrieben werden solle.

 

Ktabg. Bontrup äußert seine Befürchtungen hinsichtlich eines Erlasses des Landes in Bezug auf den Umgang mit Grünland in Naturschutzgebieten, mit dem dieses plane auf die bisherigen Festsetzungen aufzusatteln. Die bisherigen Landschaftsschutzgebiete seien sehr großflächig ausgewiesen worden. FBL Dr. Scheipers entgegnet, dass bei einer Verschärfung der materiellen Vorgaben für Landschaftsschutzgebiete an fachliche Kriterien angeknüpft werden müsse. Es erfolge immer eine Bindung an die Landschaftsqualität und es erfolge daher keine Übernahme eines im Rahmen der planerischen Selbstverwaltung definierten Gebietes. Da der Erlass nach Auskunft von Ktabg. Bontrup Grünland in Naturschutzgebieten betreffe, sei zu beachten, dass im Kreis Coesfeld bereits alle Naturschutzgebiete ein Grünlandumbruchverbot besitzen

 

S.B. Dr. Kraneburg weist darauf hin, dass sich seine Fraktion enthalten werde. Es würden viele Wünsche nicht berücksichtigt, die eine Verbesserung der Natur zur Folge hätten, vielmehr würde lediglich ein Status quo festgeschrieben.

 

 

Beschluss:

 

1.      Der Kreistag beschließt nach Prüfung und Abwägung der in der Offenlegung eingegangenen Bedenken und Anregungen den Landschaftsplan Lüdinghausen als Satzung.

 

2.      Soweit den Bedenken und Anregungen nicht gefolgt wird, werden diese zurückgewiesen; das Ergebnis wird mitgeteilt.

 

3.      Der Landrat wird beauftragt, die Umsetzung des Landschaftsplans Lüdinghausen auf vertraglicher Basis durchzuführen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               19 JA

                                                      2 Enthaltungen