Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

AL Dr. Foppe weist auf die Tischvorlage hin und bittet um Austausch der ersten beiden Seiten aufgrund eines redaktionellen Fehlers bei § 2 Ziffer 2 und 3 des Vertrages. Die Gesellschaft erlebe eine deutliche Expansion der Aktivitäten, wie beispielsweise durch den Betrieb von Blockheizkraftwerken und kreisweite Ladesäulen für E-Mobile. Durch die alte Formulierung im Gesellschaftsvertrag sind diese Tätigkeitsfelder nicht abgedeckt. Der Aufsichtsrat hat der Änderung bereits zugestimmt. Ktabg. Dr. Gochermann erläutert, dass der Zweck aus seiner Sicht noch immer zu eng gefasst sei und dies weitere Änderungen bei jeder neuen Aktivität notwendig mache. Der Zweck solle daher thematisch weiter gefasst werden. AL Dr. Foppe führt aus, dass der vorherige Zweck alleinig auf Gasgewinnung und Biogasvermarktung abzielte. Die neue Regelung sei deutlich offener, so könne unter die Ausbreitung und Verbreitung regenerativer Energien und den Bereich der Energieeffizienz ein weites Feld an Tätigkeiten subsumiert werden. Ein erster Änderungsvorschlag mit einer offener gefassten Formulierung sei zuvor von der Bezirksregierung abgelehnt worden. Die jetzige Formulierung wurde in Abstimmung mit der Bezirksregierung so weit wie möglich gefasst. Diese werde auch durch Rechtsprechung aus diesem Bereich unterstützt. Ktabg. Dr. Gochermann teilt mit, dass er dieses Thema im Finanzausschuss erneut ansprechen werde.

 

Beschluss:

 

Der Kreistag empfiehlt der Gesellschafterversammlung, die vorgeschlagene Erweiterung des Gesellschaftszwecks im Gesellschaftervertrag zu beschließen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig