Sitzung: 30.05.2016 Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, öffentliche Sicherheit und Ordnung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-9-0500
AL Dr. Foppe weist
auf die Tischvorlage hin und bittet um Austausch der ersten beiden Seiten
aufgrund eines redaktionellen Fehlers bei § 2 Ziffer 2 und 3 des Vertrages. Die
Gesellschaft erlebe eine deutliche Expansion der Aktivitäten, wie
beispielsweise durch den Betrieb von Blockheizkraftwerken und kreisweite
Ladesäulen für E-Mobile. Durch die alte Formulierung im Gesellschaftsvertrag
sind diese Tätigkeitsfelder nicht abgedeckt. Der Aufsichtsrat hat der Änderung
bereits zugestimmt. Ktabg. Dr. Gochermann erläutert, dass der Zweck aus seiner
Sicht noch immer zu eng gefasst sei und dies weitere Änderungen bei jeder neuen
Aktivität notwendig mache. Der Zweck solle daher thematisch weiter gefasst
werden. AL Dr. Foppe führt aus, dass der vorherige Zweck alleinig auf
Gasgewinnung und Biogasvermarktung abzielte. Die neue Regelung sei deutlich
offener, so könne unter die Ausbreitung und Verbreitung regenerativer Energien
und den Bereich der Energieeffizienz ein weites Feld an Tätigkeiten subsumiert
werden. Ein erster Änderungsvorschlag mit einer offener gefassten Formulierung sei
zuvor von der Bezirksregierung abgelehnt worden. Die jetzige Formulierung wurde
in Abstimmung mit der Bezirksregierung so weit wie möglich gefasst. Diese werde
auch durch Rechtsprechung aus diesem Bereich unterstützt. Ktabg. Dr. Gochermann
teilt mit, dass er dieses Thema im Finanzausschuss erneut ansprechen werde.
Beschluss:
Der Kreistag empfiehlt der Gesellschafterversammlung, die vorgeschlagene Erweiterung des Gesellschaftszwecks im Gesellschaftervertrag zu beschließen.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig